Newsletter Gentechnik 03/2011

Datum: 28. April 2011

1. Oppositionsantrag im Sächsischen Landtag fordert ein gentechnikfreies Sachsen

Gemeinsam mit SPD und Linksfraktion haben die GRÜNEN im Sächsischen Landtag einen Antrag eingebracht, der sich gegen den Anbau und die Freisetzung von gentechnisch veränderten Pflanzen ausspricht. Dessen Ziel ist die Aufnahme Sachsens in das europäische „Netzwerk gentechnikfreier Regionen". Damit soll der Freistaat dem Beispiel Thüringens folgen. Das Bundesland war bereits letztes Jahr dem Netzwerk beigetreten.

Außerdem wird die Staatsregierung aufgefordert, im Rahmen ihrer Möglichkeiten sofort konkrete Maßnahmen zu ergreifen. Dazu zählen Abstände um Schutzgebiete, Anbauverbote in Naturschutzgebieten, kritische Stellungnahmen in Genehmigungsverfahren zur versuchsweisen Freisetzung, Gentechnikfreiheit auf landeseigenen Flächen, Förderung gentechnikfreier Landwirtschaftsforschung, Unterstützung des Siegels „Ohne GenTechnik“ sowie eine Studie zu Kosten und Nutzen der Agrogentechnik in Sachsen.
» Antrag8-Punkte-Programm für eine gentechnikfreie Landbewirtschaftung“ (Drucksache 5/5321)
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2. 490.000 Euro Fördermittel für Biotechnologie-Cluster Sachsen
Sachsens Wirtschaftsminister Morlok (FDP) überreichte am 30. März 2011 einen Fördermittelbescheid über 490.000 Euro an Roland Göhde, Vorstandsvorsitzender des biosaxony e.V. Mit dem Geld soll der Aufbau eines effizienten Clustermanagements der Biotechnologie/Life Science Branche in Sachsen gefördert werden.
Der biosaxony e.V. mit derzeit 60 Mitgliedern fördert Projekte zwischen Unternehmen und Wissenschaftlern, unter anderem auf dem Gebiet der Agro-Gentechnik im Freistaat Sachsen.
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3. Bundestag: Petition gegen Agro-Gentechnik online
Mit dem 28. März 2011 ist auf der Internetseite des Deutschen Bundestags die Petition „Zulassungsbegrenzung /regionales Anbauverbot für gentechnisch veränderte Pflanzen“ (Petitions-ID-16941) online.
Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, sich auf EU-Ebene für ein Zulassungsverbot von gentechnisch veränderten Pflanzen einzusetzen. Zudem soll der Bundestag „die gesetzliche Grundlage für den regionalen Ausschluss gentechnisch veränderter Pflanzen aus der Agrarkultur schaffen“.

Wenn bis zum 19. April 50.000 Menschen diese Petition online unterzeichnen, muss sich der Petitionsausschuss des Bundestages in einer öffentlichen Sitzung damit befassen und den Antragsteller anhören. Eingebracht hat die Petition der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) stellvertretend für ein breites Bündnis von Verbänden und Organisationen.

Wer die Petition zeichnen will, muss sich auf der Webseite des Bundestages registrieren und bekommt von dort eine Bestätigungs-E-Mail mit dem Registrierungslink geschickt. Sobald dieser angeklickt und bestätigt ist, kann man die Petition aufrufen und unterzeichnen. Es ist aber auch möglich, sich den Text der Petition herunterzuladen, auszufüllen und an den Bundestag zu schicken.
Weitere Informationen unter: www.vielfalterleben.info
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4. Bundesländer stimmen gegen verunreinigtes Saatgut
Am 18. März lehnte der Bundesrat einen Antrag von Baden-Württemberg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein ab, mit dem unter dem Deckmantel einer ‘praktikablen technischen Lösung’ gentechnische Verunreinigungen im Saatgut erlaubt werden sollten.Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner hatte im Vorfeld der Beratungen mitgeteilt, die Bundesregierung prüfe derzeit, wie sich „eine praktikable Ausgestaltung der Nulltoleranz bei Saatgut“ erreichen lasse. Die Ministerin und die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag hätten die Nulltoleranz bei Saatgut gerne gekippt.Dafür hätten sie die Zustimmung der Länder gebraucht, die nun klar gemacht haben, dass sie diesen Weg ablehnen. In der verabschiedeten Stellungnahme fordert der Bundesrat, die Saatguthändler in die Haftung zu nehmen. Im Gentechnikgesetz müsse „unmissverständlich klargestellt werden, dass für die Reinheit von Saatgut einzustehen hat, wer es einführt oder sonst erstmals in den Verkehr bringt.“(Quelle: http://www.genfoodneindanke.de) » Download: Newsletter (PDF) Abonnement und Abbestellung des Newsletters:
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