Datum: 06. Mai 2008

PM 2008-150: UN-Übereinkommen – Mehr Rechte für Menschen mit Behinderungen

Wir wollen von Frau Orosz Taten sehen, statt gute Worte zu hören
„Wir wollen Taten sehen, nicht nur gut gemeinte Worte hören“, kommentiert Elke Herrmann, sozialpolitische Sprecherin der GRÜNEN-Fraktion die Äußerungen von Sozialministerin Helma Orosz (CDU) anlässlich des Protesttages für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung.
„Wir begrüßen natürlich Frau Orosz‘ positive Reaktion auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Das täuscht jedoch nicht darüber hinweg, dass in Sachsen für eben diese Gleichstellung und Teilhabegerechtigkeit am gesellschaftlichen Leben noch viel getan werden muss.“
„Ein erster Schritt wäre, dass Frau Orosz dem Gesetzentwurf der GRÜNEN-Fraktin zur Reform des Sächsischen Integrationsgesetzes zustimmt“, fordert Elke Herrmann. Mit Hilfe des Gesetzes wollen die GRÜNEN Benachteiligungen für Menschen mit Handicap ausgleichen, die in Sachsen durch die Verwaltungsreform entstehen. 
Deutschland hat das Übereinkommen der UN für die Rechte behinderter Menschen zwar bereits unterzeichnet, erst mit der formellen Ratifikation durch Bundestag und Bundesrat kann es jedoch in Kraft treten.
„Hier kann sich das sächsische Sozialministerium noch deutlich stärker engagieren“, erklärt die grüne Sozialpolitikerin mit Blick auf wichtige Themen der Konvention wie die Bildung, die in den rechtlichen Zuständigkeitsbereich der Bundesländer fallen.
So wird von den ratifizierenden Staaten ein „inclusive education system“ gefordert. Die korrekte Übersetzung von „inclusive“ ist ein zentraler Streitpunkt zwischen Behindertenverbänden und den Vertretern der Bundesländer sowie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Behindertenverbände fordern die korrekte Übersetzung „inklusiv“, also das selbstverständliche Einbeziehen von Kindern mit Behinderung in das Bildungssystem. Die Bundesländer und das Bundesministerium treten für „integrativ“ ein. Letzteres schränkt jedoch das Recht der Kinder auf einen gleichberechtigten Zugang zum Bildungssystem ein.