Datum: 26. Januar 2021

Anhörung Finanzausgleichsgesetz (FAG) – BÜNDNISGRÜNE sehen Nachsteuerungsbedarf

Im Haushalts- und Finanzausschuss des Sächsischen Landtages wurde heute der Gesetzentwurf der Staatsregierung für das ‚Dritte Gesetz zu den Finanzbeziehungen zwischen dem Freistaat Sachsen und seinen Kommunen‘ (Drs 7/4550), das sogenannte Finanzausgleichsgesetz (FAG), angehört. Das Gesetz regelt die Finanzen für die sächsischen Kommunen.

Dazu erklärt Franziska Schubert, Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:

„Heute wurde deutlich, dass es innerhalb der kommunalen Familie keine einheitliche Position zum Entwurf für das Finanzausgleichsgesetz 2021/22 gibt.“

„Einhellig positiv bewertet wurde die Änderung der Berechnung der Hartz-IV-Zuweisungen über die Bedarfsgemeinschaften. Nach 16 Jahren ist sie auch überfällig. Allerdings gibt es im jetzigen Entwurf Gewinner und Verlierer. Im parlamentarischen Verfahren wird es darum gehen, uns die Verlierer anzuschauen.

„Im Moment gewinnen kleine Gemeinden bis 10.000 Einwohner*innen. Verluste haben im Gegenzug 57 Kommunen in den Einwohnergrößenklassen 10.001 bis 100.000, die als Grund-, Mittel- sowie Oberzentren zentrale Leistungsträger sind. Ihre Verluste betragen gegenüber dem FAG aus dem vergangenen Jahr in Summe 16,7 Prozent. Betroffen sind davon rund 1,3 Millionen Einwohner mit einem Gesamtverlust von 35 Millionen Euro. Um die Bandbreite der Umverteilung zu verdeutlichen: In den Gemeinden bis 3.000 Einwohner*innen beträgt der Gewinn 63,86 Euro je Einwohner*in. In der Städtegruppe 50.001 bis 100.000 Einwohner*innen beträgt der Verlust 60,22 Euro je Einwohner.“

„Besonders aufhorchen ließen mich die Ausführungen von Prof. Dr. Ungerer (Oberbürgermeister der Stadt Meerane). Er attestierte dem Entwurf, dass damit »kein Aufbruch im FAG« zu erkennen sei und äußerte zudem verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich des Gleichbehandlungsgrundsatzes nach Sächsischer Verfassung. Hier werden wir als Koalition genau hinschauen müssen.

„Die Vertreter der Landkreise konnten überzeugend darlegen, dass insbesondere die ohnehin schon strukturschwachen Landkreise verlieren – Nordsachsen, Zwickau, Görlitz. Frau Hummel, Vertreterin des Sächsischen Landkreistages (SLKT) sprach von einer »zunehmenden Entkopplung der Einnahmen und Ausgaben.« Der SLKT schlug darüber hinaus die Abschaffung des Gleichmäßigkeitsgrundsatzes II vor und dafür die Einführung eines Quotenmodells mit festen Verteilschlüsselmassen für die jeweiligen Räume, wie das u.a. die Länder Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg machen.“

„Der Finanzbürgermeister der Stadt Leipzig, Herr Bonew (CDU), forderte in seinem Beitrag auf, die Novembersteuerschätzung im FAG-Entwurf nachzuvollziehen. Er verwies darauf, dass die Fördermittel für Schulhausbau für die kommunale Ebene aufgestockt werden müssen und Mittel für kommunale Zukunftsinvestitionen, beispielsweise für Klimaschutz, gebraucht werden.“

Schubert zieht folgende Bilanz aus der Anhörung: „Wir werden den vorliegenden Entwurf diskutieren und nachsteuern müssen. In den nächsten Jahren werden wir als Koalition weitere Änderungen im FAG bearbeiten. Das Gutachten, auf dessen Grundlage das jetzige FAG, beauftragt seinerseits durch das Finanzministerium, angepasst werden soll, nehmen wir als BÜNDNISGRÜNE zur Kenntnis. Es ist für uns keine Grundlage für die Weiterentwicklung des FAGs, da es wesentliche Betrachtungsgegenstände ausspart und methodisch angreifbar ist aufgrund der verwendeten Datenbasis in Relation zu den getroffenen Schlußfolgerungen. Es sind weitere Gutachten notwendig und vor allem ein offener Beteiligungsprozess, wie er auch in anderen Bundesländern bei der Reform der Finanzausgleichsysteme durchgeführt wurde. Das wäre zeitgemäß. Verhandlungen hinter verschlossenen Türen sind nicht transparent. Die Verweise aus der Anhörung auf die modernen Finanzausgleichsgesetze der Bundesländer Hessen und Schleswig-Holstein geben uns Anhaltspunkte, an denen wir uns orientieren können bei der Weiterentwicklung des FAGs in den nächsten Jahren.“

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