Datum: 14. Juni 2013

PM 2013-157: GRÜNE bringen Gesetzentwurf zur Modernisierung der Sächsischen Verfassung ein

Die GRÜNEN lassen bei der Verfassungsmodernisierung nicht locker. Die Fraktionen von CDU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN konnten sich bisher nur auf Änderungen bei der Finanzverfassung verständigen. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag bringt in der kommenden Woche einen Gesetzentwurf ein, der ihre wichtigsten Vorschläge zur Änderung der Sächsischen Verfassung umfasst.
"Wir wollen die Gestaltungsrechte der Bürgerinnen und Bürger durch die Senkung der Hürden bei der Volksgesetzgebung stärken, eine entschiedenere Ausrichtung auf den Klima-, Biodiversitäts- und Ressourcenschutz sowie zeitgemäße Informationsgrundrechte in der Verfassung verankern", erklärt Johannes Lichdi, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion.
"Statistisch gesehen findet der nächste Volksentscheid in Sachsen erst wieder im Jahr 2036 statt. Das liegt nicht etwa an der Zufriedenheit der Menschen, sondern auch an den zu hohen Hürden für die Volksgesetzgebung. Sachsen gehört zur Gruppe der Bundesländer mit den höchsten Quoren für Volksentscheide. Eine Herabsetzung des Quorums gehört daher zu einer demokratiepolitisch notwendigen Staatsmodernisierung in Sachsen."
"Nach mehr als 20 Jahren ist eine Modernisierung der Verfassung durch Anpassung an neue Erkenntnisse und die allgemeine Rechtsentwicklung geboten", so Lichdi.
› Gesetzentwurf ‚1. Gesetz zur Modernisierung der Verfassung des Freistaates Sachsen‘ (Drs. 5/12162)
Hintergrund:
Statistisch gesehen findet pro Bundesland nur etwa alle 35 Jahre ein Volksentscheid statt (vgl. ‚3. Volksentscheid-Ranking‘ (September 2010, Mehr Demokratie e.V., S. 3)).
In Sachsen gab es bisher nur 2001 einen Volksentscheid.
Im Bundesländervergleich der gesetzlichen Regelungen zur Volksgesetzgebung auf Landesebene erreicht der Freistaat Sachsen zwar insgesamt Platz 5, das aber nur mit der Gesamtnote >>ausreichend<< (3. Volksentscheidsranking, S. 6). Der Abstand zu den Spitzenreitern ist in den vergangenen Jahren durch die fehlende Reformbereitschaft größer geworden. Insbesondere wurde Sachsen von Thüringen überholt (vgl. Volksentscheids-Ranking, S. 34).
Darüber hinaus erhält Sachsen für das in der Verfassung geregelte Unterschriftenquorum eine noch schlechtere Note, nämlich >>mangelhaft<< (3. Volksentscheidsranking, S. 16). Höhere Quoren gibt es derzeit lediglich noch in Hessen und dem Saarland, mit jeweils 20 Prozent, und Baden-Württemberg (ein Sechstel der Wahlberechtigten – 16,7 Prozent).