Datum: 07. Juni 2021

BÜNDNISGRÜNE wollen RKI-‚ControllCovid Strategie‘ als Grundlage für die sächsische CoronaSchutzVO

Zur heutigen Corona-Sonderausschusssitzung erklärt Kathleen Kuhfuß, gesundheits- und sozialpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:

„Die neue Corona-Schutz-Verordnung, die Mitte Juni in Kraft treten soll, sieht weitreichende Lockerungen vor. Es ist wichtig, Öffnungsperspektiven klar zu definieren und damit auf die deutlich sinkenden Fallzahlen zu reagieren. Die Erfahrung der letzten Monate lehrt uns jedoch, Sachsen sollte nicht zu früh zu viele Einrichtungen wieder eröffnen. Eine Inzidenz von unter 35 weist in die richtige Richtung, reicht als Zielmarke für umfassende Öffnungen jedoch nicht aus. Wir BÜNDNISGRÜNE verfolgen weiterhin eine Niedriginzidenzstrategie.

„Die am 1. Juni vom RKI veröffentlichte ‚ControllCovid Strategie‘ sollte aus Sicht der BÜNDNISGRÜNEN-Fraktion die Grundlage für die sächsische CoronaSchutzVO werden. Die in diesem RKI-Stufenplan festgeschriebene Basisinzidenz von U10 bietet eine sinnvolle Orientierung und entspricht in etwa den Fallzahlen in den Sommerferien in Sachsen im vergangenen Jahr.“

„Damit eine Inzidenz unter 10 gelingt, sprechen wir uns für die Beibehaltung von Kontaktnachweisen bei Indoor-Aktivitäten, z.B. im Bereich von Gastronomie und Beherbergung bei einer Inzidenz U35 und für den Außenbereich zwischen Ü35 bis U50 aus. Angelehnt an die Empfehlung des RKI wollen wir die Testpflichten erst bei einer Inzidenz von U10 nach der 5+2 Tage-Regelung fallen lassen.“

„Die Perspektive muss klar sein und die Regelungen müssen verständlich kommuniziert werden. Wir begrüßen es sehr, dass ein grafisch aufgearbeiteter Perspektivplan als Anhang an die neue Verordnung erstellt wird. Damit wird in einem Stufenmodell aufzeigt, was aktuell und bei steigenden Inzidenzen gilt.“

 

Die bildungspolitische Sprecherin der BÜNDNISGRÜNEN-Fraktion, Christin Melcher, ergänzt für den Bereich Schule und Kita:

„Für einen geregelten und sicheren Kita- und Schulbetrieb ist das Impfen des pädagogischen Personals von großer Bedeutung. Es muss – auch nach Aufhebung der Priorisierung – mit hohem Tempo fortgesetzt werden. Wichtig ist uns BÜNDNISGRÜNEN zudem, dass die Regelungen für die unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereiche auch untereinander gut austariert sind. Wenn die Biergärten geöffnet sind, Schülerinnen und Schüler weiterführender Schulen aber noch im Wechselunterricht verharren, ist diese Ausgewogenheit nicht gegeben. Ob eine eigene Verordnung für den Kita- und Schulbetrieb neben der Corona-Schutzverordnung vor diesem Hintergrund hilfreich ist, wird sich erst zeigen müssen. Im Idealfall bedeutet eine eigene Verordnung eine Rückkehr zum Konsens, dass Kitas und Schulen als letztes geschlossen und als erstes wieder geöffnet werden. Dieser Grundsatz ist in den vergangenen Monaten leider völlig aus dem Blick geraten.“

 

Weitere Informationen:

>> „ControlCOVID – Optionen zur stufenweisen Rücknahme der COVID-19-bedingten Maßnahmen bis Ende des Sommers 2021“ (Stand 01.06.2021)

>> Positionspapier „Junge Menschen in den Mittelpunkt“ (25.05.2021)

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