Datum: 21. Mai 2021

Urteil nach tödlicher Messerattacke: Homo- und Transfeindlichkeit muss klar benannt werden

Zur Urteilsverkündung des Oberlandesgerichts Dresden im Fall des islamistisch und homofeindlich motivierten Attentats auf zwei Männer am 4. Oktober 2020 in Dresden erklärt Lucie Hammecke, gleichstellungspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:

„Das Urteil ist die klare und unmissverständliche Antwort des Rechtsstaates. Queerfeindlichkeit darf keinen Platz in unserer Gesellschaft haben. Dass Menschen Opfer von Angriffen und Diskriminierung werden, weil sie Hand in Hand mit ihrem Partner unterwegs sind, ist schrecklich. Meine Gedanken sind bei den Angehörigen.“

„Homofeindlichkeit muss erkannt und von der Gesellschaft als solche deutlich benannt werden. Es ist essentiell, dass homo- und auch transfeindliche Motivationen von Straftaten frühzeitig von Polizei und Staatsanwaltschaft identifiziert werden. Nur so kann die korrekte Einordnung der Tatmotive in die Polizeiliche Kriminalstatistik erfolgen. Hierzu braucht es eine stärkere Sensibilisierung und Weiterbildung sowie weiterhin eine stärkere Sichtbarmachung des Problems. Die vom Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung geplante Lebenslagenstudie LSBTTIQ* kann einen Beitrag dazu leisten, unter anderem Gewalterfahrungen queerer Menschen sichtbar zu machen.“

„Wir müssen aber auch Radikalisierungsprozesse, wie die des Täters, besser verstehen. Dazu gehört die Frage, wie Religion missbraucht werden kann, um junge Menschen zu radikalisieren. Und wir müssen Deradikalisierung auch und gerade in den sächsischen Justizvollzugsanstalten stärken.“

Hinterlasse einen Kommentar

vier × vier =

Um ein Kommentar zu verfassen, müssen Sie unsere Datenschutzbedingungen akzeptieren.