Datum: 17. Dezember 2020

Wohnungspolitik – Löser: Wir müssen dem Mangel an günstigem Wohnraum entgegenwirken

Redebeitrag des Abgeordneten Thomas Löser (BÜNDNISGRÜNE) zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE "Gesetz über den sozialen Wohnraum im Freistaat Sachsen" (Drs 7/891)

20. Sitzung des 7. Sächsischen Landtags, Donnerstag, 17.12.2020, TOP 1

Es gilt das gesprochene Wort –

Sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

es ist gut, dass die Linksfraktion diesen Gesetzentwurf über die Weiterentwicklung des sozialen Wohnraums und der zugehörigen Instrumente vorgelegt hat. Denn: Das Thema verdient nämlich sehr große Aufmerksamkeit.

Laut einer Ende Oktober veröffentlichten Statistik für die Bundesrepublik Deutschland geben wir durchschnittlich 26 Prozent unseres Einkommens für Wohnen aus. 14 Prozent der Bevölkerung müssen mehr als 40 Prozent ihres Einkommens für Wohnen aufwenden und gelten damit als überbelastet durch Wohnkosten. Im europäischen Vergleich liegt diese Überbelastungsquote – hören Sie zu – nur in Griechenland, Bulgarien und Dänemark noch höher. 

Schauen wir nach Sachsen. Schauen wir in die Landeshauptstadt Dresden. Laut einer kürzlich veröffentlichen Stadtratsanfrage ist die Angebotsmiete von 2005 bis 2020 um 40 Prozent gestiegen. Das ist fast eine Verdoppelung in nur 15 Jahren. Im Jahr 2019 lag der Mittelwert der Angebotsmiete bei 7,95 Euro kalt pro Quadratmeter.
Nun, das ist zu Recht gesagt worden, ist die Situation in den großen Städten in Sachsen eine andere als in den Mittelstädten oder auf dem Land. Diese Zahlen sollten aber schon aufhorchen lassen.

Es ist deshalb wesentlich, mit einem ausreichenden Angebot auch an preisgünstigen Wohnungen dafür zu sorgen, dass jeder ein bezahlbares Zuhause haben kann. Die Koalition hat diese Problematik erkannt und ganz bewusst eine zweigleisige Strategie gewählt, die sowohl die großen Städte als auch den ländlichen Raum im Blick hat.

Wir BÜNDNISGRÜNE haben uns vor allem dafür stark gemacht, die Bundesmittel, die wir für den sozialen Wohnungsbau erhalten – so, wie vom Bund vorgesehen – in gleicher Höhe mit Landesmitteln zu ergänzen und damit dem Mangel an günstigem Wohnraum entgegenzuwirken beziehungsweise ihm vorzubeugen.

Der Koalitionsvertrag sieht im Bereich Wohnen die Fortschreibung oder Einführung einzelner Instrumente für eine aktive Wohnraumpolitik vor. Es ist erst einmal ein großer Erfolg, dass dem Bereich des sozialen Wohnungsbaus und der Wohnungspolitik nun ein größeres Augenmerk als in den vorangegangenen Legislaturen gilt. Da gilt unser Dank auch unseren Koalitionspartnerinnen von SPD und CDU.

Ja, wir haben im Jahr 2020 nicht alles geschafft, was wir uns selbst ins Pflichtenheft geschrieben hatten. Wir werden den gemeinsam vereinbarten Weg weiterverfolgen. Einiges, wie die Verlängerung der Kappungsgrenzenverordnung, ist bereits erledigt. Anderes, wi die Überarbeitung der Förderrichtlinie sozialer Wohnungsbau, die Einführung einer Mietpreisbremse oder die Möglichkeit für Kommunen, gegen die Wohnraumzweckentfremdung vorzugehen, ist in der Vorbereitung.
Ebenfalls in der Vorbereitung ist eine Änderung der Sächsischen Einkommensgrenzenverordnung – die Erhöhung der Einkommensgrenzen für den Wohnungsberechtigungsschein, also die Voraussetzung dafür, dass man in eine soziale Wohnung einziehen kann. Wir sind für eine Erhöhung, aber der Gesetzentwurf der Linksfraktion sieht diese Erhöhung in einem Maße vor, die wir nicht mittragen können. Daran ändert auch der Änderungsantrag nicht viel. Die derart umfangreichen Erweiterungen des Kreises der Anspruchsberechtigten verwischt die Grenze zwischen denen, die die staatliche Hilfe wirklich brauchen, und jenen, die auf dem Markt eine Wohnung finden könnten.
Zudem befürchten wir eine Konkurrenz unter den Berechtigten, bei der Vermieter möglicherweise diejenigen Mieter bevorzugen, die innerhalb der Einkommensgrenzen höhere Einkommen haben. Das konterkariert das eigentliche Ansinnen. Das ist übrigens auch ein Argument, welches man von in kommunaler Verantwortung stehenden Politikerinnen der Linken hören kann.
Liebe Linksfraktion, es ist richtig, hier in der Sache Druck zu machen. Ob es der richtige Weg ist, das mit einem Gesetzentwurf aus der letzten Legislatur zu tun, der 15 Seiten lang zu viele Dinge in einen Topf wirft, würde ich persönlich mit Nein beantworten. Auch die Anhörung des Gesetzentwurfs hat nicht ergeben, dass das Zusammenfassen vieler einzelner Regelungsbereiche einen besonderen Mehrwert hat. Meine Fraktion wird den Gesetzentwurf deshalb ablehnen.

Wir werden uns aber dafür einsetzen, einige der Ideen – Frau Nagel hat darauf hingewiesen –, beispielsweise einen regelmäßigen Wohnungsmarktbericht, der auch von den Sachverständigen in der Anhörung sehr begrüßt wurde, aufzugreifen und in die Diskussionen innerhalb der Koalition einzubringen.

Denn – das steht unabhängig von Verzögerungen durch die Corona-Pandemie fest – die Umsetzung des Koalitionsvertrags auch im Themenbereich Wohnen ist ein Herzensanliegen von uns BÜNDNISGRÜNEN. Und wir werden genau darauf achten, dass es ein Gleichgewicht der Maßnahmen im Bereich Wohnen gibt und das insbesondere der soziale Wohnungsbau als Teil der grundlegenden Daseinsvorsorge gesichert ist.