Transparenzgesetz − Meier: Größtmögliche Transparenz staatlichen Handelns ist ein wichtiges und hohes Gut in demokratischen Systemen
Rede der Abgeordneten Katja Meier zum Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Gesetz über die Transparenz von Informationen im Freistaat Sachsen"
59. Sitzung des Sächsischen Landtags, 31. August, TOP 7, Drs. 6/10209
– Es gilt das gesprochene Wort –
Herr Präsident,
meine Damen und Herren,
die größtmögliche Transparenz staatlichen Handelns ist ein wichtiges und hohes Gut in demokratischen Systemen.
Eine offene Verwaltung und damit verbunden umfassende Auskunfts- bzw. Veröffentlichungspflichten staatlicher Stellen fördern nicht nur das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die staatlichen Institutionen, sondern gleichzeitig auch deren Kontrolle.
In einem in seinen Grundlagen, Plänen und Handeln transparenten Staat, fühlt sich die Bevölkerung am demokratischen Meinungs- und Willensbildungsprozess tatsächlich beteiligt.
"Die da oben" werden nicht mehr als abstrakte Vollstrecker einer als sinnfrei empfundenen Bürokratie angesehen, sondern als Partner im Dialog zwischen Staat und Gesellschaft.
Das ist ein Gewinn für die Bürgerschaft und für den Staat. Egal ob im Bund, auf Landesebene oder in der Kommune.
Der Wunsch der Bevölkerung nach einer transparenten und damit nachvollziehbaren Verwaltung ist in Deutschland ausgesprochen hoch, wie verschiedene Untersuchungen zeigen.
Das Institut Forsa veröffentlicht seit 2010 den sogenannten Open Government Monitor, in dem z.B. gefragt wird wie viel Transparenz sich die Bürgerinnen und Bürger von der Verwaltung wünschen.
Die Ergebnisse sind eindeutig:
• 88 Prozent der Bürgerinnen und Bürger befürworten die Veröffentlichung nicht-personenbezogener Daten durch die Behörden.
• 81 Prozent der Bürgerinnen und Bürger glauben, dass sie dadurch mehr am politischen Geschehen teilhaben könnten.
• 76 Prozent der Bürgerinnen und Bürger sind sich sicher, dass die Behörden dadurch auch einen stärkeren Anreiz hätten, effektiver zu arbeiten.
Die Vereine Open Knowledge Foundation Deutschland und Mehr Demokratie e.V., beides Wegbereiter des Transparenzgedankens in Deutschland, haben demgegenüber in einem bundesweiten Transparenzranking zum Freistaat Sachsen festgestellt:
"Sachsen hat weder ein Informationsfreiheits- noch ein Transparenzgesetz. Gemeinsam mit Bayern, Hessen und Niedersachsen reicht es deshalb nur für den letzten Platz."
Und das, obwohl sich die sächsische Staatsregierung so gern mit Spitzenplätzen z.B. bei der Sparsamkeit oder bei der Sicherheitsgesetzgebung rühmt.
Wenn es allerdings um die Transparenz des Regierungshandelns geht, hält Sachsen die rote Laterne.
Dem offensichtlichen Wunsch der Bevölkerung nach mehr Transparenz haben in den letzten 20 Jahren 12 Bundesländer und auch der Bund selbst Rechnung getragen, indem sie sogenannte Informationsfreiheitsgesetze erlassen haben.
Sachsen ist bis heute nicht dabei.
Unser Nachbar Brandenburg hingegen war 1998 der Vorreiter mit dem ersten sogenannten Informationsfreiheitsgesetz.
Bürgerinnen und Bürger erhalten hier auf Antrag Zugang zu Informationen der Verwaltung ohne ein besonderes rechtliches Interesse geltend machen zu müssen.
Allerdings wird hierfür eine mitunter sehr hohe Gebühr fällig.
So weit wie die anderen Bundesländer sind auch die sächsischen Städte Chemnitz, Dresden und Leipzig. Sie haben sich eigene Informationsfreiheitssatzungen gegeben.
Und neuerdings bewegt sich auch Brandis in die Zukunft, als eine Kommune, die am Pilotprojekt Open Government des Bundes teilnimmt.
