GRÜNER Antrag zu proaktiver Bleiberechtsberatung – Zais: Wir wollen, dass der Geist der neuen Bleiberechtsregelung endlich auch in die reale sächsische Verwaltungspraxis einzieht

Rede der Abgeordneten Petra Zais zum Antrag der Fraktion GRÜNE zum Thema: "Langjährig geduldete Menschen proaktiv über Bleiberecht beraten und informieren"
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 21. Juni, TOP 8, Drs 6/9673

– Es gilt das gesprochene Wort –

Sehr geehrte/r Frau/Herr Präsident/in,
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

über Jahre hinweg forderten NGOs wie pro asyl oder die Flüchtlingsräte aus gutem Grund die Abschaffung der in Deutschland üblichen Kettenduldung. Kettenduldung deshalb, weil dieser Status alle zwei, drei oder 4 Monate verlängert wird – und das über Jahre hinweg.

Damit Sie sich ein Bild darüber machen können, was es für einen Menschen bedeutet, mit dem Status einer Duldung zu leben, möchte ich einige wenige Auszüge aus Interviews mit Betroffenen zitieren, die unter anderem der Deutschlandfunk veröffentlicht hat.

"Gerade die jungen Menschen, für die ist das sehr schambesetzt mit der Duldung zu leben. Ich habe das oft erlebt, dass sie das gar nicht den Mitschülern sagen, weil sie gehören dann nicht dazu."
Daneben leiden viele Menschen darunter, sich nicht integrieren zu können: Geduldete erhalten nur sehr schwer eine Arbeitserlaubnis und auch Deutschkurse werden ihnen selten bezahlt – denn sie haben ja kein vollwertiges Aufenthaltsrecht im Land
"Man kann keine langjährigen Ziele entwickeln, weil man nie weiß, werde ich bald abgeschoben, wie lange darf ich bleiben und diese Perspektivlosigkeit und fehlende Möglichkeit, das zermürbt."
(Quelle >)

"Menschen werden wütend gemacht mit der Duldung. Jedes Mal, wenn die Gedanken in den Kopf kommen, wenn jemand fragt, wieso bist du hier, werde ich wütend.  Eigentlich habe ich immer die gleiche Frage: Wieso überhaupt gibt es die Duldung? Was meinen die Behörden mit Duldung? Mit einer Duldung wird alles schlimmer, das ist nichts Gutes."
"Mit einer Duldung kann man nicht lernen und immer wieder verletzt sie das Herz. Man kann nicht gut arbeiten, wenn auf der Arbeit der Gedanke an die Duldung kommt, passieren Unfälle. Ich kann nachts nicht schlafen, weil ich Angst bekomme."
"Wenn ich doch irgendwann sowieso eine Aufenthaltserlaubnis bekomme, warum nicht am Anfang? Wenn ich eine Aufenthaltserlaubnis hätte, könnte ich mit ganzem Herzen etwas für meine Zukunft machen, ich würde noch lieber arbeiten gehen, noch lieber lernen."
(Quelle >)

In den vergangenen 15 Jahren wurden diverse Bundesratsinitiativen gestartet und letztlich auch verschiedene Regelungen auf Bundesebene verabschiedet, die für langjährig geduldeten Menschen eine Bleibeperspektive schaffen sollten. Zumeist waren das Ansätze für sogenannte stichtagsabhängige Altfälle, die eher weniger als mehr erfolgreich waren. Zu hohe Hürden führten dazu, dass nur wenige Menschen davon profitieren konnten. Die Praxis der Kettenduldung konnte so nicht beendet werden. Wenn nicht aktiv etwas unternommen wird, könnte gleiches für die am 1. August 2015 in Kraft getretenen Regelungen des Gesetzes zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung drohen.

Dieses Gesetz hat die Bleiberechtsregelung für gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende (§ 25a Aufenthaltsgesetz [AufenthG]) reformiert und erstmalig eine stichtagsunabhängige (Berichtigung Absatz 3 in der Begründung) Bleiberechtsregelung für Erwachsene (§ 25b AufenthG) geschaffen. Damit hat der Gesetzgeber erneut das Ziel verfolgt, die "Kettenduldung" abzuschaffen und langjährig in Deutschland geduldeten Personen eine Aufenthaltsperspektive zu geben. Nebenbei bemerkt: Im selben Gesetz wurden unter anderem die Abschiebungshaft und das Ausweisungsrecht verschärft.

Das Ziel, das Phänomen der Kettenduldung zurück zu drängen und einen Beitrag zur Integration in Arbeitsmarkt und Gesellschaft zu leisten, der insbesondere Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden sowie ihren Familien zugute kommen sollte, wurde aus unserer Sicht bis jetzt noch nicht erreicht.

