Wolf – Günther: Die von der AfD-Fraktion geforderten Maßnahmen sind rechtlich nicht möglich

Rede des Abgeordneten Wolfram Günther (GRÜNE) zum Antrag der AfD-Fraktion:
"Einführung effektiver Regulierungsmaßnahmen für die Sächsische Wolfspopulation" (Drs 6/7107)
45. Sitzung des Sächsischen Landtags, 13. Dezember 2016, TOP 11

– Es gilt das gesprochene Wort –

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich werde mich ebenfalls relativ kurz halten können. Wir haben vorhin das Thema umfassend diskutiert.

Die Maßnahmen, die Sie hier fordern, sind nicht möglich. Der Wolf ist ein Tier, das nicht nur in Sachsen vorkommt. Das ist rechtlich geregelt: im Bundesnaturschutzgesetz, in den FFH-Richtlinien, in der Berner Konvention. Der Wolf ist ein international geschütztes Tier. Man braucht nicht darüber zu diskutieren, ab wann man den Wolf schießen kann. Man weiß, wie hoch die Populationsgröße sein muss. Es sind sich alle einig darüber, dass ab circa 1.000 geschlechtsreifen Tieren bei einer zusammenhängenden Population der Punkt erreicht ist. Sie ist dann stabil. Wenn sie mit anderen im Zusammenhang steht, dann deutlich darunter. Fachlich ist das alles bekannt. Politisch können wir nichts Neues feststellen.

Ich möchte auf einen Punkt noch eingehen. Sie behaupten, dass Sie für die Akzeptanz seien. Man kann aber etwas anderes herauslesen: Der Wolf muss weg.
Darin ist eine gewisse Unlogik vorhanden. Wenn man einerseits sagt, dass man den Wolf möchte, dann ist andererseits immer klar, dass es auch irgendwelche Probleme mit den Weidetieren geben wird. Wenn man die Position vertritt, Null Probleme mit dem Wolf durch die Weidehaltung zu haben, dann geht das nur mit Null Wölfen. Sie behaupten aber nicht, dass Sie das fordern. Das ist eine Unlogik in sich.

Des Weiteren kann man das auch nicht verlangen. Das hatte ich vorhin bereits dargelegt. Der Wolf ist immer da. Er zieht herum. Wir waren noch nie wolfsfrei. Wir werden auch nie wolfsfrei sein. Das ist ein Zustand, der sich nicht herstellen lässt.

Ich wollte noch auf einen weiteren Punkt eingehen, weil Sie vorhin stolz berichtet haben, dass alle anderen Ihren Beiträgen zum Wolf hinterherrennen. Ich möchte nur allein diese Legislaturperiode betrachten, in der Sie die Chance hatten, einen Antrag dazu einzubringen. Ich habe einmal im EDAS nachgeschaut. Ich erspare mir die Nennung der Drucksachennummer, Sie können sich diese gern selbst im EDAS unter dem Stichwort Wolf heraussuchen. Sie werden unter dem 11. Dezember 2014 die erste Kleine Anfrage zum Wolf finden. Sie stammt von mir, von den GRÜNEN.

Am 1. April 2015 gab es einen Antrag der CDU und SPD. Deswegen gab es eine Anhörung im Ausschuss. Sie kam nicht aus dem nichts. Am 25. Februar 2016, im Jahr 2014 ging es wie gesagt schon mit mir los, hat Kollege Urban von der AfD zwei Kleine Anfragen gestellt. Daraufhin folgten Kleine Anfragen zum Haushalt am 25. August 2016. Sie stammen ebenfalls von mir. Am 13. September 2016 kommen Sie wieder in das Spiel.
Wenn Sie daraus ableiten, dass Sie die Ersten sind, die sich um den Wolf kümmern, und wir Ihnen hinterherrennen, dann ist das genauso eine realistische Aussage wie die, dass Sie für den Wolf sind und keine Probleme in der Weidehaltung mit dem Wolf haben möchten.

Vielen Dank.