Datum: 16. April 2015

Vorratsdatenspeicherung: Etikettenschwindel nützt nichts – Es bleibt ein massiver Angriff auf die Grundrechte

(2015-141) Zu den aktuellen Plänen von Bundesjustizminister Heiko Maas, die Vorratsdatenspeicherung wieder einführen zu wollen, erklärt Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
"Die Pläne des Justizministers sind und bleiben ein massiver Angriff auf die Grundrechte aller Bürgerinnen und Bürger. Da nützt auch der Etikettenschwindel nicht, die Vorratsdatenspeicherung künftig Mindest- oder Höchstspeicherfrist zu nennen."
"Die vorliegenden Planungen für eine anlasslose Massenüberwachung werden den hohen Anforderungen, die sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch der EUGH definiert haben, nicht gerecht werden. Wie bei einer derartigen Massenspeicherung beispielsweise ein wirksamer Schutz von Berufsgeheimnisträgern praktisch gewährleistet werden kann, steht in den Sternen."
"Die Pläne für eine neue Vorratsdatenspeicherung sind noch keinen Tag alt und schon werden von verschiedenen Seiten die Ausweitung der Speicherfristen und die Verwendung für eine Vielzahl von weiteren Straftaten, wie zum Beispiel Wohnungseinbrüche, gefordert. Dies zeigt, wie hoch die Begehrlichkeiten sind, in möglichst vielen Fällen zu diesem Instrument zu greifen. Die Behauptung, dass es vorrangig um Terrorismusbekämpfung gehen würde, ist unter diesen Umständen nichts weiter als ein Feigenblatt, mit dem eine Angemessenheit der Grundrechtsaushöhlung suggeriert werden soll."
"Die aktuellen Pläne zeigen einmal mehr, dass große Koalitionen eine massive Gefährdung für die Bürgerrechte darstellen. Die SPD verliert damit endgültig jedwede Glaubwürdigkeit, wenn es um den Schutz vor Überwachung geht. Dies zeigt sich auch in Sachsen, wo die Schwarz-Rote Koalition die automatisierte Kennzeichenerfassung ausweiten will."