Wolfram Günther: Die Umrüstung von Kleinkläranlagen ist nur ein wichtiger Schritt von vielen
Redebeitrag des Abgeordneten Wolfram Günther zur Aktuellen Debatte der LINKE-Fraktion:
"Frist für Umrüstung von Kleinkläranlagen läuft ab – Zehntausende Betroffene brauchen jetzt eine Lösung über das Jahresende hinaus, Herr Umweltminister"
25. Sitzung des 6. Sächsischen Landtags, 16. Dezember 2015, TOP 3
– Es gilt das gesprochene Wort –
Sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
Frau Kollegin Pinka hat schon den Blick geöffnet, worum es bei den Kleinkläranlagen eigentlich geht: nicht um den reinen Selbstzweck, sondern darum, dass wir es irgendwann hinbekommen, die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen. Es geht um einen guten ökologischen und chemischen Zustand unserer Gewässer.
In diesem Hinblick gibt es eine ganze Menge von Maßnahmen, die man machen kann; und da sind die Kleinkläranlagen ein Instrument – wenn auch ein wichtiges -‚ aber eben nur ein Instrument. Auch dazu haben wir schon einiges gehört, dass es noch ganz andere Quellen gibt. Es gibt diese ganzen Punktquellen: Wenn jemand etwas einleitet, kann man relativ leicht eine Regelung finden; aber es gibt viele andere – die sogenannten diffusen Quellen -‚ bei denen es wesentlich komplizierter wird.
Wir haben schon etwas zur Landwirtschaft gehört mit ihren Austrägen, die zu Einträgen ins Grundwasser werden. Es gibt aber noch andere – etwa den Bergbau. Wer in der Gegend der Spree ist, der hat das Problem der Verockerung — dort bekommt man keinen guten chemischen Zustand hin. Im Raum Leipzig gibt es die Probleme mit dem Auwald – ein zu hoher Sulfatgehalt in den Flüssen. An die Bergbaulandschaft ist es auch sehr schwierig heranzugehen; das ist aber auch überfällig, weil man dort in großen Maßstäben etwas erreichen kann.
Vielleicht nur zur Erinnerung an eine Kleine Anfrage, mit der wir den guten chemischen Zustand der Grundwasserkörper abgefragt haben: Nut 50 Prozent haben diesen; 50 Prozent haben ihn in Sachsen aber nicht. Da gibt es noch ein riesiges Potenzial.
Das Thema Landwirtschaft will ich gar nicht weiter vertiefen; das hat Frau Kollegin Pinka ausführlich getan.
Kommen wir noch zu einem anderen Punkt: Wasserrahmenrichtlinie. Zu dem guten ökologischen Zustand, den wir herstellen wollen, haben wir noch nicht so viel gehört. Auch das ist etwas, was man neben den Kleinkläranlagen – um den Begriff noch einmal zu bringen – machen muss. Auch da haben wir nach dem guten ökologischen Zustand gefragt. Von unseren 481 natürlichen Oberflächenwasserkörpern haben es exakt 4 Prozent geschafft; das ist ganz schön wenig. Es gibt noch die Kategorie von Gewässern, die, etwas verändert, künstlich geschaffen sind; aber mit beispielsweise 6 oder 25 Prozent kommt man überall nicht in allzu hohe Werte hinein. Das ist eine riesige Aufgabe; das hätte eigentlich alles 2015 geschafft werden müssen – wir haben es aber nicht geschafft.
Man muss die Frage stellen – Kleinkläranlagen sind wichtig -‚ wo man den Schwerpunkt seiner politischen Energie hineinsetzt; was bei den verbliebenen nicht korrekten Kleinkläranlagen noch zu reißen ist. Wir als GRÜNE plädieren dafür, den Schwerpunkt endlich hierhin, auf diesen guten ökologischen Zustand zu lenken, und es gibt eine Menge, was diesbezüglich zu tun ist. Das hat etwas mit dem Wasserkörper zu tun, das hat etwas mit der Abflussregulierung zu tun – Verbauung, Querverbauung -; darüber haben wir auch schon des Öfteren gesprochen. Dort muss man ran, und dort ist auch die Landwirtschaft wieder mit im Boot.
Hier sind wir GRÜNEN übrigens auch ganz einig mit dem Landesbauernverband, der sagt: nicht so viel technischen Hochwasserschutz, sondern lieber in der Fläche, mehr Retentionsvermögen bringen; nicht irgendetwas hinbauen, sondern lieber mit den Landwirten Regelungen finden, dass sie ihr Land extensiver bewirtschaften und dafür entschädigt werden. Das ist ein sehr sinnvoller Ansatz; das können wir machen.
Anstrengungen gab es dabei auch schon: die ganzen Agrar-Umweltmaßnahmen, die gelaufen sind. Dabei ist immer nur das Problem, dass es Förderrichtlinien sind, die an Förderzeiträume gebunden sind. Das bedeutet etwa, dass man im Gewässerrandstreifen Grünland lässt, wo man weniger Nitrate ausbringt, die dann ins Wasser übergehen können.
Doch das ist an Förderperioden gebunden; es ist nichts, was dauerhaft gilt, sondern, wenn die Förderung ausläuft, findet nichts mehr statt. Es gibt noch weitere rechtliche Schwierigkeiten: Wenn man fünf Jahre sein Grünland, das man gefördert bekommen hat, nicht umbricht, dann gilt es nach EU-Recht als Dauergrünland und darf nicht mehr als Ackerland bewirtschaftet werden. Deswegen bricht man es wieder um. Auch das ist eine riesige Baustelle, bei der man mehr erreichen muss.
Auf diese Aspekte wollte ich noch hinweisen. Ich würde mich freuen, wenn wir hierzu auch im nächsten Jahr zusammenkämen. Heute wurde schon viel von Weihnachten gesprochen, und auch ich würde mir wünschen, dass wir nicht nur zu Weihnachten, sondern auch danach mit unseren vielen Vorschlägen, die wir als GRÜNE erarbeitet haben, gelegentlich vielleicht einmal durchdringen und – auch bei Ihnen, liebe
Koalition – Gehör finden würden, damit wir hier vorankommen. Wir müssen es – die Wasserrahmenrichtlinie erfordert es. Vielen Dank.