Datum: 29. Februar 2008

PM 2008-076: GRÜNE fordern kommunales Wahlrecht für Migranten

Wer hier lebt, muss mitbestimmen dürfen
Die GRÜNE-Fraktion fordert die Staatsregierung in einem Antrag auf, die Einführung des kommunalen Wahlrechts für Migranten aus Ländern, die nicht zur EU gehören, im Bundesrat zu unterstützen. Ein entsprechender Antrag steht am kommenden Mittwoch auf der Tagesordnung des Landtags.
„Wer seinen Wohnsitz dauerhaft in Deutschland hat, muss mitentscheiden dürfen, was in seiner Kommune passiert“, erklärt Elke Herrmann, migrationspolitische Sprecherin der GRÜNEN-Fraktion.
„Nur wenn alle die Möglichkeit erhalten, ihr Lebensumfeld mitzugestalten, können auch die Belange aller angemessen berücksichtigt werden. Das funktioniert in Deutschland in erster Linie über das kommunale Wahlrecht.“
Deshalb soll sich die sächsische Staatsregierung nach Ansicht der GRÜNEN-Fraktion, einer entsprechenden Bundesratsinitiative von Rheinland-Pfalz anschließen. 
„Bürgerrechte sollten nicht vom Pass abhängig sein. Das entspricht nicht unserem Verständnis von Demokratie“, so Herrmann. „Einwanderer aus EU-Ländern dürfen seit einigen Jahren in den Kommunen wählen, Migranten aus anderen Ländern jedoch nicht. Nicht zuletzt im Hinblick auf eine bessere Integration sollte dieses Zwei-Klassen-System beendet werden.“
Hintergrund:
Um das Verfahren zu beschleunigen, hat die Bundestagsfraktion der GRÜNEN parallel zu den Bundesratsberatungen einen Gesetzentwurf zur Einführung des kommunalen Wahlrechts für Nicht-EU-Bürgerinnen und Bürger in den Bundestag eingebracht. Um Nicht-EU-Bürgern, die ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben, das kommunale Wahlrecht zu ermöglichen, muss Artikel 28 Absatz 1 des Grundgesetzes geändert werden. Der Antrag „Bundesratsinitiative zur Einführung des kommunalen Wahlrechts für Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger (Drs. 4/10318)