Datum: 10. Dezember 2018

Menschenunwürdige Abschiebung von schwerbehinderter lesbischer Romni aus Sachsen nach Albanien

Beachten Sie bitte den Hinweis am Ende der Pressemitteilung!
(2018-347) Am 06.12.2018, 4.00 Uhr morgens wurde eine schwerbehinderte lesbische Romni aus Taucha (bei Leipzig) nach Albanien abgeschoben. Das Queer Refugees Network aus Leipzig, welches die Frau unterstützt, berichtete in einer Pressemitteilung am Freitag, dass die Frau unter Schreien mitten in der Nacht abgeholt wurde. Sie durfte weder ihre persönlichen Sachen, noch ihre Prothese mitnehmen. Die Frau verbrachte zwei Stunden gefesselt und geknebelt am Boden am Flughafen. Bilder nach der Abschiebung zeigen Hämatome an den Armen. Laut Medienberichten befindet sich die Frau inzwischen in einer geschlossenen Psychiatrie.

„Die Abschiebung war absolut unmenschlich“, erklärt Petra Zais, asylpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag. „Den Behörden war durch mehrere Atteste bekannt, dass die Frau traumatisiert und nicht reisefähig ist. Ein aktuelles Attest wurde sogar noch vom Anwalt an die Bundespolizei vor Ort weitergeleitet. Es ist schockierend, dass dies völlig unberücksichtigt blieb. Spätestens hier hätte die Abschiebung abgebrochen werden müssen.“
„Ich fordere Innenminister Prof. Roland Wöller auf, den Fall zu prüfen. Sollte die Abschiebung rechtswidrig gewesen sein, muss er die Frau zurückholen lassen. Auch in Sachsen gilt das Rechtsstaatsprinzip!“

„Höchst alarmierend finde ich, dass zuvor Eilrechtsschutz beantragt wurde, jedoch die Entscheidung des Gerichts nicht abgewartet wurde“, kritisiert die Abgeordnete. „Laut dem Bericht der Tageszeitung taz vom 07.12. teilte das Gericht dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sogar mit, dass es davon ausgehe, dass bis zur Entscheidung von Vollzugsmaßnahmen abgesehen werde.“

„Bisher konnte man sich darauf verlassen, dass ausreichend Rechtsschutz gewährt wird. Es ist nicht auszuschließen, dass diese Abschiebung grundlegend rechtsstaatliche Prinzipien verletzte. Dass die Behörden, die mit dem Vollzug betraut sind, gerichtliche Schritte einfach ignorieren, ist die Folge der Politik von CDU/CSU, die Abschiebungen um jeden Preis fordert.“
„Auch wenn Albanien inzwischen als sicheres Herkunftsland gilt, so heißt das nicht, dass im Einzelfall nicht doch eine Verfolgung oder ein Abschiebeverbot dorthin besteht. Die Frau ist das beste Beispiel. Es ist nicht auszuschließen, dass sie als Angehörige der Minderheit der Roma, lesbisch und mit einer körperlichen Behinderung diskriminiert wird und ihr Leben in Albanien in Gefahr ist. Jedenfalls ist es nicht Sache der Vollzugsbehörden darüber zu entscheiden, sondern des Gerichts“, erläutert Zais.

Hinweis:
Das Queer Refugees Network Leipzig stellte am 10.12. ihre Pressemitteilung vom 07.12.2018 richtig:
Danach habe die Polizei die Betroffene zu Hause im Bett vorgefunden, sie zu Boden gezogen, ihr Handschellen angelegt und den Mund zugehalten. Sie habe kaum die Möglichkeit gehabt, etwas Persönliches wie ihr Portemonnaie, Medikamente oder Persönliches mitzunehmen. Ihre aktuellen Prothesen wären nicht mitgenommen worden, dagegen zwei zehn Jahre alte, schlecht angepasste Prothesen, die Schmerzen verursachen. Zwei Stellungnahmen, eine von einer Psychiaterin und eine von einer Psychologin, zu ihrer Reiseunfähigkeit habe sie nicht in die Hand nehmen dürfen. Am Flughafen habe sie liegend auf dem Boden zwei Stunden warten müssen. Aufstehen sei ihr nicht erlaubt worden. Sie habe sich auch nicht in den Rollstuhl setzen dürfen.


Weitere Informationen:
» Bericht auf queer.de
» Bericht der Tageszeitung taz vom 07.12.2018 ‚Abschiebung nach Albanien − Schutzlos ausgeliefert‘
» Bericht der Tageszeitung taz vom 30.11.2018 ‚Albanien als sicheres Herkunftsland‘