GRÜNE Woche im Landtag: Die 94. und 95. Landtagssitzung
Datum: 02. Juli 2019liebe Freundinnen und Freunde,
die letzten Plenarsitzungen des Sächsischen Landtags in dieser Wahlperiode stehen an. Am Dienstag (Beginn: 10 Uhr) und Mittwoch (Beginn: 9 Uhr) zur 94. und am Donnerstag (Beginn: 9 Uhr) zur 95. Sitzung stehen noch zahlreiche Anträge und Gesetzentwürfe auf der Tagesordnung. Auf unserer Homepage, über Twitter, Instagram und Facebook können diese und weitere Themen verfolgt werden:
- Gesetzentwurf: Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum im Freistaat Sachsen (Sächsisches Wohnraumzweckentfremdungsgesetz – SächsWZwEG)
- Gesetzentwurf: Gesetz zur Begrenzung des Flächenverbrauchs im Freistaat Sachsen
- Gesetzentwurf: Gesetz zur Einführung einer Karenzzeit für Mitglieder der Staatsregierung
- Gesetzentwurf: Gesetz zur Erleichterung kommunaler Bürgerbeteiligung und zur Stärkung der Rechte der Kreis- und Gemeinderäte
- Antrag: Elbe als Naturraum schützen und für sanften Tourismus nachhaltig entwickeln. Potenziale für regionale Entwicklung heben. Weitere Vertiefung der Elbe für Schifffahrt beenden.
- Antrag: ‘Vision Zero‘ – Null Verkehrstote: schwere Verkehrsunfälle verhindern, Konzept für mehr Verkehrssicherheit in Sachsen erarbeiten
- NSU Untersuchungsausschuss
- Mündliche Anfragen
- Weitere interessante Tagesordnungspunkte der Landtagssitzungen
- Landtags-Drucksachen – Plenarsitzungen live im Netz und Hörfunk-Tipp
- Social Media
Es grüßt,
die GRÜNE-Landtagsfraktion
1. "Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum im Freistaat Sachsen (Sächsisches Wohnraumzweckentfremdungsgesetz – SächsWZwEG)"
(Gesetzentwurf der Fraktion GRÜNE, 2. Lesung, 2. Juli, TOP 4, Drs 6/13704)
Die Mietsteigerungen in den Ballungsräumen werden u.a. dadurch verschärft, dass nicht alle als Wohnraum geeigneten Wohnungen dem Mietmarkt zur Verfügung stehen. Eine wachsende Anzahl von Wohnungen wird für Büros und Praxen aber auch für Ferienwohnungen zweckentfremdet. Zudem gibt es Leerstand, um Verkäufe und Luxussanierungen zu erleichtern. Der Gesetzentwurf soll diesem Missbrauch von Wohnraum einen Riegel vorschieben, indem Kommunen in die Lage versetzt werden, entsprechende Satzungen zu erlassen. Damit können Gebiete ausgewiesen werden, in denen eine ausdrückliche Zustimmung zur Nutzung von Wohnraum zu anderen Zwecken erforderlich ist.
» Gesetzentwurf "Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum im Freistaat Sachsen (Sächsisches Wohnraumzweckentfremdungsgesetz – SächsWZwEG)" (Drs 6/13704)
2. "Gesetz zur Begrenzung des Flächenverbrauchs im Freistaat Sachsen"
(Gesetzentwurf der Fraktion GRÜNE, 2. Lesung, 2. Juli, TOP 9, Drs 6/14409)
Derzeit werden jeden Tag 4,3 Hektar Fläche in Sachsen neu versiegelt. Der Gesetzentwurf soll die andauernde massive Flächenneuversiegelung in Sachsen wirksam eindämmen helfen. Der Flächenverbrauch soll stufenweise reduziert werden. Bis zum Jahr 2025 ist das Ziel des GRÜNEN-Entwurfs, die Netto-Null beim Flächenverbrauch in Sachsen zu erreichen. Damit die Städte und Gemeinden weiterhin eine dynamische Ortsentwicklung steuern können, schlägt die GRÜNE-Fraktion ein Flächenzertifikatesystem vor.
3."Gesetz zur Einführung einer Karenzzeit für Mitglieder der Staatsregierung"
(Gesetzentwurf der Fraktion GRÜNE, 2. Lesung, 3. Juli, TOP 16, Drs 6/16866)
Mit der Einführung von Karenzzeiten soll die Beeinflussung von Regierungsentscheidungen durch Lobbyisten begrenzt werden. Die GRÜNE-Fraktion will verhindern, dass Ministerpräsident, Minister und Staatssekretäre nach dem Ende ihrer Tätigkeit unmittelbar in die Wirtschaft oder andere Interessenvertretungen wechseln, wenn die neue Tätigkeit in Bereichen ausgeübt werden soll, in denen das ehemalige Mitglied der Staatsregierung während der Amtszeit tätig war.
