Newsletter Innenpolitik, Datenschutz, Kommunalpolitik 1/2023
Datum: 06. April 2023Sehr geehrte Damen und Herren,
auch die letzten Monate waren geprägt von wichtigen rechts- und innenpolitischen Debatten in Sachsen. Wie von vielen Beobachter*innen erwartet hat das Bundesverfassungsgericht die Finanzierung der politischen Stiftungen einer Neubewertung unterzogen und dabei vor allem eine neue gesetzliche Grundlage eingefordert. Nicht nur der Bundesgesetzgeber, sondern auch der Sächsische Landtag sind nun in der Pflicht ein entsprechendes Gesetz zu verabschieden. Wir BÜNDNISGRÜNE hatten dies bereits im Herbst in einem Positionspapier eingefordert – nun gilt es zügig zu handeln.
In den letzten beiden Plenarwochen haben wir zwei Themen behandeln können, die mir persönlich sehr wichtig sind. Im März haben wir einen Antrag beschlossen, dass sich Sachsen für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit einsetzen soll. Diese Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag soll dazu beitragen, das vielfach bestehende besondere Vertrauensverhältnis zwischen Sozialarbeiter*innen und ihren Klient*innen besser zu schützen. Nur so kann eine wirksame Arbeit stattfinden. Nicht nur, aber gerade auch im Bereich der Fansozialarbeit braucht es derartige Maßnahmen, um das Vertrauen zu stärken. Deshalb hoffe ich, dass die nun erfolgende Initiative aus Sachsen auf Bundesebene Erfolg haben wird.
Nicht wenige haben gestaunt, als ich im Februar-Plenum zu einem Themenbereich gesprochen habe, der nur mit großer Fantasie innen- und rechtspolitische Bezüge aufweist: Der Weinbau. Die Koalition hatte einen Antrag zur Situation des Weinbaus in Sachsen vorgelegt, in welchem sowohl die wirtschaftliche Bedeutung als auch seine Relevanz für die Natur- und Kulturlandschaft hervorgehoben wurde, ebenso wie die Herausforderungen durch den Klimawandel. In der Folge habe ich dann auch die Zuständigkeit als Weinbaupolitischer Sprecher der Landtagsfraktion übertragen bekommen.
Die kommenden Monate werden – nüchtern betrachtet – sehr arbeitsreiche sein. Es stehen eine Reihe wichtiger Gesetzgebungsvorhaben an. So soll das Gesetz zu Stärkung der Verfassungstreue von Beamt*innen den Landtag erreichen, in welchem endlich auch mein Herzensprojekt in dieser Koalition – die Kennzeichnungspflicht für Polizeibedienstete – umgesetzt werden soll. Ebenso hoffen wir alsbald die Novelle des Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzgesetzes hier begrüßen zu dürfen. Und auch das Verfassungsschutzgesetz harrt weiter seiner grundlegenden Überarbeitung nach den jüngeren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes.
Zwischenzeitlich geht es auf Ausschussreise mit dem Innenausschuss nach London und mit dem Präsidium zu unserem Partnerparlament nach Bern.
Darüber und über alle weiteren Entwicklungen halte ich Sie und Euch gerne auf dem Laufenden.
Bis dahin wünsche ich frohe Ostern.
Beste Grüße
Valentin Lippmann
1. Weinbau in Sachsen zukunftsfähig weiter entwickeln
Der Weinanbau in Sachsen steht vor vielen Herausforderungen. Vor diesem Hintergrund haben wir gemeinsam mit CDU und SPD einen Antrag zur „Situation des Weinbaus in Sachsen“ gestellt, welcher am 1. Februar 2023 im Plenum beschlossen wurde.
Die Folgen der Klimakrise sind auch für den sächsischen Weinbau spürbar: zunehmende Trockenheit, welche die Bewässerung vor allem in den für das sächsische Weinbaugebiet typische Steillagen vor große Herausforderungen stellt. Einher gehen damit veränderte Bedingungen für Pflanzenschädlinge. Neue Krankheiten, welche die Rebstöcke befallen, entstehen bzw. werden verstärkt. Hinzu kommen wirtschaftliche Faktoren, denn der Terrassen- und Steilanlagenbau ist mit höheren Kosten verbunden. Die Zertifizierung ökologischer Weine muss weiter voran schreiten.
Unser Antrag ist ein Schritt, den Weinbau in Sachsen zukunftsfähig weiter zu entwickeln.In der Fraktionssitzung vom 14. März 2023 wurde Valentin Lippmann zum Weinbaupolitischen Sprecher gewählt.
