Newsletter Hochschulpolitik 2018

Datum: 21. Dezember 2018

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freundinnen und Freunde,

wir freuen uns, Ihnen den aktuellen Newsletter für Hochschule und Wissenschaft zu übersenden. Folgende Themen erwarten Sie:

  1. GRÜNE Forderungen zum Doppelhaushalt 2019/20 für Hochschule und Wissenschaft
  2. Modern, sozial und wissenschaftsfreundlich: GRÜNE stellen Hochschulgesetz im Landtag zur Abstimmung
  3. Praktisches Jahr nicht zum Null-Tarif – Medizinstudium attraktiver machen
  4. GRÜNE reichen Große Anfrage zum Thema Vielfalt an Hochschulen ein
  5. Kleine Anfragen zum Themenbereich Hochschule und Wissenschaft im zweiten Halbjahr 2018
  6. Weitere Pressemitteilungen aus dem Bereich Hochschule und Wissenschaft im zweiten Halbjahr 2018

Eine besinnliche Weihnachtszeit wünscht,

Dr. Claudia Maicher

1. GRÜNE Forderungen zum Doppelhaushalt 2019/20 für Hochschule und Wissenschaft

Alle zwei Jahre verhandelt der sächsische Landtag über den Haushalt, der die finanzielle Grundlage für alle staatlichen Projekte und Vorhaben für die Folgejahre bildet.
Nicht umsonst gehört das Budgetrecht zu den Königsdisziplinen der parlamentarischen Landespolitik. Ein verantwortungsvoller Haushaltsgesetzgeber muss die richtigen Prioritäten und Schwerpunkte setzen und dafür sorgen, dass die Bereiche, die für den Freistaat von großer Bedeutung sind, über die Mittel verfügen, die sie für eine erfolgreiche Arbeit brauchen. Der Hochschul- und Wissenschaftsbereich gehört ohne Zweifel dazu.
Aus diesem Grund möchten wir Ihnen in diesem Newsletter die wichtigsten haushaltspolitischen Vorschläge unserer Fraktion im Hochschul- und Forschungsbereich vorstellen.
Am 12. Dezember hat der sächsische Landtag den Hochschuletat beschlossen. Leider konnte sich die CDU-SPD Regierung nicht dazu durchringen, unsere Vorschläge aufzugreifen. Die Debatte zum Haushalt können Sie hier nachschauen.
Den Redebeitrag von Dr. Claudia Maicher zum Hochschul- und Kulturhaushalt finden Sie auch noch einmal hier zum Nachlesen.

Hochschulfinanzierung
Der Bund übernimmt seit 2015 die Kosten für das BAföG. Dadurch spart Sachsen pro Jahr ca. 86 Millionen Euro, von denen 56 Millionen Euro pro Jahr für den Hochschulbereich zur Verfügung stehen. Statt diese 56 Millionen Euro Ersparnis direkt an die Hochschulen weiterzureichen und für Daueraufgaben einzusetzen, hat die schwarz-rote Landesregierung den übergroßen Anteil in extra Programme gesteckt. In diesen Töpfen bleiben jedes Jahr Gelder in Millionenhöhe liegen.
Wir GRÜNE setzen uns deshalb dafür ein, dass diese kleinteilige Programmfinanzierung größtenteils aufgelöst und den Hochschulen direkt als Grundfinanzierung und für Investitionen zur Verfügung gestellt wird.
Außerdem wollen wir die sogenannten Leistungsbudgets der Hochschulen abschaffen und das darin eingestellte Geld direkt in die Grundfinanzierung der Hochschulen übergeben. Diese Mittel erhalten die Hochschulen bisher nur, wenn sie Ziele, die allein von der Staatsregierung festgelegt werden, erreicht haben. Für uns sind Zielvereinbarungen, die gleichberechtigt zwischen Staat und Hochschulen ausgehandelt werden und nicht den Zweck verfolgen, die Hochschulen in Konkurrenz zueinander zu stellen, der weitaus bessere Weg.
Durch diese beiden Maßnahmen könnten die Hochschulen in den nächsten beiden Jahren 66 Millionen Euro in ihren Grundbudgets mehr zur Verfügung haben und damit z.B. ordentliche Arbeitsbedingungen und Teilzeitstudiengänge voranbringen. Außerdem hätten sie 24,7 Millionen Euro mehr für Investitionen zur Verfügung.

