Newsletter Innenpolitik, Datenschutz, Kommunalpolitik 1/2019

Datum: 18. April 2019

Liebe Leserinnen und Leser,
das letzte Plenum war voll mit innenpolitischen Themen. Leider konnten wir GRÜNE uns mit unseren Vorschlägen für eine bürgerrechtsfreundliche, freiheitsorientierte Innenpolitik nicht durchsetzen.
Die CDU/SPD-Koalition hat entgegen jedweder Vernunft und ohne, dass daraus ein wirklicher Sicherheitsgewinn entsteht, mit dem Beschluss des neuen Polizeigesetzes zum größten Frontalangriff auf die Bürgerrechte seit Wiedergründung des Freistaates Sachsen ausgeholt. Auch wenn die Debatte im Plenum des Landtags hierzu keine Sternstunde des Parlamentes war, so ist dennoch deutlich geworden, dass es BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen sind, die die Fahne des liberalen Rechtsstaates hochhalten gegen die immer stärker werdenden Bestrebungen unsere Freiheitsrechte auszuhöhlen. Wir werden nun zusammen mit der LINKEN vor den Verfassungsgerichtshof gehen, um die schwersten Grundrechtseingriffe abzuwenden.
Um die Bürgerrechte in Sachsen besser zu schützen, haben wir zwei konkrete Initiativen im letzten Plenum zur Abstimmung gestellt. Mit unserem Vorschlag für eine Polizeikommission wollen wir einen neuen Weg zur wirksamen Kontrolle der Arbeit der Polizei gehen. Sie soll als Ausdruck einer neuen Polizeikultur in Sachsen Beschwerden aus der Polizei selbst und von Bürger*innen mit wirksamen Kontrollbefugnissen nachgehen und dabei helfen, Missstände zu beseitigen. Zudem haben wir die Staatsregierung aufgefordert sich für eine Erweiterung des Zeugnisverweigerungsrechtes auf staatlich anerkannte Sozialarbeiter*innen einzusetzen. Nur so kann das teils große Vertrauensverhältnis zwischen den Klienten und der Berufsgruppe verbessert und ein Beitrag zu einer besseren Prävention in Sachsen geleistet werden.
Die GRÜNE-Landtagsfraktion hat sich in den letzten Wochen auch für ein entschiedeneres Vorgehen gegen Nazistrukturen in Sachsen eingesetzt. Mit einem Antrag im März-Plenum haben wir die Staatsregierung aufgefordert endlich in Bezug auf die hohe Zahl an Immobilien, die der rechtsextremen Szene zur regelmäßigen Nutzung zur Verfügung stehen, aktiv zu werden. Trotz dessen, dass der Ministerpräsident noch einen Tag zuvor verkündet hatte, rechte Netzwerke zu zerschlagen, wurde der Antrag mit fadenscheinigen Argumenten leider abgelehnt.
Die nächsten Wochen werden im Landtag noch einmal sehr intensiv werden. Kurz vor Ende der Legislaturperiode haben den Landtag noch eine Vielzahl neuer Gesetzentwürfe erreicht, die noch besprochen werden müssen.
Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie frohe und entspannte Osterfeiertage.
Beste Grüße
Ihr Valentin Lippmann
Inhalt

  1. Den Rechtsstaat ausgehöhlt – Umstrittenes Polizeigesetz ist beschlossene Sache
  2. Einführung von Bodycams ist kritisch zu sehen
  3. Für eine unabhängige Beschwerdestelle – Polizeikommission
  4. Kriminalitätsstatistik 2019 – Verzerrung durch neue Zählweise
  5. Datenschutz im Gefängnis? Fehlanzeige!
  6. Schutz von Whistleblowern im öffentlichen Dienst
  7. Zeugnisverweigerungsrecht auch für Sozialarbeiter*innen
  8. Starke Immobilienlandschaft der sächsischen Neonazis
  9. Veranstaltungsrückblick
  10. Zwischenrufe #25: Listenaufstellung bei LDK – Enteignungsdebatte – Polizeigesetz
  11. Kleine Anfragen