Der böse Schein, dass die Aussicht auf eine Anstellung bereits vor ihrem Eintritt politische Entscheidungen beeinflusst hat, soll damit vermieden werden. Der Wechsel etwa zu einem Unternehmen direkt nach dem Ausscheiden aus der Regierung kann künftig untersagt werden.
Darüber entscheidet die Staatsregierung nach Empfehlung eines Expertengremiums. Das Vertrauen in die Integrität der Staatsregierung und in eine Amtsführung zum Wohle des Volkes wird gestärkt. Zudem dient die Karenzzeit der Korruptionsprävention. » Gesetzentwurf "Gesetz zur Einführung einer Karenzzeit für Mitglieder der Staatsregierung" (Drs 6/16866)
4. "Gesetz zur Erleichterung kommunaler Bürgerbeteiligung und zur Stärkung der Rechte der Kreis- und Gemeinderäte"
(Gesetzentwurf der Fraktion GRÜNE, 2. Lesung, 3. Juli, TOP 25, Drs 6/17646)
Der GRÜNE-Gesetzentwurf ist als Frischzellenkur für die kommunale Demokratie in Zeiten von einerseits Politikverdrossenheit und andererseits wachsendem Interesse an politischer Mitwirkung gedacht. Das Engagement der Bürgerinnen und Bürger würde durch die Neuregelungen gestärkt werden.
Konkret enthält der Entwurf die folgenden vier Forderungen: Stärkung der gewählten Räte und ihrer Fraktionen, Akteneinsichtsrecht für Rätinnen und Räte, Ermöglichung von Untersuchungsausschüssen sowie Senkung der Quoren für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide.
» Gesetzentwurf "Gesetz zur Erleichterung kommunaler Bürgerbeteiligung und zur Stärkung der Rechte der Kreis- und Gemeinderäte" (Drs 6/17646)
5. "Elbe als Naturraum schützen und für sanften Tourismus nachhaltig entwickeln. Potenziale für regionale Entwicklung heben. Weitere Vertiefung der Elbe für Schifffahrt beenden."
(Antrag der Fraktion GRÜNE, 2. Juli, TOP 15, Drs 6/17990)
Der GRÜNE-Antrag fordert eine umfassende Strategie für den Naturschutz und die wirtschaftliche Nutzung an der Elbe. Gerade für die strukturschwachen Regionen jenseits des Ballungsraums Dresden – etwa nördlich von Meißen bis zur Landesgrenze – bieten die vielfältigen Naturräume und die historisch gewachsene Kulturlandschaft ein herausragendes Entwicklungspotential. Das Potenzial des naturnahen Tourismus ist gerade in der Sommersaison entlang der Elbe enorm, besonders für Rad- und Wandertouristen und den nichtmotorisierten Wassertourismus (Paddelboote, Kanus usw.).
Allein im Radtourismus entlang des Elbe-Radwegs werden inzwischen jedes Jahr mehr als 160 Millionen Euro erwirtschaftet. Zum Vergleich:
Im Jahr 2018 erwirtschafteten die Oberelbe-Binnenhäfen in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Tschechien einen Umsatz von 21,2 Millionen Euro, von denen lediglich 5,7 Prozent auf den Schiffsverkehr entfielen. » Antrag "Elbe als Naturraum schützen und für sanften Tourismus nachhaltig entwickeln. Potenziale für regionale Entwicklung heben. Weitere Vertiefung der Elbe für Schifffahrt beenden." (Drs 6/17990)
6. "‘Vision Zero‘ – Null Verkehrstote: schwere Verkehrsunfälle verhindern, Konzept für mehr Verkehrssicherheit in Sachsen erarbeiten"
(Antrag der Fraktion GRÜNE, 4. Juli, TOP 8, Drs 6/18082)
197 Menschen fanden 2018 auf Sachsens Straßen den Tod. Das ist ein Anstieg um 50 Menschen bzw. 34 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, so stark wie in keinem anderen Bundesland. Auch 2019 vergeht kaum eine Woche, dass uns nicht Nachrichten von schweren bzw. tödlichen Fahrradunfällen erreichen. Die GRÜNE-Fraktion verlangt von Wirtschaftsminister Dulig ein Konzept für mehr Verkehrssicherheit in Sachsen.
Andere Länder zeigen, dass der Ansatz ‚"Vision Zero", also Null Verkehrstote‘ sehr erfolgreich umgesetzt werden kann. Schweden und die Schweiz haben mit ihren Programmen die Zahl der tödlich Verunglückten deutlich senken können. Bezogen auf 100.000 Einwohner/innen starben 2018 in Schweden 2,8 Personen, in der Schweiz 2,7 Personen. Zum Vergleich: In Deutschland sind es 4,1 Personen und in Sachsen sogar 4,9 Personen je 100.000 Einwohner/innen.
