Datum: 29. April 2013

PM 2013-126: GRÜNE fordern, ältere Arbeitsnehmer in offizielle Arbeitslosenstatistik aufzunehmen

"Ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen Bestandteil der offiziellen Arbeitslosenstatistik werden", fordert Elke Herrmann, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag heute mit einem Antrag (Drs. 5/9786) im Ausschuss für Soziales und Verbraucherschutz.
"Nur so kann sicher gestellt werden, dass wir ein realistisches Bild erhalten, das die Grundlage für zielgerichtete arbeitspolitische Maßnahmen bilden kann", bekräftigt sie.
"CDU- und FDP-Fraktion, die den Antrag heute abgelehnt haben, verharmlosen das Problem der Arbeitslosigkeit bei älteren Menschen. Die Entscheidung steht im Widerspruch zum allseits postulierten Anspruch, ältere Arbeitnehmer verstärkt in Beschäftigung zu bringen. Auch mit Blick auf die Tatsache, dass die Lebensarbeitszeit steigt, halte ich diesen Ansatz für falsch", kritisiert Herrmann.
"Vor dem Hintergrund schrumpfender Förderung können Arbeitslose über 58 eigentlich mit keinen Anstrengungen der Jobcenter für ihre Vermittlung rechnen. Die Staatsregierung setzt auf geschönte Zahlen statt auf echte Unterstützung für ältere Arbeitslose", ist die Abgeordnete enttäuscht.
» GRÜNER Antrag "Mehr Transparenz in der Arbeitslosenstatistik – ältere Arbeitslose sichtbar machen" (Drs. 5/9786)

Hintergrund:
Paragraph 53a Absatz 2 Sozialgesetzbuch II bildet die Grundlage dafür, dass Arbeitslosengeld-II Bezieherinnen und Beziehern, denen nach Vollendung des 58. Lebensjahrs mindestens für die Dauer von zwölf Monaten keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung angeboten werden konnte, nicht mehr als arbeitslos gelten. Sie tauchen demzufolge nicht mehr in der Arbeitslosenstatistik auf, sondern werden nur noch in der Rubrik ‚Unterbeschäftigung‘ geführt, die regelmäßig kein Bestandteil der öffentlichen Darstellung der Arbeitsmarktlage ist. Ohne diese Regelungen würde die Arbeitslosigkeit entsprechend höher ausfallen. Sie wirkt sich also ‚entlastend‘ auf die Zahl der Arbeitslosen aus.
Im März 2013 fielen in Sachsen unter diese Regelung 11.741 Arbeitslose. Im Vergleich zu März 2012 ist dies eine Steigerungsrate von 11,3 Prozent.