Datum: 10. April 2019

Schutzgebiete direkt Naturschutzbehörde unterstellen – für ungestörte Entwicklung natürlicher Prozesse

(2019-101) Zum Gesetz zur Neuordnung der Schutzgebietsverwaltung im Freistaat Sachsen (Gesetz-Entwurf DIE LINKE, GRÜNE 27.06.2017 Drs 6/9993) mit dazugehörigem Änderungsantrag
erklärt Wolfram Günther, Fraktionsvorsitzender und umweltpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:

„Sachsens Sonderweg, die vier sächsischen Großschutzgebiete (Nationalparkregion Sächsische Schweiz, Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft sowie die Naturschutzgebiete Königsbrücker Heide und Gohrischheide und Elbniederterrasse Zeithain) einem wirtschaftenden Unternehmen zu unterstellen, ist kontraproduktiv und muss korrigiert werden. Es entspricht nationalen und internationalen Standards, dass die Verwaltung solcher Gebiete im Bereich des Naturschutzes liegt.“
„Der Zweck von Großschutzgebieten ist die nahezu ungestörte Entwicklung von natürlichen Prozessen. Der Fokus des Staatsbetriebes Sachsenforst ist dagegen die wirtschaftliche Nutzung von Wäldern. Sachsenforst kann demnach nicht der richtige Ansprechpartner für die Gebiete sein, die hauptsächlich für den Naturschutz reserviert sind.“

Kathrin Kagelmann, Sprecherin der Fraktion DIE LINKE für Agrarpolitik und ländliche Räume, sagt:
„Naturschutzgebiete haben andere Funktionen für die Gesellschaft zu erbringen. Sie sind deshalb aus dem Staatsbetrieb Sachsenforst herauszulösen und der obersten Naturschutzbehörde fachlich, personell und finanziell zu unterstellen. Personal aus dem Sachsenforst soll und muss dabei selbstverständlich mitgehen, soweit die Gebiete Wald enthalten.“

Hintergrund:

Nach 9 bzw. 15 Jahren können wir keine Anzeichen dafür entdecken, dass der Naturschutz in den von Sachsenforst verwalteten Gebieten große Fortschritte gemacht hat. Das Konzept „Schutz durch Nutzung“ ist nicht aufgegangen. Insbesondere auch durch die Personalbudgetierung ist Sachsenforst dazu gezwungen, Gewinne zu erwirtschaften – all das geht zu Lasten des Naturschutzes. Deswegen haben sie die Oppositionsfraktionen dafür entschieden, die Verwaltung der Großschutzgebiete besser als eigenständige Abteilung im Ministerium unter Vorrang des Naturschutzes neu zu ordnen.