Datum: 29. Juli 2014

Hochwasser 2013: Flutgeschädigte erhalten nur schleppend Gelder zur Beseitigung von Schäden

(2014-196) "Ein Jahr nach den Hochwasserereignissen vom Juni 2013 wurde erst ein Fünftel der bewilligten Schadenssumme durch den Freistaat Sachsen ausgezahlt", erläutert Gisela Kallenbach, umweltpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, die Ergebnisse ihrer kleinen Anfrage zur Gewährung von Zuwendungen zur Beseitigung von Hochwasserschäden nach der Richtlinie Hochwasserschäden 2013.
 
Vom Juni-Hochwasser 2013 waren laut Erstschadenserfassung 378 der insgesamt 438 sächsischen Kommunen mit Schäden betroffen. Nach einer ersten Schätzung ging der Freistaat Sachsen von Gesamtschäden von rund 1,9 Milliarden Euro aus.
Mittlerweile wurden 3.452 Anträge gemäß der Richtlinie Hochwasserschäden 2013 mit einem Gesamtvolumen von 257,4 Mio. Euro vom Freistaat Sachsen genehmigt. Ausgezahlt wurden bis Ende Mai 2014 aber erst 54,6 Mio. Euro an knapp 1.400 Antragsteller. Damit wurden bisher erst etwa 20 Prozent des bewilligten Gesamtvolumens ausgezahlt.
 
"Um unnötige Verzögerungen zu vermeiden, sollte die Sächsische Aufbaubank SAB deutlich schneller aufsuchend beraten", so Kallenbach. "Immerhin müssen die meisten sächsischen Flutopfer in Vorleistung gehen. Der Zeitraum, bis die bewilligten Gelder endlich ausgezahlt werden, muss so kurz als möglich gehalten werden. Hier wäre in Einzelfällen bei prekären Betroffenen auch ein zinsloser Überbrückungskredit angebracht, sobald die Bestätigung der SAB da ist. Denn es funktioniert oft nur in der Theorie, dass der Betroffene die Rechnung nur bei der SAB einreicht und so schnell das Geld bekommt, dass er direkt mit dem Fördergeld bezahlen kann. In der Praxis müssen Rechnungsfristen eingehalten werden, so dass doch mit eigenem Geld überbrückt werden muss."
 
Mit 118,5 Mio. Euro soll der größte Teil der bewilligten Gelder an die Träger der öffentlichen Infrastruktur v.a. die Kommunen und Landkreise gehen. Ausbezahlt wurden hier mit 13,3 Mio. Euro etwas mehr als zehn Prozent der zugesagten Summe.
Von Privatpersonen, Vereinen und Kirchgemeinden wurden knapp 1.500 Anträge positiv beschieden von denen ca. 684 bereits ausbezahlt wurden.
 » Kleine Anfrage ‚Gewährung von Zuwendungen zur Beseitigung von Hochwasserschäden nach der Richtlinie Hochwasserschäden 2013‘ (Drs. 5/14561)