Datum: 21. Februar 2007

PM 2007-59: Einbruch der Studierendenzahlen vom Ministerium genehmigt

Staatsregierung gefährdet Erhalt von Studienplätzen nach 2010
Die Staatsregierung ist mitverantwortlich für den Einruch der Studierendenzahlen um 13 Prozent im Wintersemester 2006/07. Das zeigt eine Antwort der Staatsregierung auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Gerstenberg (Fraktion GRÜNE).
„Die Ende letzten Jahres bekannt gewordene starke Abnahme der Studierendenzahlen war vorhersehbar“, so der Parlamentarische Geschäftsführer und hochschulpolitische Sprecher Dr. Karl-Heinz Gerstenberg. „Die Staatsregierung hat den Rückgang der Studienanfängerzahlen um fast 3.000 Studierende sogar per ministerieller Verordnung gebilligt. Damit hat sie wissentlich ihr eigenes Bemühen um den Erhalt von Studienplätzen nach 2010 durchkreuzt und die Mitfinanzierung über den Hochschulpakt 2020 gefährdet.“ In einzelnen Fachrichtungen sind die Kapazitäten für Studienanfänger auf 40 Prozent des Vorjahresniveaus reduziert worden. Eine wesentliche Ursache ist, dass nur noch wenige Studiengänge zulassungsfrei sind.
Gerstenberg zufolge ist der Rückgang der Studienanfängerzahlen auch eine Folge der Umstellung auf die Bachelor- und Masterstudiengänge. So ist der Einbruch von 4.796 Studienanfängern 2005 auf 3.526 im Jahr 2006 an der Universität Leipzig nur durch die Komplettumstellung auf Bachelor und Master zum Wintersemester 2006/07 zu erklären. An den Universitäten in Dresden, Chemnitz und Freiberg ist die Verringerung moderater ausgefallen, die Fachhochschulen verzeichnen sogar einen leichten Anstieg.
Der grüne Hochschulpolitiker fordert nun vom Wissenschaftsministerium Klarheit über die weitere Entwicklung der Studienanfängerzahlen.
„Das neue Hochschulgesetz muss mittels Zielvereinbarungen die Studienplatzkapazitäten und die dafür notwendigen finanziellen Mittel festschreiben. Notwendig sind berechenbare Bedingungen für Hochschulen wie für Studierende.“
„Außerdem darf der Hochschulzugang nicht weiter eingeschränkt werden“, so Gerstenberg. „Wenn ein Notenschnitt mit einer Eins vor dem Komma durchweg zur Zugangsvoraussetzung für Studiengänge wird, kann von freier Studienwahl keine Rede mehr sein.“
Kleine Anfrage „Einbruch der Studierendenzahlen zum Wintersemester 2006/07“