Datum: 25. November 2020

Parlamentsbeteiligung bei Corona-Schutz-Verordnung: Es fehlt weiterhin an einem klaren Verfahren

Der Verfassungs- und Rechtsausschuss des Sächsischen Landtags hat heute das erste Mal seit Beginn der Corona-Krise den Entwurf einer neuen Corona-Schutz-Verordnung zur Stellungnahme erhalten und darüber diskutiert. Am Donnerstag wird auch der Sozialausschuss und der Schulausschuss zu einer gemeinsamen Sondersitzung zu diesem Tagesordnungspunkt zusammentreten. Dazu erklärt Valentin Lippmann, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

„Ich begrüße diesen überfälligen Einstieg in die Beteiligung des Parlaments bei der Erarbeitung der Corona-Schutz-Verordnung. Wir BÜNDNISGRÜNE haben seit Beginn der Coronakrise gerade mit Blick auf die durch die Verordnung vorgenommenen erheblichen Einschränkungen der Grundrechte immer wieder eine Beteiligung des Parlaments eingefordert. Mit der Einbindung der Ausschüsse sind wir als Koalition einen ersten Schritt in Richtung einer wirksamen Parlamentsbeteiligung gegangen. Die Erörterung in den Fachausschüssen belegt, wie wichtig es ist, verschiedene Sichtweisen, Erfahrungen und regionale Besonderheiten in die Diskussion um die erheblichen Einschränkungen für die sächsischen Bürgerinnen und Bürger einzubringen. Nur durch eine breite Diskussion können verhältnismäßige Maßnahmen gefunden und die Akzeptanz begründet werden.“

„Uns BÜNDNISGRÜNEN reicht diese lose Einbindung des Parlamentes in das Verordnungsverfahren allerdings noch nicht aus, denn es fehlt weiterhin an einem klaren Verfahren zur Parlamentsbeteiligung. Wir setzen uns daher weiterhin für eine Beteiligung des Landtags mit klaren Regeln und auf gesetzlicher Grundlage ein.“

„Der Verfassungs- und Rechtsausschuss hatte heute aufgrund eines Gesetzentwurfs der LINKEN, der ich für diesen konkreten Vorschlag danke, Gelegenheit, durchaus konstruktiv über die Möglichkeiten der Parlamentsbeteiligung zu diskutieren. In der Ausschussbefassung ist dabei einmal mehr deutlich geworden, dass bei der Vereinbarkeit eines wirksamen Infektionsschutzes mit einer starken Einbindung des Parlamentes der Teufel im Detail liegt. Insbesondere die vorgeschlagene Variante eines automatischen Außerkrafttretens selbst kleiner Änderungen der Corona-Schutz-Verordnung, wenn das Plenum des Landtages diese nicht binnen 7 Tagen bestätigt, birgt die Gefahr eines faktischen Leerlaufens von dringend notwendigen Infektionsschutzmaßnahmen. Gleichzeitig scheint mir die Verlagerung von wichtigen Verfahrensfragen der Ausschussbeteiligung in nachgelagerte Geschäftsordnungsdebatten wenig zielführend für eine wirksame Parlamentsbeteiligung. Vor diesem Hintergrund konnte der Gesetzentwurf so keine Zustimmung finden. Umso mehr sind wir BÜNDNISGRÜNE von dem Gedanken getragen, mit unseren Koalitionspartnern eine ausgewogene und tragfähige Lösung für eine wirksame Parlamentsbeteiligung zu finden, die über die aktuellen Verfahren hinaus geht.“

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