Unabhängige Justiz und starke Bürgerrechte!
Starke Bürgerrechte! Der Einsatz für Bürgerrechte und deren institutionellen und verfahrensrechtlichen Absicherung in der Sicherheitsgesetzgebung ist Schwerpunkt grüner Rechtspolitik. Der demokratische Rechtsstaat des Grundgesetzes tritt seinen Bürgerinnen und Bürgern offen gegenüber und erklärt sie nicht zum Feind. Im letzten Jahrzehnt ist dieses Ideal im Denken der meisten Politikerinnen und Politiker sowie Bürgerinnen und Bürger ins Gegenteil verkehrt worden. Als stark gilt der Staat, der seine Bürgerinnen und Bürger heimlich überwacht, ohne dass diese eine Gefahr verursacht haben oder einer Straftat verdächtig sind. Derjenige Politiker, der neue technische Möglichkeiten möglichst schnell zur Überwachung möglichst vieler Menschen einsetzen möchte, gilt als ernsthaft und vertrauenswürdig, der Bürgerrechtler als naiver Förderer von Straftätern. Die meisten Menschen, die heimlich oder vorbeugend offen überwacht werden, sind unschuldig. In der Regel haben sie keine wirksame Chance, vom Eingriff überhaupt zu erfahren oder diesen gerichtlich überprüfen zu lassen. Der Explosion der Eingriffsrechte steht kein Wachstum der Abwehr- und Kontrollrechte gegenüber. Auch die schwarz-gelbe Koalition setzt verstärkt auf Repression. Aktuelle Streitthemen sind das Versammlungsrecht, das Sächsische Polizeigesetz, die Handydatenaffäre und die Aufklärung der Affäre um den sog. Sachsensumpf im 2. Untersuchungsausschuss der Legislatur.
Unabhängige Justiz! Als Gegengewicht zur Einschränkung unserer Grundrechte ist eine von politischer Einflussnahme unabhängige und leistungsfähige Justiz unerlässlich. Durch die Schließung von Gerichtsstandorten und den geplanten Personalabbau von über 1.000 Stellen bis zum Jahr 2020 und darüber hinaus droht Leistungsfähigkeit und Bürgernähe zu leiden.
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