Rede Valentin Lippmann: Der Weinbau in Sachsen hat eine erhebliche Bedeutung für den Freistaat (01.02.2023)
Antrag (Drs. 7/12240): Situation des Weinbaus im Freistaat Sachsen
2. Finanzierung parteinaher Stiftungen
Bisher fehlt es auf Bundes- und Länderebene jenseits des Haushaltes an einer gesetzlichen Grundlage für die Finanzierung und Betätigung der parteinahen Stiftungen. Am 22. Februar 2023 hat das Bundesverfassungsgericht nun entschieden, dass die Finanzierung parteinaher Stiftungen aufgrund ihrer Bedeutung für den politischen Wettbewerb eines Parlamentsgesetzes bedarf. Dies ist eine wichtige Entscheidung, die wir BÜNDNISGRÜNE auch schon eingefordert haben.
Wir BÜNDNISGRÜNE haben im November vergangenen Jahres dazu bereits einen Vorschlag für ein entsprechendes Gesetz in unserem Positionspapier unterbreitet.
Eine gesetzliche Regelung soll zudem verhindern, dass jene parteinahen Stiftungen Steuergelder erhalten, um verfassungsfeindliche Ziele unter dem Deckmantel der Bildungsarbeit zu verfolgen.
Pressemitteilung: Finanzierung parteinaher Stiftungen – Sachsen muss jetzt ein eigenes Gesetz auf den Weg bringen (22.02.2023)
3. Zeugnisverweigerungsrecht für staatlich anerkannte Sozialarbeiter*innen sowie Sozialpädagog*innen schaffen
Die Berufsgruppe der Sozialarbeiter*innen ist noch nicht als Berufsgeheimnisträger*in erfasst, anders als Ärzt*innen, Seelsorger*innen oder Anwält*innen. Der Bedarf ist aber da, denn auch hier besteht in bestimmten Situationen ein Vertrauensverhältnis, das geschützt werden muss.
Aus diesem Grund haben die Koaltionsfraktionen CDU, BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN und SPD einen Antrag erarbeitet, der die Staatsregierung auffordert sich für eine Gesetzesänderung der Strafprozessordnung (§ 53) auf Bundesebene einzusetzen. Der Antrag wurde in der Plenarsitzung am 15.03.2023 beschlossen.
Rede Valentin Lippmann:
Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter*innen: Vertrauen schützen, soziale Arbeit stärken (15.03.2023)
Antrag der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD (Drs. 7/12693): Zeugnisverweigerungsrecht für staatlich anerkannte Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sowie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen schaffen
4. Aktuelles aus dem Untersuchungsausschuss
Veranstaltungen
„Ist Sachsen noch zu retten? Mehr Demokratie wagen“ am 27.02.2023 in Chemnitz
Während draußen die sogenannte „Montags-Demonstration“ in Chemnitz seine Runden drehte, folgten knapp 30 Menschen aus der Chemnitzer Zivilgesellschaft der Einladung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, um auf die Frage „Ist Sachsen noch zu retten? Mehr Demokratie wagen“ Antworten zu finden.
Eine kurze Zusammenfassung der spannenden Diskussion mit den beiden Landtagsabgeordneten Kathleen Kuhfuß und Valentin Lippmann, sowie weiteren Gästen finden Sie hier.
An die Veranstaltung werden wir in Südwestsachsen gerne anknüpfen. Merken Sie sich dazu gern schon den folgenden Termin vor: das Format „Ist Sachsen noch zu retten? Mehr Demokratie wagen!“ am 08.06.2023, 19:00 Uhr im Soziokulturellen Zentrum „Alte Brauerei“ in Annaberg-Buchholz.
„Mehr Durchblick – Veranstaltung zum Transparenzgesetz“ am 11.01.2023 in Dresden
Am 11.Januar 2023 diskutierte Valentin Lippmann gemeinsam mit der Sächsischen Datenschutzbeauftragten Dr. Juliane Hundert und dem Chemnitzer Stadtrat Toni Rotter zum Inkrafttreten des Sächsischen Transparenzgesetzes.
Einen kurzen Überblick zur Veranstaltung und mehr Informationen zum Transparenzgesetz finden Sie hier.
Girls‘ Day 2023 am 27.04.2023 ab 11 Uhr
Auch in der Politik braucht es mehr Frauen in Entscheidungspositionen. Beim Girls’ Day der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen wir Schülerinnen für die politische Arbeit begeistern.
Mehr Infos, Anmeldung und Programm finden Sie hier.
Podcast: #77: Kosten für Klimakleber und eine Ausschussreise
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