Voraussetzung der Bleiberechtsregelung des § 25b AufenthG ist für Erwachsene insbesondere ein Voraufenthalt von acht Jahren in Deutschland, bei familiärer Lebensgemeinschaft mit einem ledigen minderjährigen Kind von sechs Jahren.

Im Freistaat Sachsen leben (Stand Februar 2017) 551 Menschen seit mehr als acht Jahren, 646 seit mehr als sieben Jahren und 810 seit mehr als sechs Jahren mit einer Duldung. Davon haben 260 das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet.
Seit dem Inkrafttreten der neuen Bleiberechtsregelung wurde demgegenüber zum Stichtag 31. Dezember 2016 nur 52 Menschen eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25b AufenthG erteilt (siehe Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Beck, Luise Amtsberg, Katja Keul, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Bundestag Drs 18/11101).

Voraussetzung der Bleiberechtsregelung für Jugendliche und Heranwachsende (§ 25a AufenthG) ist insbesondere ein Voraufenthalt von vier Jahren. Derzeit leben 264 geduldete Jugendliche und Heranwachsende seit mehr als vier Jahren in Sachsen. Demgegenüber wurden in Sachsen lediglich 40 Aufenthaltserlaubnisse gem. § 25a AufenthG erteilt. Eltern der Begünstigten wurde in 8 Fällen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt; minderjährigen Kindern der Begünstigten in 4 Fällen (siehe Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Beck, Luise Amtsberg, Katja Keul, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Bundestag Drs 18/11101).

Die Zahl der erteilten Aufenthaltserlaubnisse nach §§ 25a und 25b AufenthG weist zu der Zahl der langjährig Geduldeten eine erhebliche Diskrepanz auf. Woran liegt das?

Zweifelsohne sind die Anforderungen zur Erlangung dieser Aufenthaltstitel sehr hoch. Trotzdem sind die neuen Regelungen ein Lichtblick im Kontext der Verschärfung des Aufenthaltsrechts. Was also ist zu tun, damit mehr langjährig geduldete Menschen von den oben genannten Regelungen profitieren.

Ein Schlüssel ist die Beratung. Nun, dass es in unserem Freistaat mit der Asylberatung nicht allzu gut bestellt ist, haben wir an dieser Stelle schon oft gesagt und auch entsprechende Anträge eingebracht.  Wir haben zwar viele Koordinatorinnen und Koordinatoren – ich erinnere an die Debatte im letzten Plenum – Beratungsstellen jedoch sind nach wie vor nicht ausreichend vorhanden. Leisten könnten diese Beratung über die Bleiberechtsregelungen und die Erlangung von Erteilkundungsvoraussetzungen die Migrations- und Jugendmigrationsberatungsstellen – allerdings gehören Geduldete nicht zu deren originären Zielgruppe.

Wer könnte noch informieren? Für uns liegt auf der Hand, dass das die örtlichen Ausländerbehörden diese Dienstleistung übernehmen könnten, wenn sie es denn wöllten. Das Problem ist, dass diese Behörden von einer viele Jahre währenden Abschreckungskultur geprägt sind und ein proaktives Agieren im Sinne Menschen in vielen Amtsstuben noch immer ein Fremdwort ist. 

Trotzdem sind die Ausländerbehörden die Stellen, die in engem Kontakt zu den betroffenen Personen stehen und für die Verlängerung der Duldungen zuständig sind. Deshalb sehen wir hier ein großes Potential bei den Ausländerbehörden, proaktiv über die Erteilungsvorausstzungen der §§ 25a und 25b zu beraten und zu informieren. Deshalb fordern wir mit unserem Antrag, dass der Innenminister die örtlichen Ausländernehörden anweist, langjährig geduldete geflüchtete Menschen, über die Voraussetzungen zur Erteilung eines Aufenthaltstitels nach §§ 25a bzw. 25b Kundinnen und Kunden zu beraten und zu informieren.
Wir wollen, dass der Geist der neuen Bleiberechtsregelung endlich auch in die reale sächsische Verwaltungspraxis einzieht – in Baden-Württemberg ist das übrigens unter Beteiligung der CDU gelungen!

Mit dem Antrag fordern wir weiterhin, dass die Bleiberechtsregelung für gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende (§ 25a AufenthG) für junge Menschen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahrs geöffnet wird. Die Staatsregierung soll sich für dieses Anliegen auf Bundesebene stark machen. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die Betroffenen aufgrund vielerlei Faktoren besondere Hürden in Schule und Ausbildung zu überwinden haben und damit mehr Zeit für ihre Bildung benötigen. Das muss endlich bei den Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels nach § 25a AufenthG Berücksichtigung finden. » alle Redebeiträge der GRÜNEN-Fraktion » alle Infos zur 56./57. Landtagssitzung