Förderprogramm für studentisches Wohnen
Auch in Sachsen entwickelt sich Wohnen für Studierende zu einer besorgniserregenden finanziellen Belastung. In den Großstädten wird bezahlbarer Wohnraum zur Mangelware und auch die Studierendenwohnheime sind nahezu ausgelastet. Dazu kommt, dass der Freistaat sich 2003 aus der Finanzierung für Sanierung und Neubau von Wohnheimen komplett zurückgezogen hat. Das müssen die Studierendenwerke seitdem aus Mieteinnahmen finanzieren. Die Folge ist, dass selbst in den Studierendenwohnheimen die Miete immer öfter über den 250 Euro liegt, die das BAföG für Wohnen vorsieht. An eine Ausweitung der Wohnheimkapazitäten ist derzeit nicht zu denken.
Unsere Fraktion hat deshalb eine Wohnraumoffensive vorgeschlagen. 30 Millionen Euro sollen in den nächsten zwei Jahren als Zuschuss für die Sanierung und den Neubau von Studierendenwohnheimen zur Verfügung stehen. Damit würde ein aktiver Beitrag zur Entspannung der Wohnungsmärkte geleistet, von der letztlich nicht nur die Studierenden profitieren, sondern zum Beispiel auch junge Familien.

Berufsakademie weiterentwickeln
In seiner Analyse zur Zukunftsfestigkeit der Berufsakademie hat der Wissenschaftsrat unter anderem eine Steigerung des Anteils hauptamtlicher Dozierender an allen Lehrenden auf mindestens 50 Prozent empfohlen. Um diese Empfehlungen umzusetzen benötigt die Berufsakademie Sachsen allerdings deutlich höhere finanzielle Mittel.
Wir würden deshalb einen Teil der Gelder, die der Freistaat durch die Übernahme der BAföG-Kosten durch den Bund jedes Jahr einspart dafür nutzen, die Lücke zu schließen und der Berufsakademie in 2019 1,9 Millionen Euro und 2020 1,5 Millionen Euro mehr zukommen lassen, als es die Staatsregierung in ihrem Haushaltsentwurf vorgesehen hat.
Die Zuschüsse für Investitionen an der Berufsakademie wollen wir ebenfalls weiter aufstocken und zwar auf 2,3 Millionen Euro pro Jahr.

Inklusion und Gleichstellung an sächsischen Hochschulen voranbringen
Inklusion und Gleichstellung sind zwei Herausforderungen, denen sich die Hochschulen permanent stellen müssen. Bei der Bewältigung dieser Aufgabe wollen wir sie mit einem neuen Titel im Haushalt unterstützen.
Zum einen soll mit zusätzlichen gezielten Maßnahmen geschlechterbedingten Benachteiligungen entgegengewirkt werden. Der Arbeitsmarkt in Hochschule und Wissenschaft ist besonders stark von geschlechterbezogener Ungleichheit geprägt. Nur 20,4 der Professuren in Sachsen sind von einer Frau besetzt, nur 40% des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals werden von Frauen gestellt. Mit dem neuen Programm können spezifische geeignete Maßnahmen finanziert werden, um das Potenzial von Frauen besser zu nutzen. Damit können verstärkt Instrumente wie Dual Career Services und Kitas mit flexiblen Öffnungszeiten, aber auch spezifische Förderungen wissenschaftlicher Qualifikation und Projekte der Geschlechterforschung umgesetzt werden.
Die Koordinierungsstelle zur Förderung der Chancengleichheit an sächsischen Universitäten und Hochschulen würde durch ihre Aufnahme in den Doppelhaushalt stärkere Planungssicherheit erhalten. Wir wollten ihre Mittel auf 900.000 Euro erhöhten damit sie diese, neben der weiteren Förderung der Chancengleichheit von Männern und Frauen, u.a. auch dazu nutzen könnte, die Vielfalt an Hochschulen zu befördern.
Der Studie "Auf dem Weg zur inklusiven Hochschule – Studie zur Situation von Studierenden und Beschäftigten mit Behinderungen im öffentlichen sächsischen Wissenschaftsbereich" hat zahlreiche Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Inklusion an Sachsen Hochschulen unterbreitet. Wir möchten den Hochschulen nun die Mittel an die Hand geben, diese Empfehlungen umsetzen zu können.
Insgesamt würden nach unseren Plänen für diese wichtigen beiden Säulen der Benachteiligungsvermeidung in den nächsten zwei Jahren 8 Millionen Euro zur Verfügung stehen.