1. Den Rechtsstaat ausgehöhlt – Umstrittenes Polizeigesetz ist beschlossene Sache

 
Am 10. April 2019 hat der Landtag mit den Stimmen von CDU und SPD das neue sächsischen Polizeigesetz beschlossen. Trotz massiver verfassungsrechtlicher Bedenken und breitem zivilgesellschaftlichen Protest, der bis hin zur Landesärztekammer reichte, fand der größte Frontalangriff auf die Bürgerrechte seit Wiedergründung des Freistaates Sachsen eine parlamentarische Mehrheit.
Damit gehen nun zahlreiche neue polizeiliche Befugnisse zur Überwachung einher. Sie reichen weit in das Vorfeld konkreter Gefahren, gehen bis an die Grenze des verfassungsrechtlich Erlaubten und teilweise darüber hinaus. Dazu gehören unter anderem die Ausweitung der Videoüberwachung, die Einführung sogenannter intelligenter Videoüberwachung im grenznahen Raum und der präventiven Telekommunikationsüberwachung.
Eine Kennzeichnungspflicht für Polizeibedienstete – wie wir GRÜNE schon lange gefordert haben – ist hingegen in diesem Gesetz nicht vorgesehen.
Wir haben diesen Gesetzentwurf abgelehnt, weil es unserer Überzeugung von Freiheit widerspricht. Das Gesetz höhlt unsere Bürgerrechte aus und beschneidet die Freiheit durch eine deutliche Ausweitung der Kontroll- und Überwachungsmöglichkeiten durch die Polizei, auch wenn noch keine Straftat begangen wurde.
Die CDU/SPD-Koalition hat die massive Kritik an diesem Gesetz leider nicht ernst genommen. Genauso wenig, wie sie offenbar aus den bisherigen Erfahrungen gelernt hat. Gerade nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur automatisierten Kennzeichenerfassung hätte der Gesetzentwurf zurückgezogen werden müssen, da er offenkundig verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genügt.
Wir halten das neue Polizeigesetz in wesentlichen Punkten für verfassungswidrig und werden, zusammen mit den LINKEN, eine Normenkontrollklage gegen dieses Gesetzes vor dem Sächsischen Verfassungsgerichtshof anstrengen. » Redebeitrag in der Landtagsdebatte am 10. April 2019
» Pressemitteilung (28.03.2019): Beschlussempfehlung für neues Polizeigesetz: CDU und SPD halten ohne Sinn und Verstand am Frontalangriff auf die Bürgerrechte fest » Redebeitrag in der Landtagsdebatte am 13. März 2019 » Pressemitteilung (05.02.2019): BVerfG-Beschluss zu automatisierter Kennzeichenkontrolle – Entwurf zum neuen Polizeigesetz in Sachsen muss sofort zurückgezogen werden » Mehr Informationen zum Polizeigesetz finden Sie hier

2. Einführung von Bodycams ist kritisch zu sehen
Die geplanten Neuregelungen zur Bodycam, welche über einen Änderungsantrag der CDU/SPD-Koalition ebenfalls noch Eingang in das neue Polizeigesetz gefunden haben, waren am 12. März 2019 Gegenstand einer öffentlichen Anhörung im Innenausschuss des Sächsischen Landtags. Wir sehen auch den Einsatz der Bodycams in Sachsen kritisch. Sie ist rechtlich nicht grundrechtskonform gelöst und gibt ausschließlich der Polizei neue Rechte. Damit hat sie keinen Mehrwert für die Bürgerrechte. Insbesondere die Abgrenzung der Videoüberwachung vom sog. Pre-Recording, die Videoaufzeichnung vor der eigentlichen Aufnahme, ist zu unbestimmt und öffnet Tür und Tor für problematische Grundrechtseingriffe. Durch Bodycams wird die Videoüberwachung generell ausgebaut. » Pressemitteilung (12.03.2019): Einführung der Bodycam in Sachsen? Geplante rechtliche Lösung ist nicht grundrechtsfreundlich und schafft damit keinen Mehrwert für die Bürgerrechte » Pressemitteilung (14.02.2019): Polizeigesetz/Anhörung zu Bodycam-Regelungen beschlossen – Weitere Neuerungen werden nicht angehört – Das ist kein guter parlamentarischer Stil 3. Für eine unabhängige Beschwerdestelle – Polizeikommission

