Datum: 01. Juni 2015

Mitwirkungsentzug an drei Grundschulen – GRÜNE: Schulschließungsmoratorium ist offensichtlich das falsche Instrument

(2015-183) Zur Ankündigung von Kultusministerin Brunhild Kurth (CDU), an drei sächsischen Grundschulen aufgrund zu geringer Schülerzahlen keine erste Klasse einrichten zu wollen, erklärt Petra Zais, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
"Das sogenannte ‚Schulschließungsmoratorium‘, das wir von Beginn an als rechtlich fragwürdig kritisiert haben, ist offenkundig kein geeignetes Instrument für eine langfristige, stabile Schulnetzplanung. Als der damalige Landwirtschaftsminister Frank Kupfer und Kultusministerin Brunhild Kurth (beide CDU) im Herbst 2013 ihr Konzept zum Erhalt von Schulen im ländlichen Raum präsentierten, versprachen sie kleinen Landschulen Planungssicherheit. Diese Sicherheit erweist sich nun als trügerisch."
"Die Option, jahrgangsübergreifenden Unterricht einzurichten, wurde mit dem Versprechen verknüpft, keine Schule allein zu lassen, die sich auf diesen Weg machen wolle. Von einer Unterstützung der betreffenden Schulen ist nun wenig zu hören. Es reicht eben nicht aus, für ein neues pädagogisches Konzept eine Handreichung zu verteilen und auf die Beschlüsse von Schulträger und Schulkonferenz zu warten."
"Es ist nach wie vor völlig unklar, welche Möglichkeiten es für einen Standorterhalt gibt, wenn nicht alle Verantwortlichen ein neues Konzept befürworten, oder wenn die Schülerzahlen nur vorübergehend die gesetzlichen Vorgaben unterschreiten. Zur Klärung dieser Situation habe ich bereits eine Kleine Anfrage eingereicht. Fest steht: Echte Planungssicherheit kann es nur mit einem neuen Schulgesetz geben. Dieses muss die unterschiedlichen Problemlagen in den Ballungszentren und im ländlichen Raum berücksichtigen. Momentan werden die Schulen und Schulträger, trotz Moratorium und versprochener Unterstützung, schlichtweg allein gelassen."
"Obendrein bewegt sich das Kultusministerium mit den Mitwirkungsentzügen auf rechtlich dünnem Eis. Im Dezember hatte das Bundesverfassungsgericht die Schulnetzplanung im Freistaat Sachsen als unvereinbar mit dem Grundsatz der kommunalen Selbstverwaltung und damit als verfassungswidrig eingestuft. Das Kultusministerium wäre gut beraten, das Gespräch mit den betreffenden Kommunen zu suchen und bis zur Verabschiedung neuer gesetzlicher Grundlagen einvernehmliche Lösungen bei der Schulnetzplanung zu suchen."

» Kleine Anfrage "Jahrgangsübergreifender Unterricht an sächsischen Grundschulen" (Drs 6/1711)(Antwort der Staatsregierung voraussichtlich am 16.06.2015)