Newsletter Innenpolitik, Datenschutz, Kommunalpolitik 1/2024
Datum: 20. Juni 2024Sehr geehrte Damen und Herren,
die letzten Wochen waren eine sehr anstrenge und prägende Zeit. Wir alle stehen unter dem Eindruck der Ergebnisse der Kommunal- und Europawahl, bei denen wir BÜNDNISGRÜNE teils erhebliche Verluste verbuchen mussten. Zugleich haben die letzten Wochen eindrucksvoll gezeigt, dass die Kenia-Koalition bis zur letzten Plenarsitzung den Koalitionsvertrag umgesetzt hat.
Gerade im letzten Plenum haben wir noch einmal viel für die Freiheitsrechte und eine starke Demokratie erreichen können und gezeigt, dass wir BÜNDNISGRÜNE die Innenpolitik in Sachsen in den letzten Jahren maßgeblich prägen konnten.
Hierzu zählt insbesondere, dass Sachsen endlich ein praxisnahes und modernes Versammlungsrecht erhält, welches der hohen Bedeutung von Versammlungen in unserem liberalen Verfassungsstaat gerecht wird. Zukünftig kommt noch stärker der Grundgedanke zur Geltung, dass Behörden nicht in erster Linie Regulator, sondern Dienstleister der Versammlungsfreiheit sind.
Ein weiterer BÜNDNISGRÜNER Erfolg ist die Reform des Verfassungsschutzes. Wir schaffen einen klaren gesetzlichen Rahmen für die Arbeit des Inlandsgeheimdienstes und führen eine effektivere Kontrolle ein.
Des Weiteren haben wir im letzten Plenum ein Karenzzeitgesetz für ehemalige Ministerinnen und Minister auf den Weg gebracht. Diese müssen künftig im ersten Jahr nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt anzeigen, dass sie eine neue Erwerbstätigkeit oder sonstige Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes aufnehmen, woraufhin dies bei Beeinträchtigung öffentlicher Interessen untersagt werden kann.
Dies alles sind große Erfolge, die es ohne uns BÜNDNISGRÜNE in dieser Koalition nicht gegeben hätte.
Dies ist der letzte Newsletter in dieser Legislaturperiode. Zukünftig werde ich zu meinen aktuellen Themenfeldern vor allem über die sozialen Netzwerke informieren. Hier würde ich mich sehr freuen Sie als Followerin oder Follower begrüßen zu dürfen: Instagram + X (Twitter) + Facebook + YouTube + Website.
Ich wünsche allen eine spannende Lektüre.
Valentin Lippmann
1. Neues Versammlungsgesetz
2. Reform des Verfassungsschutzes
Als drittes Bundesland bekommt Sachsen jetzt ein neues Verfassungsschutzrecht, das den gesteigerten Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts gerecht wird. Auch hier führt eine höhere Regelungsdichte zu mehr Rechtsklarheit. Im Zuge dessen stärken wir auch die Kontrolle des Verfassungsschutzes. Die parlamentarische Kontrollkommission wird künftig durch eine Fachstelle gestärkt, die eine strukturelle und kontinuierliche Kontrolle auch über eine Legislaturperiode hinweg ermöglicht.
Gesetz zur Neuregelung des Nachrichtendienstrechts (Drs. 7/15464)
Pressemitteilung (12.06.2024)
Redebeitrag von Valentin Lippmann, MdL
3. Sachsen bekommt ein Karenzzeitgesetz
Wir haben ein grünes Kernvorhaben umgesetzt und verlassen die Riege der Bundesländer ohne Karenzzeitgesetz. Allein der Anschein der Verquickung von privaten und öffentlichen Interessen ist für das Ansehen der Demokratie äußerst schädlich, sodass wir hier künftig mit einer einjährigen Karenzzeit das Wechseln aus dem Ministerialamt in die freie Wirtschaft bei Beeinträchtigung öffentlicher Interessen verhindern können.
Pressemitteilung (12.06.2024)
Redebeitrag von Valentin Lippmann, MdL
4. Bodycam und Kontrollquittung für Transparenz
Wir stellen uns der großen Problematik von diskriminierenden Kontrollen – bekannt als racial profiling – mit einer Transparenzoffensive bei der Polizei. Mit einer Änderung des Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetzes erweitern wir den Einsatz der Bodycam und führen Kontrollquittungen ein. Denn gerade Polizeibedienstete sind die Gesichter des Gewaltmonopols und ihr Handeln muss über jeden rechtsstaatlichen Zweifel erhaben sein.
Gesetz zur Änderung des Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetzes (Drs. 7/16585)
Pressemitteilung (12.06.2024)
Redebeitrag von Valentin Lippmann, MdL
5. Finanzierung parteinaher Stifungen
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts stellen wir die Arbeit der politischen Stiftungen im Freistaat endlich auf sichere Beine. Denn gerade für die Durchführung langfristigerer Projekte und für eine kontinuierliche demokratische Arbeit ist Rechtssicherheit essenziell. Mit der Änderung schließen wir auch die Feinde unserer Verfassung von einer weitergehenden Finanzierung aus. Denn wer unsere freiheitliche Demokratie nicht fördert, bekommt als Stiftung keinen Cent.
Sächsisches Gesetz zur Finanzierung politischer Stiftungen aus dem Staatshaushalt (Drs. 7/15801)
Pressemitteilung (12.06.2024)
Redebeitrag von Valentin Lippmann, MdL