Datum: 29. September 2008

PM 2008-296: Umweltausschuss lehnt grünes Tierschutzverbandsklagegesetz ab

Die Unterschriften von 4.700 Bürgern sollte man nicht aufgrund der Koalitionsdisziplin ignorieren
Elke Herrmann, Sprecherin für Tierschutz der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, kritisiert die heutige Ablehnung des grünen Entwurfs für ein Tierschutzverbandsklagegesetz durch den Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss.
„Mehr als 4.700 sächsische Bürgerinnen und Bürger haben sich mit ihren Unterschriften für einen besseren Tierschutz in Sachsen stark gemacht. Diese Stimmen sollte man nicht einfach aufgrund der Koalitionsdisziplin ignorieren“, zeigt sich die grüne Abgeordnete insbesondere über das Abstimmungsverhalten der SPD-Fraktion enttäuscht.
Diese konnte dem Gesetzentwurf der GRÜNEN zwar inhaltlich folgen, aufgrund der ablehnenden Haltung der CDU-Fraktion stimmte die SPD jedoch dagegen. Das endgültige Votum der Ausschüsse über den Gesetzentwurf fällt im Sozialausschuss am kommenden Mittwoch, den 1. Oktober.
„Ich fordere die SPD auf, ihre Haltung bis dahin zu überdenken. Das bundesweit geltende Tierschutzgesetz bleibt in Sachsen wirkungslos, wenn die Rechte der Tiere nicht einklagbar sind. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf kann diese Lücke endlich geschlossen werden“, ist Herrmann überzeugt.
„Die SPD sollte die Zeit bis Mittwoch nutzen, um ihren Koalitionspartner davon zu überzeugen“, erklärt Herrmann. 
Hintergrund:
Am vergangenen Donnerstag hatten Vertreter von Tierschutzverbänden im Beisein der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 4700 Unterschriften für ein sächsisches Verbandsklagegesetz für anerkannte Tierschutzverbände an den Sächsischen Landtag übergeben.
Im Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein sächsisches Tierschutzverbandsklagegesetz wird das Verbandsklagerecht umfassend geregelt. Der Entwurf sieht neben dem Klagrecht mehr Transparenz vor. Anerkannte Tierschutzverbände müssen künftig bei der Planung von Verordnungen und Rechtsvorschriften sowie bei Genehmigungsverfahren, die den Tierschutz betreffen von der Verwaltung informiert werden. Sie haben das Recht, sich zu äußern und Stellungnahmen anderer einzusehen.   Der grüne Gesetzentwurf „Sächsisches Tierschutzverbandsklagegesetz“ (Drs. 4/10193) Eckpunktepapier „Sächsisches Tierschutzverbandsklagegesetz“