Datum: 24. September 2012

PM 2012-303: GRÜNE fordern Einrichtung einer unabhängigen Polizeikommission zur Kontrolle der Sächsischen Polizei

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert die Einrichtung einer unabhängigen Polizeikommission in Sachsen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf, der am Donnerstag in den Landtag eingebracht wird, stellte heute Eva Jähnigen, innenpolitische Sprecherin der Fraktion, vor.

"92 Prozent der Anzeigen gegen Polizeibeamte werden in Sachsen eingestellt. In lediglich zwei von 640 Anzeigen kam es in den letzten drei Jahren zu Verurteilungen von Polizeibeamten. Andere Strafverfahren werden in Deutschland weit weniger eingestellt, in immerhin 11,5 Prozent der Fälle kommt es zur Anklage. Der Vergleich der Zahlen belegen den beachtlichen Machtapparat der Polizei, die offensichtlich nur ungenügend gegen sich selbst ermittelt", kritisiert Jähnigen.

"Die Kontrolle der Polizei ist in Deutschland generell ungenügend. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International (AI) hat in der Untersuchung ‚Täter Unbekannt‘ aus dem Jahr 2010 Menschenrechtsverletzungen durch Polizeibeamte in Deutschland dokumentiert und im Ergebnis die Einrichtung unabhängiger Untersuchungseinrichtungen gefordert. AI stützt sich dabei auch auf die Forderungen des Europäischen Komitees zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung und Strafe (CPT – eine Einrichtung des Europarats) und des Menschenrechtskommissars des Europarates. Auch der Sächsische Landtag kann die Arbeit der sächsischen Polizei derzeit nicht ausreichend kontrollieren."

Darum schlägt die GRÜNE-Fraktion die Einrichtung einer unabhängigen Polizeikommission vor. "Wir brauchen eine unabhängige Stelle, die durch den Landtag legitimiert und die polizeiliches Handeln kontrolliert", erläutert die Abgeordnete. "An die Kommission können sich sowohl Bürgerinnen und Bürger mit Beschwerden wenden, die sich durch polizeiliches Handeln in ihren Grundrechten verletzt sehen, als auch Polizeibedienstete. Sie soll außerdem auf Bitten des Parlaments tätig werden und jährlich über ihre Arbeit berichten."

"Mit der Arbeit einer Polizeikommission verbinde ich die Hoffnung, dass bürgerrechtliches Denken innerhalb der sächsischen Polizei vertieft und Polizeiarbeit insgesamt transparenter gemacht wird", so Jähnigen.

Hintergrund:
» Grüner Gesetzentwurf ‚Gesetz über eine Polizeikommission zur Gewährleistung rechtmäßiger Polizeiarbeit‘ (Drs.5/9962)

» Kleine Anfrage ‚Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamtinnen und -beamte wegen Straftaten im Amt‘ (Drs 5/8910)
» Kleine Anfrage ‚Geschäftsprüfung/Innenrevision bei der Polizei‘ (Drs 5/9336) » Daten des Statistischen Bundesamtes (Anklage, Strafbefehlsantrag oder Einstellung erledigte Ermittlungsverfahren) » Schaubild zur Strafrechtspflege (Erledigungen durch die Staatsanwaltschaft)