Hochschuldidaktik absichern
Eine hohe Qualität von Studium und Lehre ist die zentrale Voraussetzung, um die Zielstellungen des Hochschulpakts 2020 sowie des Hochschulentwicklungsplanes 2025 zu erreichen. Die Verbesserung der Qualität der Lehre ist allerdings nicht ohne eine intensive hochschuldidaktische Weiterbildung der Lehrenden umsetzbar.
Hier kommt dem an der Universität Leipzig angesiedelten, Zentrum für Hochschuldidaktik eine besonders wichtige Aufgabe zu. Allerdings fehlt der Finanzierung des Zentrums jegliche Planungssicherheit, denn es findet sich selbst nicht im Haushaltsplan, sondern wird immer wieder aus verschiedenen Töpfen finanziert. Das wollen wir ändern und werden das Zentrum deshalb verbindlich im Doppelhaushalt verankern und seine Mittel auf 400.000 Euro pro Jahr steigern.

2. Modern, sozial und wissenschaftsfreundlich: GRÜNE stellen Hochschulgesetz im Landtag zur Abstimmung

Das derzeitige Hochschulgesetz ist nicht auf dem Stand der Zeit, untergräbt die Freiheit der Hochschulen und ist obendrein an verschiedenen Stellen verfassungsrechtlich bedenklich. Deswegen wurde durch die GRÜNE-Landtagsfraktion im Sommer dieses Jahres ein moderner Hochschulgesetzentwurf in den Landtag eingebracht. Darauf folgte eine Expertenanhörung im Wissenschaftsausschuss des Sächsischen Landtags.
Der GRÜNE-Gesetzentwurf erfuhr bei dieser Anhörung in vielen Punkten Zustimmung durch die Sachverständigen. Insbesondere die Vorschläge zur Steigerung der Attraktivität der Arbeit im Wissenschaftsbereich wurden positiv aufgenommen. Unter anderem der von der GRÜNEN-Fraktion benannte Sachverständige, Dr. Riemer von der Mittelbauinitiative Leipzig, hat deutlich unterstrichen, dass wir endlich Mindestvertragslaufzeiten und Personalentwicklungskonzepte für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler brauchen. Wir sorgen mit unserem Gesetzentwurf außerdem dafür, dass Drittmittelstellen nicht mehr befristet sein müssen. Die von uns GRÜNEN vorgeschlagene Abkehr vom heutigen Lehrstuhlprinzip wäre darüber hinaus ein wichtiger Schritt hin zu einer größeren Unabhängigkeit der wissenschaftlich Beschäftigten. Die Gruppe der Promovierenden hat ganz eigene Interessen, die nur von einem eigenen Promovierendenrat adäquat vertreten werden können. Mit einem eigenen Promotionsrecht für die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften betritt unser Gesetzentwurf ganz neuen Boden. Die Unterstützung, die wir dafür besonders vonseiten der Fachhochschulen erfahren haben, bestärkt uns in der Auffassung, hier auf dem richtigen Weg zu sein. Des Weiteren haben viele der Sachverständigen bestätigt, dass zukünftig die gewählten Hochschulgremien für die Entscheidung aller wichtigen Fragen zuständig sein sollen. Darin müssen Studierende, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Hochschullehrende gleichberechtigt vertreten sein.
Zusätzlich werten wir die Rolle der Gleichstellungsbeauftragten deutlich auf. Zum Beispiel, indem ihr Veto in Fakultätsrat und Senat – in letzterem erhalten sie auch ein Stimme – eine aufschiebende Wirkung erhält. Berufungskommissionen ohne Gleichstellungsbeauftragte wird es nicht mehr geben. Die Belange von Hochschulangehörigen mit Behinderung oder chronischer Krankheit werden durch die neuen Beauftragten in den Entscheidungsgremien besser und nachdrücklicher vertreten. Die Langzeitstudiengebühren, die im schlimmsten Fall einen Studienabbruch kurz vor dem Abschluss erzwingen, entfallen bei uns ersatzlos. Die Studiengebühren für Studierende aus Ländern außerhalb der EU wollen wir streichen. Das gleiche gilt für die heute vom Gesetz gedeckte Unart, dass eine normale ärztliche Krankschreibung nicht für einen Prüfungsrücktritt anerkannt wird. Und natürlich stärken wir die Interessenvertretung der Studierenden wieder und stellen das Solidarsystem bei der verfassten Studierendenschaft wieder her.
Im Rahmen der 81. Plenarsitzung des Sächsischen Landtags am 7. November wurde der Gesetzentwurf in zweiter Lesung abschließend beraten. Leider konnte sich die Regierungskoalition nicht dazu durchringen, diesem zuzustimmen.

