Datum: 11. August 2016

GRÜNE begrüßen Verfassungsklage gegen Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft

(2016-227) Am 25.07.2016 haben die Christliche Schule Dresden gGmbH und das Institut für Gesundheit und Soziales gGmbH Verfassungsbeschwerde gegen das ‚Sächsische Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft‘ beim Sächsischen Verfassungsgerichtshof eingereicht. Sie erachten das gesetzgeberische Unterlassen einer Ausgleichsregelung nach Artikel 102, Absatz 4, Satz 2 der Sächsischen Verfassung als verfassungswidrig.
Dazu erklärt Petra Zais, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
"Es war absehbar, dass in puncto Finanzierung freier Schulen das letzte Wort noch nicht gesprochen ist. Als das Gesetz im letzten Jahr im Landtag verhandelt wurde, war keine abschließende Einigung mit CDU und SPD möglich. Die LINKE-Fraktion entschied sich gegen eine erneute Normenkontrollklage, wie sie 2011 von den Fraktionen der GRÜNEN und der SPD sowie von Abgeordneten der LINKEN letztlich erfolgreich eingereicht wurde. Die GRÜNE-Landtagsfraktion verfügt allein nicht über die notwendige Zahl Abgeordneter, um vorm höchsten sächsischen Gericht zu klagen. Damit war der politische Handlungsspielraum für die GRÜNE-Fraktion ausgeschöpft."
"Wir teilen nach wie vor die Zweifel an der verfassungskonformen Umsetzung des wegweisenden Urteils des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs vom 15.11.2013. Gerade die fehlende Ausgleichsregelung bei Erhebung von Schulgeld war bis zuletzt die strittigste Frage. Das hat auch das von unserer Fraktion beauftragte juristische Gutachten des Landtags im August 2015 gezeigt. Im Gesetz ist nicht nachvollziehbar dargelegt, inwiefern Ersatzschulen ohne die Erhebung von Schul- und Lernmittelgeld dauerhaft den Betrieb aufrechterhalten können und die Regelung eines Ausgleichsanspruchs tatsächlich verzichtbar ist."
"Wir begrüßen es, dass nun der Verfassungsgerichtshof über diese Frage entscheiden wird. Gemeinsames Ziel muss es sei, sowohl für den Freistaat Sachsen als auch für die Träger der freien Schulen Rechtssicherheit zu schaffen."
» Pressemitteilung "Freie Schulen: GRÜNE sehen Zweifel an verfassungskonformer Umsetzung durch Juristischen Dienst bestätigt" (23.09.2015)
» Rechtsgutachten des Juristischen Dienstes des Landtags zum Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft

Hintergrund:
Artikel 102, Absatz 4, Satz 2 der Sächsischen Verfassung lautet:
"(4) Unterricht und Lernmittel an den Schulen in öffentlicher Trägerschaft sind unentgeltlich. Soweit Schulen in freier Trägerschaft, welche die Aufgaben von Schulen in öffentlicher Trägerschaft wahrnehmen, eine gleichartige Befreiung gewähren, haben sie Anspruch auf finanziellen Ausgleich."