Datum: 02. Mai 2019

Aufmarsch Rechtsextremer in Plauen – GRÜNE: Martialisches und paramilitärisches Auftreten hätte unterbunden werden müssen

(2019-110) Zum Aufmarsch des rechtsextremen „III. Weges“ am 1. Mai 2019 in Plauen erklärt Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:

„Der Aufmarsch der Rechtsextremen mit Trommeln, Fackeln, Fahnen, in gleichartigen Kleidungsstücken und Marschformation erinnert an Aufmärsche der SA in der Nazizeit. Solches Gebaren im öffentlichen Raum vermittelt Gewaltbereitschaft und wirkt einschüchternd. Das ist gewollt und es war auch nicht das erste Mal, dass diese Partei so aufmarschiert ist. Umso unverständlicher ist es, dass Versammlungsbehörde und Polizei einen solchen Aufmarsch zulassen. Mit Blick auf das Uniformverbot des sächsischen Versammlungsrechts hätte die Versammlung so beauflagt werden müssen, dass das martialische und paramilitärische Auftreten unterbunden worden wäre. Man darf in Anbetracht dieser Ignoranz die Frage stellen, ob die zuständigen Behörden hier beide Augen ganz fest zugedrückt haben. Mit einem derartigem Verhalten gewährt man Neonazis ohne Not Erfolge auf der Straße.“

„Die Bilder, die von diesem Neonaziaufmarsch aus Sachsen in die Welt gehen, sind ein weiterer Beleg, dass die Ankündigungen von Ministerpräsident Michael Kretschmer, rechtsextreme Netzwerke in Sachsen zerschlagen zu wollen, nicht einmal im Ansatz den Praxistest bestehen und offenbar nur leere Worthülsen sind.“

„Von Innenminister Prof. Roland Wöller verlange ich Aufklärung darüber, warum die Versammlung in einer solchen Form nicht mit entsprechenden Auflagen versehen wurde. Ich habe eine Kleine Anfrage dazu eingereicht.“