Regierungserklärung – Schubert: Wir wollen mitentscheiden und für die Entscheidungen Verantwortung tragen
Redebeitrag der Abgeordneten Franziska Schubert (BÜNDNISGRÜNE) zur Regierungserklärung des Ministerpräsidenten Michael Kretschmer (CDU) zum Thema: "Füreinander Verantwortung übernehmen. Miteinander handeln."
16. Sitzung des 7. Sächsischen Landtags, Mittwoch, 04.11.2020, TOP 1
– Es gilt das gesprochene Wort –
Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
die Corona-Pandemie breitet sich von Tag zu Tag aus. Wir sind inmitten der zweiten Welle. Es ist notwendig, den Anstieg der Infektionszahlen zu bremsen und sie zu senken, um unsere Krankenhäuser und auch die dort tätigen Menschen nicht zu überlasten – und damit eine gute Versorgung für alle zu gewährleisten, die Hilfe brauchen.
Die vergangene Woche auf Bundesebene getroffenen Maßnahmen gegen die weitere Ausbreitung des Corona-Virus sind, ähnlich wie im Frühjahr, einschneidend für Kultur, Kunst, Wirtschaft und unser Privatleben. Es sind unbestritten Einschränkungen.
Das Credo von damals – #flattenthecurve –, also das Abschwächen der exponentiellen Wachstumskurve der Neuinfektionen, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Dafür braucht es Solidarität im Umgang miteinander und im Kampf gegen das Virus – zum Schutz der eigenen Gesundheit, jedoch vor allem zum Schutz derer, die von einer Ansteckung besonders betroffen wären. Wir müssen diese Solidarität durchhalten und das geht nur gemeinsam.
An dieser Stelle möchte ich im Namen meiner Fraktion auch erneut all denjenigen danken, die sich solidarisch für unsere Gesellschaft einsetzen und einander unterstützen.
Seit nunmehr fast einem Jahr leben wir mit diesem Corona-Virus und es wird ihn auch nach dem „Wellenbrecher“-Monat November weiterhin geben.
Die vergangenen acht Monate haben uns aufgezeigt, was zu tun ist – im Öffentlichen Gesundheitsdienst, in den Krankenhäusern, beim Einbau von Lüftungsanlagen, beim besseren Schutz von Risikogruppen. Und auch, welche Auswirkungen Maßnahmen auf verschiedene Gruppen haben – ich denke da an besonders schutzbedürftige Personen und ältere Menschen.
Wir BÜNDNISGRÜNE haben die bisherigen Maßnahmen mitgetragen, aber auch immer wieder ihre Verhältnismäßigkeit sowie die Dauer der Eingriffe thematisiert. Wir setzen uns für Freiheits- und Grundrechte, allen voran die Versammlungs- und Religionsfreiheit, ein. Wir stehen an der Seite derjenigen, die die Freiheitsrechte hochhalten und berechtigte Fragen hinsichtlich ihrer Einschränkungen stellen. Es ist legitim und wichtig, in einer freiheitlichen Demokratie, Regierungshandeln kritisch zu hinterfragen – und auch, zu demonstrieren und seine Meinung frei zu äußern. Allerdings heißt Freiheit auch Verantwortung.
Verantwortung dafür, andere nicht zu gefährden und sich an Regeln zu halten. Verantwortung dafür, die Gesellschaft nicht weiter zu spalten und welcher Umgangston im Miteinander herrscht. Verantwortung auch dafür, mit wem man sich da in eine Reihe stellt.
Immer dort, wo sich Protest radikalisiert und vom eigentlichen Kernthema wegbewegt, hin zu Verschwörungsmythologie, Systemumsturzfantasien, radikalem Gedankengut, wird dem Kernanliegen geschadet: dem Gut der Demokratie und unserer Freiheit.
Wir beobachten, dass unter dem Deckmantel des Protests gegen die Corona-Maßnahmen eben auch radikale Organisationen und menschenfeindliches, demokratiefeindliches Gedankengut die Gunst der Stunde nutzen wollen.
Dem müssen wir entgegentreten, in Widerspruch gehen und unterscheiden zwischen legitimer Kritik und jenen Menschen, die eine Krise zum Zündeln und Spalten instrumentalisieren.
Bei allem Verständnis für die notwendigen Maßnahmen sehen wir BÜNDNISGRÜNE ein nicht zu vernachlässigendes Problem in der Akzeptanz der Bevölkerung für die Einschnitte und Einschränkungen. Es braucht Transparenz für das Abwägen und die Entscheidungsprozesse, um zu erklären und Akzeptanz zu erhalten. Es braucht den öffentlichen Diskurs und eine parlamentarische Verankerung – um Vertrauen und Zustimmung der Bevölkerung zu erhalten.
Seit Beginn der Pandemie plädieren wir daher für eine starke Beteiligung des Parlaments: Wir brauchen ein Parlamentsbeteiligungsgesetz. Solch schwerwiegende Grundsatzentscheidungen, wie sie in diesen Monaten getroffen werden, gehören in die Parlamente. Denn in einer parlamentarischen Demokratie finden Debatten im Landtag statt – das Parlament eröffnet den Raum, Entscheidungen transparent zu gestalten, Argumente abzuwägen und Entscheidungen nachzuvollziehen.
