Datum: 15. Juli 2020

Medienordnung – Maicher: Meinungsvielfalt zu sichern heißt heute, für kommunikative Chancengleichheit zu sorgen

Redebeitrag der Abgeordneten Dr. Claudia Maicher (BÜNDNISGRÜNE) zur Zweiten Beratung des Entwurfs "Gesetz zum Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland" (Gesetzentwurf der Staatsregierung, Drs 7/2268)
12. Sitzung des 7. Sächsischen Landtags, Mittwoch, 15.07.2020, TOP 6

– Es gilt das gesprochene Wort –

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

dass wir die grundlegende medienpolitische Rechtsnorm in Deutschland fortan Medien-Staatsvertrag nennen und nicht mehr Rundfunk-Staatsvertrag macht es offensichtlich: Als Gesetzgeber müssen wir mit der Entwicklung der Medienmärkte schritthalten. Der vorliegende Entwurf ist ein wichtiger Schritt auf diesem Weg.

Er erfasst nicht mehr nur Radio- und Fernsehprogramme und bestimmte Online-Angebote, sondern auch Suchmaschinen, Social-Media, Streaming- und Video-Plattformen und App-Stores. Diese Online-Angebote haben in den letzten Jahren eine derart wichtige Bedeutung für die öffentliche Meinungsbildung erlangt, dass eine Regulierung notwendig ist.

Heute sind Plattformen wie YouTube und Instagram wichtige Tore zu Wissen und öffentlichen Diskussionen. Wenn wir uns anschauen, wie sich Jugendliche informieren, sehen wir, wohin die Reise geht. Laut JIM-Studie 2019 ist YouTube für 18-Jährige wichtiger um sich zu informieren, als Portale von Zeitungen und Zeitschriften. Auch Facebook und Twitter sind eine Konkurrenz für klassisch-journalistische Angebote. Und da wurde nur nach „sich Informieren“ gefragt. Aber auch unterhaltende Formate erklären die Welt. In der Gesamtbevölkerung steigt die Nutzung vor allem von Bewegtbildangeboten im Internet stark an. Hier konkurrieren Videoplattformen wie YouTube mit Streamingdiensten wie Netflix und Amazon Prime und den Mediatheken von ARD und ZDF.

Was bedeutet das für die Aufgabe, Meinungsvielfalt zu sichern?
Heute geht es nicht mehr darum, überhaupt senden zu dürfen. Es geht darum sichtbar zu sein, vor allem auf Plattformen, die Medieninhalte bereitstellen, aber nicht selbst herstellen. Sie sind zu öffentlichen Plätzen geworden und entscheiden durch ihre Selektionskriterien, wer dort im Mittelpunkt steht und wer in der hinteren Ecke.

Im Sinne der Meinungsvielfalt entsteht ein Marktversagen, wenn bestimmte Inhalte systematisch weniger sichtbar sind. Deshalb müssen wir die Anbieter in die Verantwortung nehmen.

Auch das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 18. Juli 2018 auf Tendenzen zur Meinungskonzentration sowie zur Verengung der Weltsicht einzelner Nutzerinnen und Nutzer hingewiesen und den Gesetzgeber zum Handeln aufgefordert. Meinungsvielfalt zu sichern heißt heute also, dass wir für kommunikative Chancengleichheit sorgen müssen. Deshalb sind die neuen Regeln des Staatsvertrages richtig.

Ein Herzstück des Staatsvertrages sind die Transparenzgebote und Diskriminierungsverbote für Medienplattformen und auch für Intermediäre wie Facebook und Twitter. Wichtig sind auch die Vorgaben für Plattformen zur leichten Auffindbarkeit von Qualitätsangeboten sowie zur Bereitstellung regionaler und lokaler Radioprogramme. Bei Rundfunkangeboten soll die Zulassungspflicht erleichtert werden, bei weniger als 20.000 gleichzeitigen Nutzer*innen ganz entfallen. Das sind richtige Schritte für eine Chancengleichheit in der digitalen Medienwelt.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen,
wir werden jetzt genau beobachten müssen, wie die neuen Regeln in der Praxis greifen und sie dann weiter anpassen.

Ein Beispiel: Reicht es, wenn die Regeln bei Social-Media-Anbietern wie jetzt geplant für journalistisch-redaktionelle Meinungsbeiträge gelten, nicht aber für Inhalte ohne journalistische Form – zum Beispiel Beiträge von Youtubern, die eher unterhaltend wirken? Solche Angebote haben schließlich auch eine weit verbreitete meinungsbildende Funktion.
Sie machen ja gerade die neue Medienvielfalt aus und dürfen deshalb nicht benachteiligt werden.

Es geht aber nicht nur um Nachsteuerungen im Detail, sondern auch um strukturelle Fragen. Die Landesmedienanstalten erhalten eine neue Rolle und erweiterte Kompetenzen. Können sie dem in ihrer gegenwärtigen Struktur gerecht werden? Sie sollen es schließlich mit globalen Medienunternehmen aufnehmen. Hier steht eine Neuaufstellung bevor.

In der Protokollerklärung der Länder werden weitere Reformschritte aufgezählt, zu denen jetzt bereits Arbeitsprozesse laufen. Dringend notwendig ist vor allem eine Reform der Kontrolle der Medienkonzentration. Diese beschränkt sich immer noch auf den Fernsehmarkt. Hier brauchen wir eine Erweiterung für den Onlinebereich und über alle Medienmärkte hinweg.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich möchte die medienpolitische Herausforderung abschließend noch einmal einordnen.
Als die Bund-Länder-Kommission zur Medienkonvergenz 2014 ihre Arbeit aufnahm, um eine Position zur AVMD-Richtlinie der EU zu erarbeiten und die Umsetzung in der Bundesrepublik vorzubereiten, waren Social Bots noch keine zweifelhaften Teilnehmer an der Meinungsbildung, war KI noch nicht in aller Munde und die Sprachassistenz Alexa wurde von Amazon gerade erst angekündigt.

Wir erleben ein fortwährendes technologisches Update, ständige Veränderungen bei der Marktdurchdringung und bei der Relevanz für verschiedene Nutzergruppen.

Die Kennzeichnungspflicht von Social Bots wurde richtigerweise noch mit in den Entwurf aufgenommen. An anderen Stellen müssen wir weiter analysieren und dann nachziehen.

Insofern steht heute durchaus einen historischer Akt zu Abstimmung, der den Schritt von der Rundfunkfixierung hin zur medienübergreifenden Regulierung vollzieht. Es geht aber gar nicht anders, als dass Politik fortlaufend die Bedingungen für die Meinungsvielfalt verbessert. Einen abschließenden Medienstaatsvertrag werden wir so schnell nicht mehr bekommen. Wir müssen wohlüberlegte Zwischenschritte gehen. Wir BÜNDNISGRÜNE stimmen dem Entwurf zu.
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