Offensichtlich wollen also nicht nur die Bürgerinnen und Bürger Zugang zu Informationen, sondern auch die Kommunen arbeiten schon lange für eine transparente Verwaltung.
Zwei Bundesländern ging dieser Zugang zu staatlichen Informationen jedoch nicht weit genug.
Hamburg und Rheinland-Pfalz gaben sich 2012 bzw. 2015 ein Transparenzgesetz, welches das bis dahin bestehende Informationsfreiheitsgesetz abgelöst hat.
Der Unterschied zwischen Informationsfreiheit und echter Transparenz ist so einfach wie grundlegend: Transparenz bedeutet, dass die Bürgerinnen und Bürger keinen Antrag stellen müssen, um Zugang zu Informationen zu erhalten.
Vielmehr werden Beschlüsse der Staatsregierung, der Landkreise und Kommunen, Staatsverträge, Gutachten, Studien, Landes- und Regionalplanung, Verträge der Daseinsvorsorge, Zuwendungsbescheide usw. unmittelbar durch die Verwaltung auf einer Transparenzplattform im Internet zugänglich gemacht, natürlich unter Wahrung des Schutzes personenbezogener Daten.
Der unkomplizierte Zugriff auf Informationen über die Plattform ist in aller Regel kostenfrei und entlastet auf Dauer die Behörden von Einzelanfragen hinsichtlich bestimmter Informationen.
Diese Transparenz wollen wir GRÜNE mit unserem Entwurf für ein Sächsisches Transparenzgesetz auch im Freistaat Sachsen erreichen.
Wir gehen mit unserem Gesetzentwurf gleich zwei Schritte, über die Informationsfreiheit hin zur echten Transparenz.
Es soll eine sächsische Transparenzplattform im Internet erstellt werden, in die nicht nur die Staatsregierung und ihre Behörden, sondern auch die Verwaltungen der Gemeinden und Landkreise, von Amts wegen alle ihre Beschlüsse, Regionalplanung, Verträge der Daseinsvorsorge usw. einstellen müssen.
Sind Informationen nicht zur breiten Veröffentlichung geeignet, haben die Bürgerinnen und Bürger auf Antrag Anspruch auf Zugang zu diesen Informationen, ohne ein besonderes Interesse geltend machen zu müssen.
Das alles soll für die Bevölkerung weitestgehend kostenlos sein.
Der Sächsische Datenschutzbeauftragte überwacht in seiner neuen zusätzlichen Funktion als Beauftragter für die Informationsfreiheit die Umsetzung des Gesetzes und steht insbesondere den Bürgerinnen und Bürgern als Ansprechpartner zur Verfügung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Koalition, ich hab den Eindruck, dass Sie noch tief in Ihrem Dornröschenschlaf liegen. Noch nicht einmal das in ihrem Koalitionsvertrag verankerte Informationsfreiheitsgesetz haben Sie bisher auf die Beine gestellt.
Ob das allerdings jemals Realität wird, darf angesichts der erst kürzlichen Presseberichterstattung stark bezweifelt werden.
Herr Kollege Baumann-Hasske verkündete zwar im Juli in der Freien Presse, dass er mit dem Abschluss der Verhandlungen über ein Informationsfreiheitsgesetz in den nächsten Monaten rechne.
Jedoch scheint ihr Koalitionspartner eigentlich wenig Interesse daran zu haben, wenn sich der Kollege Hartmann damit zitieren lässt, es gebe derzeit andere Prioritäten.
Ihre Aussagen zeigen eines sehr deutlich:
Die Koalition hängt beim Thema Behördentransparenz in den 1990ern fest und wollen noch nicht mal die 2000er Jahre erreichen.
Wir geben Ihnen mit unserem Transparenzgesetz nicht nur die Möglichkeit, den Sprung in die Gegenwart zu schaffen, sondern auch vom Schlusslicht in Sachen Transparenz zum Spitzenreiter zu werden.
Das dürfte doch ein Anreiz sein.
Also lassen Sie uns gemeinsam unseren Gesetzentwurf im Innenausschuss sowie im Verfassungs- und Rechtsausschuss und im Rahmen der Expertenanhörung lösungsorientiert diskutieren.
Vielen Dank.
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