Die aktuelle Beschwerdestelle, an die sich Bürgerinnen und Bürger oder Polizeibedienstete wegen Missständen in der Polizei wenden können, und die nunmehr in der sächsischen Staatskanzlei angesiedelt werden soll, reicht für eine wirklich unabhängige Kontrolle der Polizei nicht aus. Sachsens Polizeibedienstete arbeiten professionell und verantwortungsbewusst. Gerade deshalb ist es wichtig, auf Verfehlungen oder rechtswidriges Verhalten zu reagieren, strukturelle Missstände zu erkennen und zu beseitigen. Mit unserem Gesetzentwurf zur Errichtung einer Polizeikommission wollen wir eine beim Landtag angesiedelte, weisungsfreie Stelle schaffen. Eine unabhängig kontrollierte Polizei trägt maßgeblich zur Stärkung des Vertrauens in unseren freiheitlichen und demokratischen Rechtsstaat bei. Unser Gesetzentwurf wurde am 10. April 2019 im Landtag behandelt und mit Stimmen von CDU und SPD abgelehnt. » Informationen (u.a. zum GRÜNEN ‘Gesetz über die Polizeikommission zur Unterstützung rechtmäßiger Polizeiarbeit im Freistaat Sachsen’, Drs 6/16892) finden Sie hier » Redebeitrag in der 2. Lesung am 10. April 2019 » Redebeitrag in der 1. Lesung am 14. März 2019 4. Kriminalitätsstatistik 2019 – Verzerrung durch neue Zählweise
Am 3. April 2019 wurde die polizeiliche Kriminalitätsstatistik für 2018 veröffentlicht. Wie bereits 2017 ist ein Rückgang der Kriminalität zu verzeichnen. Die Straftaten befinden sich auf dem niedrigsten Niveau der letzten zehn Jahre. Auch vor dem Hintergrund dieser Zahlen, ist die Verschärfung des sächsischen Polizeirechts nicht erforderlich. Die Zahlen zu den sog. MITA (mehrfach-/intensiv tatverdächtige Zuwanderer) haben sich im Vergleich zum Vorjahr angeblich fast verdreifacht (2017: 677, 2018: 1.778). Dieser Effekt ist jedoch einzig und allein auf eine Änderung der Zählung zurückzuführen. Dies ist unverantwortlich und eine absichtliche Täuschung der Bürger*innen. Wir GRÜNEN fordern seit Jahren, eine solche, an die Herkunft von Menschen anknüpfende und nur in Sachsen eingeführte, unseriöse Statistik endlich aufzugeben und zu einer sachlichen Auseinandersetzung über die Zahlen zurückzukehren. » Pressemitteilung (03.04.2019): Polizeiliche Kriminalitätsstatistik 2018 – Für die Sicherheit in Sachsen braucht es KEIN schärferes Polizeigesetz
5. Datenschutz im Gefängnis? Fehlanzeige!
 
Am 9. April 2019 wurde im Verfassungs- und Rechtsausschuss des Sächsischen Landtages der Gesetzentwurf der Staatsregierung „Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten im Justiz- und Maßregelvollzug“ angehört. Was wie ein Datenschutzgesetz daherkommt, ist in Wirklichkeit ein Gesetz, dass die Befugnisse zur Verarbeitung von Daten von Gefangenen, Besucher*innen und Anwält*innen erheblich ausweitet. Es ist möglich, personenbezogene Daten im Justiz- und Maßregelvollzug nahezu beliebig zu verwenden. Indes erhält der Datenschutzbeauftragte kaum wirksame Kontrollbefugnisse. Auch bei diesem Gesetzentwurf haben wir erhebliche verfassungsrechtliche und europarechtliche Bedenken. » Pressemitteilung (05.04.2019): Anhörung zum Datenschutz-Gesetz im Justiz- und Maßregelvollzug: Das ist kein Gesetz zum Schutz, sondern zur beliebigen Verwendung personenbezogener Daten
6. Schutz von Whistleblowern im öffentlichen Dienst
 