» Rede zur 2. Lesung im Sächsischen Landtag (November 2018) » Zusammenfassung des GRÜNEN Gesetzentwurfs für ein Sächsisches Hochschulgesetz (Stand: Juni 2018) » GRÜNER Gesetzentwurf ‚Gesetz zur Reform des Sächsischen Hochschulfreiheitgesetzes‘ » Synopse mit GRÜNEN Änderungen am bestehenden ‚Gesetz über die Freiheit der Hochschulen im Freistaat Sachsen‘ (Stand: Juni 2018)
» Interview mit Dr. Claudia Maicher zum GRÜNEN Gesetzentwurf (Juni 2018)

3. Praktisches Jahr nicht zum Null-Tarif – Medizinstudium attraktiver machen
Das Praktische Jahr ist ein elementarer Bestandteil der deutschen Medizinausbildung, da hier das theoretisch im Studium Gelernte durch praktische Erfahrungen ergänzt wird. Die Rahmenbedingungen, unter denen die Teilnehmenden arbeiten, sind jedoch in Sachsen sehr ungleich ausgestaltet. Während einige Lehrkrankenhäuser die Tätigkeit entlohnen und Sachmittel bereitstellen, geschieht dies vor allem an den sächsischen Universitätsklinika nicht oder nur unzureichend. Dies ist deshalb problematisch, da das Praktische Jahr zumeist in Vollzeit abgeleistet wird und keine Zeit für einen Nebenerwerb zur Lebensunterhaltssicherung zulässt. Wir wollen verhindern, dass Medizinstudierende in ihrem Praktischen Jahr in finanziell prekäre Situationen kommen.
In unserem Antrag fordern wir, dass das Praktische Jahr attraktiver gestaltet wird. In den landeseigenen Universitätskliniken in Leipzig und Dresden soll eine Mindestvergütungspflicht umgesetzt werden. Dafür muss sich die Staatsregierung mit diesen verständigen und hierfür auch die nötigen Mittel bereitstellen. Auch an den anderen Lehrkrankenhäusern und Lehrpraxen soll es möglich werden, die Teilnehmenden des Praktischen Jahres dem BAföG-Satz entsprechend zu vergüten. Darüber hinaus fordern wir, dass sich Sachsen im Bund für die Novellierung der Approbationsordnung einsetzt. Diese sieht derzeit nur Regelungen für eine maximale Vergütungshöhe, nicht aber für eine Untergrenze vor. Zudem sind insgesamt nur 30 Fehltage während des Praktischen Jahres gestattet. Wir fordern, dass diese Benachteiligung zu normalen Arbeitnehmerinnen und -nehmern, die sowohl einen gesetzlichen Urlaubsanspruch als auch einen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall haben, abgeschafft wird. Die Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen muss in regelmäßigen Abständen überprüft werden, um ggf. notwendige Anpassungen frühzeitig erkennen und umsetzen zu können. » GRÜNER Antrag ‚Praktisches Jahr nicht zum Null-Tarif – Medizinstudium attraktiver machen‘ (Drs 6/15390)

