Datum: 01. Februar 2021

Strukturwandel: Die Menschen einbeziehen und auf Transparenz setzen

In der Morgenpost erschien heute unter dem Titel „Minister warnt vor Förder-Unsinn bei Strukturwandel“ ein Beitrag, in dem sich Sachsens Staatsminister für Regionalentwicklung Thomas Schmidt zur Vergabe der Fördermittel im Rahmen des Strukturwandels äußert. Er kritisierte u.a. die Haltung der BÜNDNISGRÜNEN hinsichtlich der Begleitgremien und des Vetorechts.

Dazu erklärt Ines Kummer, Sprecherin für Regionalentwicklung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

„Wenn es nicht gelingt, die Menschen im Strukturwandel mitzunehmen und ihnen Mitsprache einzuräumen, dann vernachlässigt man einen entscheidenden Aspekt, der für den Erfolg wichtig ist: Der wirtschaftliche Strukturwandel ist eingebettet in einen gesellschaftlichen – und deshalb brauchen wir die Menschen.“

„Darum wollen wir BÜNDNISGRÜNE eine andere Art von Bürgerbeteiligung als sich das Staatsminister Schmidt möglicherweise vorstellt. Schließlich kommen wir aus genau dieser Tradition. Wir warten seit Monaten darauf, dass das SMR klar und transparent dazu kommuniziert.“

„Wir haben Rückmeldungen, dass das Begleitgremium, welches die Projekte in den Strukturwandelregionen auswählen soll, bereits besetzt wird. Wir vermissen an dieser Stelle die Transparenz, wer da aus welchen Gründen in das Gremium hineinberufen wird. Es gibt viele kluge, fähige Menschen jeden Alters, die in so einem Begleitgremium eine Stimme haben sollten. Uns geht es da vor allem um die Jugend. Das Begleitgremium darf nicht als Pseudobeteiligung enden – das ist uns wichtig. Dass das SMR einen Infobus für eine ausreichende Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger hält und die Zusammenarbeit bei der Erstellung eines Bürgerbeteiligungskonzeptes, zu der das Demokratieministerium eingeladen hatte, strikt ablehnt, kann doch im Jahr 2021 nicht ernst gemeint sein.“

Weiterhin erklärt Ines Kummer: „Die verkürzte Darstellung von Herrn Staatsminister Schmidt irritiert aus mehreren Gründen. Zum einen gibt es auf Regierungsseite eine Einigung zum Vorgehen. Zum anderen hat dazu auch mit dem Parlament keine Auseinandersetzung stattgefunden. Es gibt hier ein mehrstufiges Verfahren – nicht, um „Förder-Irrsinn“ zu produzieren, sondern um sicherzustellen, dass Bürgerinnen und Bürger, Verbände, Kirchen, Vereine tatsächlich gehört werden.“

„Bei der Besetzung der Begleitgremien ist eine Kabinettsbefassung vorgesehen – hier ist Einvernehmen herzustellen. Des Weiteren ist eine Parlamentsbefassung des Finanzausschusses im Landtag bei Projekten, die dann konkret vorliegen, vorgesehen. Das ist richtig und mittlerweile üblich – denn die Abgeordneten sollten mit ihren Rückmeldungen aus den Wahlkreisen ein Auge darauf haben, wofür öffentliches Geld eingesetzt wird. Und dann gibt es noch die Interministerielle Arbeitsgruppe aus verschiedenen Ministerien, die thematisch und fachlich zusammengesetzt ist, welche ein Vetorecht bei der konkreten Projektauswahl und Priorisierung hat. Ja, da gucken dann ein paar Augen mehr drauf – und wir BÜNDNISGRÜNE halten das auch für notwendig.“

„Es mag sein, dass es Herrn Staatsminister Schmidt irritiert, dass es bei uns BÜNDNISGRÜNEN andere Vorstellungen gibt, die darüber hinaus dem widersprechen, was in der Vergangenheit Praxis war. Doch diese Vorstellungen tragen wir selbstverständlich in die Debatte. Die Verärgerung und Abwehrreflexe im SMR zeigen, dass man das als störend empfindet. Und genau, weil es als störend empfunden wird, ist es notwendig.“

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