Im jüngst verabschiedeten Landesverkehrsplan 2030 gibt es zwar erstmals Ansätze, dem Thema Verkehrssicherheit mehr Beachtung zu schenken. Aber diese Ansätze reichen aus Sicht der GRÜNEN-Fraktion nicht aus.
Jeder Mensch, der auf Sachsens Straßen das Leben verliert, ist einer zu viel. Der Fokus in der Verkehrsplanung muss weg von der sogenannten Flüssigkeit und Leichtigkeit, also der Reisegeschwindigkeit des Kfz-Verkehrs hin zur Vermeidung von Unfällen gelenkt werden.
» Antrag "‘Vision Zero‘ – Null Verkehrstote: schwere Verkehrsunfälle verhindern, Konzept für mehr Verkehrssicherheit in Sachsen erarbeiten" (Drs 6/18082)
7. NSU Untersuchungsausschuss
Der NSU-Untersuchungsausschuss beendet sieben Jahre Aufklärung des NSU durch parlamentarische Untersuchungen. Die entscheidende Frage, wie es möglich sein konnte, dass drei gesuchte Neonazis vor den Augen der sächsischen Behörden untertauchen und Sachsen über zehn Jahre als Rückzugs- und Ruheraum nutzen konnten, muss man wie folgt beantworten:
1. Es war die organisierte Verantwortungslosigkeit, die fehlende Kompetenz, die Unbeständigkeit und das Desinteresse beim Landesamt für Verfassungsschutz.
2. Es waren sächsische Polizeibedienstete, die viel zu sehr Dienst nach Vorschrift machten und die nicht in der Lage waren, über den jeweiligen Tellerrand ihrer Ermittlungen zu blicken und in größeren Zusammenhängen zu denken.
3. Es war für alle in Sachsen agierenden Behörden, Amtsträgerinnen und Amtsträger oder kommunalen Vertreterinnen und Vertreter offenbar undenkbar, dass rechtsterroristische Mörderinnen und Mörder Sachsen als Rückzugs- und Ruheraum mit einem dichten Unterstützernetzwerk nutzten.
Was Rechtsextremismus bedeutet, wird nicht erst nach dem Mord an Walter Lübcke deutlich. Was Rechtsextremismus bedeutet, sehen wir an den weniger prominenten Opfern des NSU oder an Marwa El-Sherbini, deren rechtsextremistisch motivierte Ermordung sich heute zum zehnten Mal jährt.
Die GRÜNE-Fraktion verstand ihre Arbeit im Untersuchungsausschuss stets als tiefe Verpflichtung gegenüber den Opfern des NSU und rechtsextremer Gewalt sowie deren Angehörigen. Es sollte ein Beitrag dazu geleistet werden, auch in Sachsen das Versprechen zu erfüllen, die Hintergründe des NSU und des behördlichen Versagens bei seiner Enttarnung möglichst vollständig aufzuklären und eine Wiederholung derartiger Taten zu verhindern.
8. Mündliche Anfragen
Valentin Lippmann (GRÜNE) hat eine mündliche Anfrage zum bekannt gewordenen Fall eines erneut versteckten Handys in der Zelle des Chefs der "Freien Kameradschaft Dresden" eingereicht. Sie steht am Donnerstagabend auf der Tagesordnung.
9. Weitere interessante Tagesordnungspunkte der Landtagssitzungen
Die letzte Plenar-Sitzungswoche beginnt mit einer Regierungserklärung des Ministerpräsidenten Michael Kretschmer (CDU). Gleich im Anschluss werden in einer Aktuellen Debatte die Ergebnisse der Klimakonferenz für Schülerinnen und Schüler ausgewertet (TOP 2 am Dienstag). Außerdem werden zahlreiche Gesetzentwürfe in zweiter Lesung behandelt und abgestimmt.
» Die Tagesordnungen
10. Landtags-Drucksachen – Plenarsitzungen live im Netz und Hörfunk-Tipp
Alle Drucksachen sind im EDAS abrufbar.
Die Aktuellen Debatten der Plenarsitzungen können auch im Regionalfernsehen verfolgt werden. Dresden Fernsehen, Leipzig Fernsehen und Sachsen Fernsehen Chemnitz übertragen eine Zusammenfassung der morgendlichen Debatten mit wenigen Stunden Verzögerung ab 16 Uhr.
Auf der Website des Landtages können die Sitzungen live und komplett verfolgt werden. Das Angebot steht unter www.landtag.sachsen.de zur Verfügung. Reden zum Nachhören und -sehen gibt es auf >
11. Social Media
Auf unseren Social-Media-Kanälen informieren wir über das Plenum und unsere weitere parlamentarische Arbeit. Folgen Sie uns gerne auf » Facebook » Instagram » Twitter An- und Abmeldungen für diesen oder weitere Newsletter der Fraktion hier.