‚Weltoffenes Sachsen‘ − Meier: Niedriglöhne für politische Bildungsarbeit − ist es das, was Sie in Sachsen unter gerechten Löhnen verstehen?

Rede der Abgeordneten Katja Meier zum Prioritäten-Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN "Demokratieförderung ist mehr wert − Schwächung des Programms ‚Weltoffenes Sachsen‘ durch Endgeltobergrenze verhindern"
59. Sitzung des Sächsischen Landtags, 31. August, TOP 3, Drs. 6/10479

– Es gilt das gesprochene Wort –

Sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
mit dem Landesprogramm für ein ‚Weltoffenes Sachsen‘ hat es in den vergangenen Jahren immer ein Auf und Ab gegeben: Anfangs war zu wenig Geld da.
Irgendwann kam die CDU mit einem unsäglichen Bekenntniszwang, der sogenannten Extremismusklausel bzw. auch Demokratieerklärung genannt, um die Ecke, die allenfalls die Trägerinnen und Träger stigmatisierte, keinesfalls aber ihre Arbeit unterstützte.
Nicht zuletzt war die Arbeit für viele Vereine und Verbände zunächst eine Unentgeltliche und gewissermaßen eine Arbeit "ins Blaue hinein", da Bescheide, Ablehnungs- wie auch Zuwendungsbescheide, oftmals erst im Herbst des laufenden Förderjahres verschickt wurden und bis dahin bei den Akteurinnen und Akteuren nur der Enthusiasmus und die zaghafte Hoffnung auf Förderung die Arbeit ermöglichte.
Einige Probleme hat die Staatsregierung in den Griff bekommen, einige Entscheidungen revidiert.
Bspw. gehört der Bekenntniszwang der Vergangenheit an und die Projektförderung ist nun bis zu drei Jahre möglich.
Andere Probleme sind noch offen.
Wie eine Kleine Anfrage von mir erst kürzlich offengelegt hat, hat es auch in diesem Jahr z.T. bis weit in den Sommer gedauert, ehe die Vereine, Verbände und Initiativen ihren Bescheid erhalten haben.
Genau am heutigen Tage endet die erste Frist zur Einreichung von Anträgen auf Projektförderung durch das Landesprogramm ‚Weltoffenes Sachsen‘ für das Förderjahr 2018 und darüber hinaus.
Was dabei diesmal in der zugrundeliegenden Förderrichtlinie, die erst kürzlich novelliert wurde, steht, liebe Kolleginnen und Kolleginnen, lässt einen jedoch sprachlos zurück.
Unter Punkt römisch V. − Art, Höhe und Umfang der Förderung – ist im Punkt "Bemessungsgrundlage" zu lesen, ich zitiere:
"Personalausgaben sind nur bis zur Höhe der Vergütungsgruppe E 9 nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) zuwendungsfähig."
Doch was bedeutet diese neue Regelung im Detail?
Im Bereich der politischen Bildungsarbeit haben wir es, Bürotätigkeiten bspw. in Geschäftsstellen ausgenommen, in aller Regel mit Tätigkeiten zu tun, für die ein abgeschlossenes Hochschulstudium notwendig ist.
Diejenigen, die in der politischen Bildung tätig sind, sind Historikerinnen und Historiker, sie sind Pädagoginnen und Pädagogen, Politwissenschaftlerinnen und Politikwissenschaftler und dergleichen mehr.
Und gern gebe ich Ihnen – dass entsprechende Wissen scheint in Ihren Ministerien ja nicht vorhanden zu sein – einen kurzen Exkurs, wie diese Menschen gemäß dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst einzugruppieren sind:
Bei einem Bachelor-Abschluss sieht der TvÖD Entgeltgruppe 9 bis 12 vor, sehr geehrter Herr Ulbig, sehr geehrte Frau Köpping, zum Mitschreiben: E9 bis E 12!
Liegt ein Master-, Magister- oder Diplomabschluss vor ist sogar eine Eingruppierung in E 13 bis E 15 vorzunehmen.
Ja, Sie haben in der Förderrichtlinie eine Ausnahmeregelung angehängt und die Antragstellerinnen und Antragstellerin auch kurz und lapidar auf die in der Förderrichtlinie vermerkte Ausnahmeregelung hingewiesen.
