Newsletter Umwelt und Naturschutz 2/2016

Datum: 07. Dezember 2016

Sehr geehrte Damen und Herren,
aktuell wird der sächsische Doppelhaushalt 2017/18 verhandelt.
Dies haben wir auf allen Ebenen der Landtagsarbeit getan und dabei intensiv mit den Koalitionsfraktionen gesprochen. Das hat dazu beigetragen, dass die finanzielle Unterstützung der Naturschutzstationen eingerichtet und verbessert wird.
Für den Bereich Umwelt-, Naturschutz und Landwirtschaft haben wir nachfolgend genannte Themen in die Haushaltsverhandlungen eingebracht, die Sie als gesammelte Anträge verbunden mit den besten Grüßen des umweltpolitischen Sprechers unserer Fraktion, Wolfram Günther, auch hier zum Download finden.
So wurden für die Naturschutzstationen, statt der 500.000 € im Haushaltsentwurf der Staatsregierung, jetzt 1.500.000 € eingestellt. Weiterhin wurden 200.000 € für Umweltbildung sowie 77.000 € für die dazugehörige Koordinierungsstelle bei der LaNU für die Mittel für die Naturschutzstationen bereitgestellt.
Die Summe entspricht fast unseren Änderungswünschen mit 2 Mio. € für die Naturschutzstationen. Die Mittel sollen anhand eines Qualitätskriterienkataloges durch ein Bewerbungsverfahrens durch die Landesstiftung Natur und Umwelt vergeben werden.
Für die Arbeit der LAG der Naturschutzverbände wurden die Mittel um 50.000 € auf 300.000 erhöht und damit auf das frühere Niveau angehoben. Dabei sind die Mittel für die als Landesarbeitsgemeinschaft abgegebenen Stellungnahmen inbegriffen.
Das sind lang ersehnte Veränderungen, die ab dem Jahr 2017 greifen werden.
In weiteren Änderungsanträgen, die bisher allerdings durch CDU und SPD abgelehnt werden, beantragen wir, jährlich 10 Millionen Euro aus dem reichlich ausgestatteten Topf für technischen Hochwasserschutz für einen neuen Haushaltstitel "ökologischen Hochwasserschutz" abzuzweigen. Diese 10 Millionen Euro wollen wir in Deichrückverlegungen, den dafür nötigen Flächenankauf und für Ausgleichszahlungen für zeitweilig flutgeschädigte Landwirte verwenden. Wenn wir den Besitzern dieser Flächen großzügige Ausgleichszahlungen für Ertragsausfälle im Überschwemmungszeitraum bezahlen, ist dies für die Steuerzahler um ein Vielfaches billiger als der einseitige Fokus auf technischen Hochwasserschutz und die Beseitigung der Folgeschäden von Überschwemmungen.
Wir wollen auch für die Braunkohle die Wasserentnahmegebühr einführen und die Wassernutzung mit einem üblichen Industriesatz von 0,076 € /m3 belasten. Diese wird bislang nicht erhoben. Die damit erhobenen 16.8 Mio. Euro jährlich wollen wir thematisch passend einsetzen, jeweils 12,8 Mio. Euro für Vorhaben zur Umsetzung des Programms zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit der sächsischen Fließgewässer und 4 Mio. Euro für die Herstellung der Durchgängigkeit an Fließgewässern durch die Errichtung von Fischauf- und -abstiegsanlagen.
Für den Flächenerwerb für Naturschutzzwecke, um naturschutzfachlich wertvolle Gebiete zu sichern wollen wir jährlich 2 Mio. Euro einstellen.
Weitere 200.000 Euro jährlich sind für Maßnahmen für die Umsetzung eines landesweiten Biotopverbundes vorgesehen.
Von 200.000 auf 700.000 Euro jährlich wollen wir die Mittel für die Förderung von Maßnahmen des Natur- und Artenschutzes erhöhen. Bisher sollen aus diesem Titel nur die nicht ELER-förderfähigen Maßnahmen gefördert werden und zwar konkret nur die Komplexvorhaben des Naturschutzes gemäß Fördergegenstand D.2 der Richtlinie Natürliches Erbe – RL NE/2014. Wir wollen den Förderzweck öffnen und aus diesem Topf auch weitere Schutzmaßnahmen finanzieren, die beispielsweise aufgrund von Kleinteiligkeit der Flächen aus der Gebietskulisse herausfallen, deren Aufwand für die Beantragung der Fördermittel in einem ungünstigem Verhältnis zum Nutzen steht oder die mit einer Ausrichtung auf wenig hochrangige Arten im Ranking hintere Plätze belegen.
Mit 15 Millionen Euro zwischen 2014 und 2020 wollen CDU und SPD die sächsischen Binnenhäfen aus dem bis 2020 bereitstehenden EFRE-Topf „Förderung umweltfreundlicher Verkehrsträger“ großzügig fördern. Diesen Förderzweck wollen wir abschaffen, während 2007 noch 17 Prozent der in den drei sächsischen SBO-Häfen umgeschlagenen Güter mit dem Schiff transportiert wurden, waren es 2014 nur noch 7 Prozent. Der Anteil der Güterschifffahrt am Umschlag in den Häfen ist verschwindend gering – Tendenz fallend. Unsere Kritik wird vom aktuellen Jahresbericht 2016 des Sächsischen Rechnungshofes geteilt. Das für die deutsche Elbe offiziell angestrebte Ziel von 1,60 Meter wurde im Schnitt der letzten Jahre an mehreren Monaten im Jahr nicht erreicht – obwohl seit 20 Jahren dafür dreistellige Millionenbeträge investiert wurden. Das Beharren auf weiteren Investitionen in die Binnenschifffahrt auf der Elbe ist ein Freibrief für Steuergeldverschwendung, widerspricht der naturwissenschaftlichen Logik und nebenbei noch dem Koalitionsvertrag. Flussausbaumaßnahmen sowie Flussbettvertiefungen wollen wir stark reduzieren.
Wir wollen den Stellenabbau beim Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie stoppen und umkehren.
Mit ca. 2 Mio. Euro jährlich wollen wir den ökologischen Landbau fördern, indem wir die Umstellungs- und Beibehaltungsprämien deutlich erhöhen wollen.
Mit einem neuen Titel "Ankauf von BVVG Flächen durch den Freistaat Sachsen" wollen wir 7 Mio. Euro jährlich BVVG-Flächen zur Förderung nachhaltiger, regional angepasster und ökologisch wirtschaftender Landwirtschaftsstrukturen zielgerichtet verwenden. Dabei soll der Freistaat Eigentümer der bevorrateten Flächen bleiben und diese an Landwirte verpachten.
Weiterhin schlagen wir mit ca. 2 Mio. Euro jährlich die Einrichtung eines Kompetenzzentrums Ökologischer Landbau vor. Darin werden Aktivitäten in der Beratung von der landwirtschaftlichen Erzeugung über die Verarbeitung bis zum Handel für den ökologischen Landbau zusammengeführt und Forschungsarbeiten finanziert.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfram Günther


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