Grundrechte dürfen nicht allein von der Exekutive eingeschränkt werden. Vor dem Hintergrund, dass das Infektionsgeschehen weiter andauert, braucht es die gesamte Gewaltenteilung, die entsprechend legitimierten Institutionen und dabei jetzt vor allem die Kraft der Parlamente.
Wir BÜNDNISGRÜNE verkennen nicht, dass das Problem in erster Linie in der Regelung des § 28 und § 32 Infektionsschutzgesetz – also eines Bundesgesetzes – liegt, das quasi eine ins Unendlich laufende Generalermächtigung an staatliche Organe enthält, im Fall einer Pandemie das Notwendige im Konkreten zu veranlassen oder generell-abstrakt durch Rechtsverordnungen zu regeln. Die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes gehen, so mittlerweile die einhellige Rechtsmeinung, zu weit. Sie sind deshalb problematisch, weil sie den verfassungsrechtlichen Parlamentsvorbehalt in seinem Kern verletzen. Dieser aus dem Rechtsstaats- und Demokratieprinzip abgeleitete Grundsatz verlangt, dass staatliches Handeln in bestimmten grundlegenden Bereichen durch ein förmliches Gesetz legitimiert wird. Dass das Infektionsschutzgesetz diesen Anforderungen nicht entspricht, dämmert nicht nur einigen Gerichten, sondern auch den regierungstragenden Fraktionen des Bundestags.
Wir haben als Landtag die Möglichkeit, selbst ein Gesetz zu erlassen und darin Eckdaten für den Abwägungs- und Entscheidungsprozess für solche Verordnungen festzulegen. Und wir als demokratisch gewählte Vertreterinnen und Vertreter sächsischer Bürgerinnen und Bürger haben auch die Verantwortung, die Grenzen solch schwerwiegender Eingriffe festzulegen und damit demokratisch zu legitimieren. Wir wollen als Parlament in der schwersten Krise des Landes seit seiner Gründung nicht unbeteiligt am Rand stehen. Wir wollen mitentscheiden und für die Entscheidungen auch Verantwortung tragen.
Seit dem Frühjahr erhalten wir Abgeordneten täglich Rückmeldungen von Bürgerinnen und Bürgern, Vereinen, Verbänden und Unternehmen zu den von der Regierung beschlossenen Maßnahmen. Wir sind vor Ort in den Wahlkreisen unterwegs, haben ein offenes Ohr, erklären, vermitteln und kennen die Stimmungslage. Diese Rückmeldungen weiterzugeben und zu erläutern, welche Ziele verfolgt werden, was wie abgewogen und dann entschieden wurde, aber auch was es für Unwägbarkeiten gibt, ist essenziell. Nur so können wir Menschen mitnehmen und Vertrauen schaffen. Es ist Teil der gemeinsamen Verantwortung und des gemeinsamen Handelns.
Es muss in unserem Interesse sein, die Akzeptanz und damit auch die Wirkungskraft einer Verordnung deutlich zu steigern. Das können wir, indem wir sie im Parlament legitimieren und auf eine breite Basis stellen. Unser Ziel ist die Beteiligung des Sächsischen Landtags beim Erlass von Rechtsverordnungen nach § 32 S. 1 Infektionsschutzgesetz, also insbesondere beim Erlass von Geboten und Verboten zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten. Wir wollen regeln, dass die Einschränkungen der Grundrechte auf das notwendige Maß beschränkt, durch gezielte Maßnahmen minimiert werden und regelmäßig anzupassen sind. Unabhängig davon wollen wir eine frühzeitige Unterrichtung des Landtages und ein Einvernehmen über den geplanten Erlass von Rechtsverordnungen und alle relevanten Erkenntnisse und Unterlagen, die für eine verantwortungsvolle Entscheidung erforderlich sind.
Eine Debatte im Parlament würde zudem dafür sorgen, dass wir Abgeordnete uns mit den Bürgerinnen und Bürgern besser zu den Maßnahmen austauschen und dabei ausloten können, inwieweit wir Dinge ermöglichen und uneinheitliche Maßnahmen vermieden werden können.
Die Einsicht, dass die starken Eingriffe in die Grundrechte und die bisherige Dauer der selbigen ein Parlamentsbeteiligungsgesetz erfordern, ist spätestens seit dem Herbst auch in der bundesweiten Debatte angekommen. Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass Sachsen ein solches Gesetz erhält und der Sächsische Landtag seiner Rolle als Kontrollorgan gerecht werden kann.
Wir haben in Sachsen gezeigt, dass das möglich ist: So haben wir die Corona-Hilfen unter einen Vorbehalt des Finanzausschusses gestellt. Sachsen geht dabei neue Wege: Bisher gab es bei einem Fonds noch nie eine solche parlamentarische Mitwirkung im Vollzug. Die Praxis hat gezeigt: Das hat sich bewährt. Und es verzögert keine Entscheidungen. Wann immer es notwendig war, trat der Ausschuss zusammen, um Entscheidungen zu treffen.
Für das Funktionieren einer Demokratie ist ein starkes Parlament von fundamentaler Bedeutung. Eine stärkere parlamentarische Beteiligung ist daher allen voran in Krisenzeiten dringlichst angezeigt.