Wir haben einen Gesetzentwurf zum Schutz von Whistleblowern vorgelegt. Eigentlich müssen für einen wirksamen Schutz in erster Linie bundesrechtliche Regelungen geändert werden. Diese Verbesserungen werden in Umsetzung (bis 2021) einer erst im März beschlossenen EU-Richtlinie auch vorgenommen werden müssen. Mit unserem Gesetzentwurf haben wir einen kleinen Teilbereich für den öffentlichen Dienst in Sachsen geregelt. Er sieht vor, dass Hinweisgeber*innen und keine Nachteile aus ihren Offenbarungen erleiden. Mit dem GRÜNEN Gesetzentwurf haben wir schon heute die Möglichkeit, Whistleblowern in Sachsen einen gewissen Schutz zu bieten und das vor Fristablauf der EU-Richtlinie. Nach der Anhörung am 17. Januar 2019 im Innenausschuss des Sächsischen Landtages erfolgte am 10. April 2019 im Landtagsplenum die 2. Lesung. Der Gesetzentwurf wurde nicht angenommen. » Redebeitrag in der Landtagsdebatte am 10. April 2019 » Weiterführende Informationen inkl. dem GRÜNEN-Whistleblower-Gesetzentwurf (Drs. 6/ 13335) finden Sie hier 7. Zeugnisverweigerungsrecht auch für Sozialarbeiter*innen

Am 11. April 2019 stand der GRÜNE Antrag „Zeugnisverweigerungsrecht für Fansozialarbeit und für weitere staatlich anerkannte Sozialarbeiter* innen und Sozialpädagog* innen schaffen“ (Drs 6/16865) auf der Tagesordnung des Sächsischen Landtages. Das Verhältnis von Sozialarbeiter* innen und ihren Klient* innen baut auf Vertrauen auf. Nur wenn sich Personen sicher sind, dass ihre Äußerungen vertraulich behandelt wird, werden sie sich anvertrauen. Deshalb braucht es aus GRÜNER Sicht eine Bundesratsinitiative für ein Zeugnisverweigerungsrecht, wie es das auch schon für Sozialarbeiter*innen in der Drogenberatung und in der Schwangerschaftskonfliktberatung gibt. Der Antrag wurde mit Stimmen der CDU/SPD-Koalition abgelehnt. » Redebeitrag in der Landtagsdebatte am 11. April 2019 » Mehr Informationen inkl. dem GRÜNEN Antrag ‘Zeugnisverweigerungsrecht für Fansozialarbeit und für weitere staatlich anerkannte Sozialarbeiterinnen und Sozialpädagoginnen schaffen’ (Drs 6/16865) finden Sie hier 8. Starke Immobilienlandschaft der sächsischen Neonazis
 
Sachsen ist neben Thüringen das Kernland von Neonazi-Veranstaltungen in Deutschland. Momentan stehen der rechten Szene zur dauerhaften Nutzung über 60 Immobilien zur Verfügung, deutlich mehr als der Verfassungsschutz zählen oder sehen will. Hier finden Konzerte, aber auch sogenannte Zeitzeugenvorträge, der Naziszene statt. Sie dienen der ideologischen Festigung und der Vernetzung der Szene. Die Zahl solcher Immobilien hat in den letzten Jahren spürbar zugenommen. Sie zeigt, wie stark die rechte Szene in Sachsen wieder vernetzt und verankert ist – und dass sie sich zunehmend sicher fühlt. Für Zeitzeugenvorträge werden – oft unter falschen Angaben – öffentliche oder sonstige private Räume angemietet. Die Vermieter, aber auch die Landkreise und Kommunen, erfahren oft nichts von dem Sachverhalt. Hier fordern wir, das diese endlich vom Innenministerium die notwendige Unterstützung erfahren, um Bestrebungen von Neonazis frühzeitig zu erkennen und entschieden handeln zu können. » Weitere Informationen zum Thema inkl. einer interaktiven Karte » Mehr Informationen zum Thema Zeitzeugenvorträge finden Sie hier » Rede in der 2. Aktuellen Debatte am 10. April 2019 9. Veranstaltungsrückblick
„Ist die Demokratie in Sachsen in Gefahr?“ – Eine Veranstaltung mit Volker Weiß am 26. März 2019 in Dresden.
Einen kurzen Veranstaltungsrückblick finden sie hier > Einen Ausschnitt der Diskussion zwischen Volker Weiß und Valentin Lippmann finden Sie hier (Dauer 13 min.) > 10. Zwischenrufe #25: Listenaufstellung bei LDK – Enteignungsdebatte – Polizeigesetz
 
Meinen aktuellen Podcast ganz bequem zum Nachhören > 11. Kleine Anfragen
Meine Kleinen Anfragen finden Sie hier > » Newsletter abonnieren!