Zais: Verwehrter Familiennachzug verhindert nicht nur die Integration, er ist auch unmenschlich

Rede der Abgeordneten Petra Zais zum Antrag der AfD-Fraktion zum Thema: "Familiennachzug nach dem Aufenthaltsgesetz"
58. Sitzung des Sächsischen Landtags, 30. August, TOP 8, Drs. 6/10386

– Es gilt das gesprochene Wort –

Sehr geehrte/r Frau/Herr Präsident/in,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
was sind die Stärken der AfD? Schwarz-Weiß-Malerei und ihr mangelndes Maß an Empathie.
Deshalb werden unsere Vorstellungen von einer humanen Gesellschaft und wie wir darin zusammenleben wollen nie mit den Ihren konform gehen. Da sage ich Ihnen nichts Neues und das ist auch gut so.
Das Institut des Familiennachzugs, um zum Thema ihres Antrags zu kommen, hat seine Wurzeln im Grundgesetz und trägt der großen Bedeutung von Familie und dem Familienverbund Rechnung. Nicht ohne Grund verweist § 27 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz auf Artikel 6 des Grundgesetzes. Bedauerlicherweise wurde dieses Recht in der jüngsten Vergangenheit schon mehrfach massiv eingeschränkt.
Den Familiennachzug als Steuerungsinstrument für die Begrenzung der Zahl der Geflüchteten zu nutzen, lehnen wir ab und wir sind damit nicht allein.
Anfang des Jahres hat nach GRÜNEN und LINKEN auch die SPD auf Bundesebene dafür plädiert, den eingeschränkten Nachzug für subsidiär Geschützte aufzuheben, scheiterte damit allerdings am Widerstand der CDU.
Widerstand gegen die CDU-Linie kommt auch von Seiten der Kirchen, NGO’s und dem stellvertretendem UN-Flüchtlingskommissar sowie dem Europarat, der Deutschland für diese Einschränkung rügte. Die Trennung von Familienangehörigen auf der Flucht, so die Experten, sei eines der größten Probleme. Verwehrter Familiennachzug verhindere nicht nur die Integration, er sei auch unmenschlich.
Wir lehnen den Antrag natürlich ab. » alle Redebeiträge der GRÜNEN-Fraktion » alle Infos zur 58./59. Landtagssitzung