4. GRÜNE reichen Große Anfrage zum Thema Vielfalt an Hochschulen ein
Hochschulen sind Orte gelebter Vielfalt. In wenig anderen Kontexten treffen so viele Menschen mit verschiedenen Merkmalen, Hintergründen und Einstellungen aufeinander, studieren und arbeiten miteinander und forschen gemeinsam. Es ist diese Vielfalt, die den wissenschaftlichen Erfolg der Hochschulen bedingt und überhaupt erst möglich macht. Andererseits birgt dieses hohe Maß an Vielfalt auch viele (Mehrfach-)Diskriminierungspotenziale, von denen nicht alle auf den ersten Blick als solche überhaupt erkennbar sind. Diese Potenziale zu ergründen und aufzudecken sowie Diskriminierung zu vermeiden ist eine der großen Aufgaben, denen sich die Hochschulen gegenüberstehen. Des Weiteren sind Hochschulen für Angewandte Wissenschaften, Kunsthochschulen und Universitäten was das Erlernen und Antidiskrimierungskompetenzen anbelangt von herausragender Bedeutung. Hier werden junge Menschen ausgebildet, die einmal Führungspositionen in Gesellschaft, Politik und Wirtschaft einnehmen. Diese Aufgaben erfordern ein hohes Maß an Kompetenz mit Vielfalt umzugehen, um die sich daraus ergebenden Potenziale vollständig heben und nutzen zu können. Die Große Anfrage soll systematisch den vielfaltsbezogenen Status Quo an den sächsischen Hochschulen und der Berufsakademie ergründen und die Entwicklung der vergangenen Jahre darstellen. Sie bedient sich dabei weitgehend der Merkmale, die von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes als mit einem Diskriminierungspotenzial verbunden identifiziert wurden. Im Einzelnen umfassen diese: Geschlecht, sexuelle Identität, Behinderung/chronische Krankheit, Herkunft/Internationalität/Religion sowie Alter/Lebensphase.

Die Antwort der Staatsregierung auf die Große Anfrage "Vielfalt an Hochschulen – Stand, Entwicklung und Hemmnisse" der GRÜNEN-Landtagsfraktion ist Anfang März 2019 zu erwarten.

» Große Anfrage der GRÜNEN ‚Vielfalt an Hochschulen – Stand, Entwicklungen und Hemmnisse‘ (Drs 6/15486)

5. Kleine Anfragen zum Themenbereich Hochschule und Wissenschaft im zweiten Halbjahr 2018 » Hochschulstandort Reichenbach – Entwicklung seit dem GRÜNEN Antrag ‚Zeitnah und transparent Planungssicherheit für den Hochschulstandort Reichenbach schaffen‘ (Drs 6/15000) » Zusatzbudgets für die Hochschulen – Mittelabfluss – Nachfrage zu Drs 6/8472 (Drs 6/14093) » Dezentrale Studiengänge an Hochschule Mittweida – Nachfrage zu Drs 6/13433 (Drs 6/14067) » Landesinnovationsstipendien – Nachfrage zu Drs 6/13433 (Drs 6/13995) 6. Weitere Pressemitteilungen aus dem Bereich Hochschule und Wissenschaft im zweiten Halbjahr 2018 » Befristungswahn und keine Planungssicherheit an Hochschulen − GRÜNE thematisieren erneut prekäre Situation des wissenschaftlichen Nachwuchses » Fast zwei Jahre nach dem Landtagsbeschluss – Staatsregierung verschleppt Erhöhung der Landesstipendien weiter » BAföG-Mittel des Bundes: 2017 blieben erneut 15 Mio. Euro liegen » Entscheidung im Exzellenzwettbewerb: Wissenschaftsministerin Dr. Stange darf sich auf dem Erfolg nicht ausruhen » Man müsste, man sollte, man bräuchte – GRÜNE: LVZ-Interview von Ministerin Stange ist ein Armutszeugnis Jetzt Newsletter abonnieren!