Datum: 27. Februar 2019

Nur 20 % Frauenanteil in Sachsens Stadt- und Gemeinderäten – Kommunalpolitik muss attraktiver für Mandatsträgerinnen werden

(2019-56) In Sachsens Stadt- und Gemeinderäte haben Frauen nur einen Anteil von 20 Prozent. In 20 der 433 Gemeinderäte (4,6 Prozent) sitzen gar keine Frauen, in nur Zweien sind die Mandate paritätisch verteilt. Die sächsischen Landräte sind ausschließlich männlich. Und in nur 13,8 Prozent der Gemeinden und Städte gibt es eine (Ober-)Bürgermeisterin. Diese ernüchternden Zahlen liefert die Antwort von Innenminister Prof. Roland Wöller (CDU) auf eine Kleine Anfrage der Landtagsabgeordneten Katja Meier, gleichstellungspolitischen Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag.

„Dass die Frauenanteile in der Kommunalpolitik noch weitaus geringer sind als auf Bundes- und Landesebene, empört mich“, erklärt Katja Meier. „Die aktuellen Debatten über Gesetzte, die für ein ausgeglichenes Geschlechterverhältnis in den Parlamenten sorgen (Paritätsgesetze), werden ganz offenbar zurecht geführt. Schon die geringen Frauenanteile im Bundestag (30,9 Prozent) und im Sächsischen Landtag (32,6 Prozent) sind ein alarmierendes Signal. Mehr als die Hälfte der deutschen Bevölkerung ist weiblich. Aber auch hundert Jahre nach Einführung des aktiven und passiven Wahlrechts für Frauen spiegelt sich das in den Parlamenten nicht wider.“

„In den kommunalen Parlamenten werden die Regeln festgelegt, nach denen das Zusammenleben vor Ort funktioniert. Sie entscheiden, wie viel Geld die Kommune wofür ausgibt. An diesen Entscheidungen sind aber durchschnittlich nur 20 Prozent Frauen in den Stadt- und Gemeinderäte beteiligt. Das ist ein klares Demokratiedefizit.“

„Zuallererst sind jetzt die Parteien und Wählervereinigungen gefordert. Solange diese Frauen nicht gleichberechtigt zur Wahl stellen, können Frauen auch nicht gleichberechtigt in den Parlamenten vertreten sein. Durch entsprechende gesetzliche Regelungen kann und muss der Staat handeln, so wie es auch das Grundgesetz in Artikel 3 Absatz 2 vorsieht“, fordert die Abgeordnete. „Die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und das Hinwirken auf die Beseitigung bestehender Nachteile muss auch für Frauen in den Parlamenten gelten. Sie müssen bei der Bewerbung um und Ausübung von Wahlämtern gefördert und unterstützt werden.“

„Um attraktiver für engagierte und kompetente Frauen zu sein, führt an der Verbesserung der Rahmenbedingungen für die kommunalen Parlamentsarbeit kein Weg vorbei. Gemeinderatssitzungen sollten familienfreundlich terminiert und zeitlich begrenzt werden. Flankierende Kinderbetreuung kommt auch männlichen Mandatsträgern zugute.“

Weitere Informationen:
» Antwort von Innenminister Prof. Roland Wöller (CDU) auf die Kleine Anfrage der Landtagsabgeordneten Katja Meier (GRÜNE) ‚Frauenanteil bei kommunalen Amts- und Mandatsträger*innen im Freistaat Sachsen‘ (Drs 6/16479)

Hinweis:
Der Frauenanteil in Sachsens Stadt- und Gemeinderäten war in der PM zunächst falsch wiedergegeben. Er beträgt 20 %.