Aber letztlich wird das Ganze doch dazu führen, dass Träger noch länger auf ihre Bescheide warten müssen, weil das natürlich von der SAB geprüft werden wird.
Das letzte, was die Demokratieförderung in diesem Land noch braucht, ist, dass ihr der Bürokratieknüppel zwischen die Beine geworfen wird.
Mit der Deckelung der Personalausgaben ist keine qualifizierte Bildungsarbeit zu machen.
Mit dieser Begrenzung sendet die CDU/SPD-Koalition ein fatales politisches Signal, was ihr die professionelle demokratische Bildungsarbeit im Freistaat offenbar wert ist.
Dass die CDU hierzulande der Förderung demokratischen Engagements nur wenig Stellenwert beimisst, ist dabei ganz gewiss nichts Neues.
Aber von Ihnen, liebe Kolleginnen und liebe Kollegen der SPD, und ganz besonders von Ihnen, Frau Ministerin Köpping, bin ich, und das sage ich ganz offen, enttäuscht, dass sie diesen Raubbau an der Trägerlandschaft mitmachen.
Ziehen nicht gerade ihre Kandidatinnen und Kandidaten durch die Lande, um für gerechte Löhne zu werben?
Ist es das, was Sie sich darunter vorgestellt haben? Mit gerechten Löhnen, hat dies nichts, aber auch gar nichts zu tun.
Sie erklären die Tarifbindung zum Ausnahmefall, nicht zur Regel. Mit verheerenden Folgen insbesondere für die langjährigen Trägerinnen und Träger in der sächsischen Bildungslandschaft.
Denn für diese droht diese Obergrenze bereits ab Anfang 2018 dramatische Auswirkungen auf ihre Arbeit zu haben.
Mit der Entgeltgruppe E 9 ist es kaum möglich, qualifizierte Neueinstellungen mit Hochschulabschluss zu gewinnen. Zudem lassen sich keine Geschäftsführerstellen finanzieren.
Dies bedeutet im Extremfall, dass diese Vereine genötigt sind, langjährige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu entlassen und die Stellen für ein deutlich geringeres Entgelt wieder auszuschreiben.
Sicher, die Träger können nach anderen Wegen suchen, ihre Mitarbeiterinnen zu bezahlen, bspw. durch gesonderte Honorare aus ihren eigenen Mitteln.
Aber mit Verlaub, das ist doch zynisch.
Und auf welche Kosten frage ich Sie. Es ist doch eine Bankrotterklärung, dass Sie die Träger vor die Entscheidung stellen, ob sie schlecht bezahltes Personal beschäftigen und ein gutes Bildungsangebot anbieten können.
Oder, ob sie ein angemessenes Gehalt zahlen, dafür aber ihr Bildungsangebot einschränken müssen.
Alle Fördermittel nützen doch nichts, wenn erzielte Erfolge auf diesem Wege wieder konterkariert werden.
Aber noch ist es nicht zu spät. Was wir wollen ist die Aufhebung der faktischen Entgeltobergrenze im Förderprogramm "Weltoffenes Sachsen".
Stattdessen soll sich die Höhe der zuwendungsfähigen Personalausgaben an der Eingruppierung in der jeweiligen Vergütungsgruppe des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst orientieren.
Es soll also tatsächlich die bereits angesprochene Tarifbindung hergestellt werden.
Das bedeutet, dass Personalausgaben für Personen, die fachliche Aufgaben im Sinne des jeweiligen Förderprojekts ausüben, für welche ein akademischer Abschluss erforderlich ist, nur förderfähig sind, wenn eine Untergrenze in Höhe der Vergütungsgruppe E 9 eingehalten wird.
Dies ist, wie bereits beschrieben, die niedrigstmögliche Entgeltgruppe für Akademikerinnen und Akademiker.
Ich bitte sie daher um Zustimmung zu unserem Antrag.
*Entgeltgruppen: http://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/bund/entgeltgruppen.html » alle Redebeiträge der GRÜNEN-Fraktion » alle Infos zur 58./59. Landtagssitzung