Datum: 22. August 2012

PM 2012-262: Familienhebammen hängen in Sachsen noch immer in der Warteschleife

"Ist die Staatsregierung nur an Kinderschutz interessiert, wenn andere das Geld dafür geben?", fragt Elke Herrmann, sozialpolitische Sprecherin der GRÜNEN-Landtagsfraktion, mit Blick auf den Umgang des Sozialministeriums mit den ausgebildeten Familienhebammen in Sachsen.
"Mit der lautstarken Forderung nach Familienhebammen rangelte Sachsen um den ersten Platz unter den Bundesländern", erinnert Herrmann. "Bei der Einführung des Programms droht Sozialministerin Christine Clauß (CDU) die sprichwörtliche rote Laterne. Die Ausbildung zur Familienhebamme wurde über den Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert. Der Antrag der GRÜNEN-Fraktion, im Doppelhaushalt 2011/2012 den Familienhebammen eine Einstiegsfinanzierung zu sichern, wurde jedoch abgelehnt. Das Ergebnis: Von 50 in Sachsen ausgebildeten Familienhebammen haben zwei einen 20-Stunden-Job. Die anderen hängen in der Warteschleife."
"Die Staatsregierung sieht jetzt allein die Kommunen bei der Finanzierung in der Pflicht. Dass die Landkreise und kreisfreien Städte das Geld nicht allein aufbringen können, muss auch der Ministerin bekannt gewesen sein", kritisiert die Abgeordnete.
"Nachdem Ende Juni 2012 sowohl das Bundeskabinett als auch das sächsische Kabinett einer zwischen Bund und Ländern ausgehandelten Verwaltungsvereinbarung zum Bundeskinderschutzgesetz zugestimmt haben, könnten nun endlich Bundesmittel fließen, wenn die Sozialministerin das verlangte länderspezifische Gesamtkonzept vorlegen würde. Doch auch daran scheint es zu hapern."
"Damit die Familienhebammen nicht bis 2013 warten müssen, um mit ihrer Arbeit beginnen zu können, wäre es das Mindeste von Frau Clauß, sie würde dafür sorgen, dass der Freistaat, wie andere Bundesländer auch, die Zwischenfinanzierung für 2012 übernimmt. Sachsen-Anhalt hat dies schon im Jahr 2011 getan", fordert Herrmann.
Hintergrund:
Bislang wurden in einer zweijährigen Zusatzausbildung in Sachsen 50 Familienhebammen ausgebildet. Nur zwei davon haben ein Angestelltenverhältnis: eine bei der AWO Pirna mit 20 Stunden und eine bei der Stadt Plauen, ebenfalls mit 20 Stunden.
Die GRÜNE-Landtagsfraktion hatte im Doppelhaushalt 2011/12 einen Änderungsantrag eingebracht, um die Arbeit der in Sachsen ausgebildeten Familienhebammen zu finanzieren, dies wurde von der CDU/FDP-Mehrheit im Ausschuss jedoch abgelehnt.
Der Bund stellt im Rahmen des Bundeskinderschutzgesetzes von 2012 bis 2015 Geld für die Unterstützung des Auf- und Ausbaus der Netzwerke ‚Früher Hilfen‘ und für den Einsatz von Familienhebammen zur Verfügung. Auf Sachsen entfallen davon 2012 etwa 1,48 Millionen Euro, 2013 etwa 2,17 Millionen Euro und in den Jahren 2014 und 2015 jeweils etwa 2,51 Mio. Euro. (Die Budgets sind der Stellungnahme der Staatsregierung zur Drs. 5/8439 entnommen.)
Siehe auch Pressemitteilung der Staatsregierung vom 26. Juni 2012.