Datum: 06. Juli 2021

Landarztgesetz: Nur ein Instrument zur Sicherung der ärztlichen Versorgung

Der Ausschuss für Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus hat gestern eine Reihe von Sachverständigen zum Gesetz zur Stärkung der ärztlichen Versorgung im Freistaat Sachsen angehört. Mit dem sogenannten „Sächsischen Landarztgesetz“ soll eine Auswahl geeigneter Bewerberinnen und Bewerber außerhalb des NC-Regimes für das Studium der Humanmedizin gewonnen werden.

Dazu erklärt Dr. Claudia Maicher, hochschul- und wissenschaftspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:

„Wir wollen engagierte junge Menschen für das Studium der Humanmedizin an unseren Hochschulen gewinnen und wir brauchen Absolventinnen und Absolventen, die sich aus voller Überzeugung für eine dauerhafte ärztliche Tätigkeit in der Fläche des Freistaates Sachsen entscheiden. Dafür braucht es nicht nur eine ausreichende Finanzierung der knappen und begehrten Medizinstudienplätze, sondern auch eine praxisnahe, fachlich kompetente Ausbildung, eine Aufwertung von Studieninhalten in den von Unterversorgung bedrohten Fachgebieten und eine enge Begleitung der Studierenden für eine spätere Niederlassung im ländlichen Raum. Die Landarztquote, wie es sie inzwischen in vielen anderen Bundesländern gibt, kann dabei aber nur eine Maßnahmen unter vielen sein, um die wohnortnahe haus- und fachärztliche Versorgung sicherzustellen“.

Kathleen Kuhfuß, gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, ergänzt:

„Wir wollen Gesundheitsregionen entwickeln, die eine hochwertige medizinische Versorgung in Stadt und Land sicherstellen. Dafür brauchen wir junge, motivierte Menschen, die sich für eine dauerhafte ärztliche Tätigkeit in medizinischen Versorgungszentren, ambulanten Diensten, stationären Angeboten, dem öffentlichen Gesundheitsdienst und Praxen auf dem Land entscheiden. Die neue Landarztquote ist dabei ein Baustein. Zudem sehen wir einen Bedarf an stärkerem Praxisbezug im fortgeschrittenen Medizinstudium sowie den Fokus auf die Bereiche Allgemeinmedizin und Fachgebiete, die von Unterversorgung bedroht sind.“

„Um junge Ärztinnen und Ärzte zu gewinnen, muss weiterhin ein attraktives Arbeits- und Lebensumfeld geboten werden. Wir BÜNDNISGRÜNE finden es wichtig, auch die Partnerinnen und Partner sowie Kinder mitzudenken und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern.“

Dr. Claudia Maicher erklärt außerdem:

„Im Studium der Humanmedizin müssen nicht nur die fachlichen Kompetenzen vermittelt werden. Zum unverzichtbaren Rüstzeug der ärztlichen Tätigkeit gehören auch eine den Patientinnen und Patienten zugewandte Kommunikation und empathisches Verhalten. Diese Aspekte sollen in der Vermittlung künftig weiter gestärkt werden.“

Die Anhörung hat wichtige Hinweise für die weiteren Beratungen des Gesetzentwurfs gegeben. Dazu Claudia Maicher: „Die Sachverständigen haben betont, dass ein transparentes und standardisiertes Auswahlverfahren unverzichtbar und die Gewichtung der Auswahlkriterien wichtig ist. Die Landärztinnen und Landärzte nehmen in ihrer Ausbildung keine Sonderstellung ein und werden während ihres Studiums und der praktischen Ausbildung dieselben Herausforderungen zu meistern haben wie alle Medizinstudierenden.“

Themen waren auch die Wirkungsweise und die Höhe der Vertragsstrafe zur Erfüllung der Zielrichtung des Gesetzes und die Möglichkeit eines Wechsels der Facharztausbildung unter Anrechnung der bereits erfolgten Ausbildungsabschnitte in ein weiteres Bedarfsgebiet.

„Für uns BÜNDNISGRÜNE bleibt es entscheidend, dass die nun folgende weitere Diskussion um die Ausgestaltung der Landarztquote nur ein Instrument zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung darstellt, kontinuierlich weitere Maßnahmen insbesondere zur Stärkung der Attraktivität des ländlichen Raumes ergriffen werden und die entsprechenden Studieninhalte gestärkt werden müssen. Zudem sollte kontinuierlich die Notwendigkeit und Rechtfertigung des Gesetzes überprüft werden“, so Maicher.

Claudia Maicher begrüßt es außerdem, dass parallel zum Landarztgesetz endlich auch die Austrittsoption aus der Verfassten Studierendenschaft zurückgenommen wird: „Es wird Zeit, dass die seit 2012 von Studierenden und Landesrektorenkonferenz stark kritisierte Austrittsoption im Gesetz rückgängig gemacht wird. Die Verhandlungsposition der Studierendenräte und die inneruniversitäre Demokratie werden damit gestärkt. Mit der Änderung soll insbesondere die nachhaltige und kostengünstige studentische Mobilität im Rahmen eines sachsenweiten Semestertickets befördert werden.“

Weitere Informationen:

Mit dem Landarztgesetz soll die medizinische Versorgung im ländlichen Raum langfristig gesichert werden. Die Studierenden verpflichten sich deshalb, dass sie nach Abschluss ihres Studiums sowie der fachärztlichen Weiterbildung für zehn Jahre in Gebieten des Freistaates Sachsen tätig sind, in denen eine Unterversorgung besteht oder droht.

>> Gesetzentwurf der Staatsregierung: „Gesetz zur Stärkung der ärztlichen Versorgung im Freistaat Sachsen“

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