Datum: 30. Juli 2008

PM 2008-229: Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Sachen „Rauchverbot“

Einzig mögliche Konsequenz: Rauchverbot ausnahmslos in allen Gaststätten
Elke Herrmann, Sozialpolitikerin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, erklärt zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Sachen „Rauchverbot“:
„Diese Entscheidung stellt die Ausnahmeregelungen der Nichtraucherschutzgesetze in Frage, nicht aber den Nichtraucherschutz.“
„Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Ungleichbehandlungen und Wettbewerbsverzerrungen, die sich aus Ausnahmereglungen wie den Raucherräumen ergeben, verfassungswidrig sind“, begründet Herrmann ihre Haltung.
„Einraumgaststätten, die aufgrund ihrer Größe keine Raucherräume einrichten können, sind mit den bisherigen Regelungen benachteiligt. Deshalb muss das Rauchverbot ausnahmslos für alle Gaststätten gelten.“
„Darüber hinaus fordern wir nach wie vor, den Schutz aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor den gesundheitlichen Schäden des Passivrauchens im Arbeitsschutzgesetz des Bundes umfassend zu verankern. Gaststätten sind Arbeitsorte, also darf dort nicht geraucht werden.“
Rauchverbote in Gaststätten werden von 65,3 Prozent der Bevölkerung befürwortet. Mehr als zwei Drittel (70,2 Prozent) der in Deutschland lebenden Bevölkerung wünscht sich eine bundesweit einheitliche Regelung des Rauchverbots in Gaststätten. Auch ein Drittel der Raucher spricht sich für rauchfreie Gaststätten aus (DKFZ 2008).
„Wir müssen dieses Urteil im Sinne eines konsequenten Nichtraucherschutzes umsetzen, sonst bekommen wir einen Flickenteppich und die Ausnahme von der Ausnahme wird die Regel“, so Herrmanns Fazit.