Giegengack zum Antrag Wohnortnahe Schulen: Auch der Minister ist an Recht und Gesetz gebunden und kann nicht nach Gutdünken Schulen erhalten und schließen
Redebeitrag der Landtagsabgeordneten Annekathrin Giegengack zum Antrag „Wohnortnahe Schulen für alle sichern“ in der 14. Sitzung des Sächsischen Landtages am 29. April 2010 zum TOP 5
Es gilt das gesprochene Wort!
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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren!
Ich muss mich aus Zeitgründen etwas kurz fassen. Außerdem sind die Debatten über den Erhalt wohnortnaher Schulen im vergangenen Jahr schon umfangreich geführt worden. Es ist auch kein Geheimnis, dass meine Fraktion grundsätzlich für den Erhalt wohnortnaher Schulen mit allen Konsequenzen eintritt, die kleine wohnortnahe Schulen nach sich ziehen, zum Beispiel in Bezug auf das beschränkte Angebot, weil wir glauben, dass viele Eltern dies auch wünschen. Die zwei Listen, die vom Minister ausgeteilt worden sind, sind für uns Anlass, hier tätig zu werden und nicht Grund.
Mehrmals wurde in diesem Hause darauf hingewiesen, dass auch der Minister an Recht und Gesetz gebunden ist und nicht nach Gutdünken Schulen erhalten und schließen kann. Das befürworten wir natürlich und haben deshalb im Dezember 2005 einen eigenen Schulgesetzentwurf eingebracht, der die Rechtsverbindlichkeit für den Erhalt wohnortnaher Schulen hergestellt hätte, wenn er angenommen worden wäre. Mit diesem Entwurf konnten wir damals sogar Staatsminister Flath zu anerkennenden Worten verleiten, auch wenn er die Änderungen natürlich grundsätzlich abgelehnt hat.
Diese Konsequenz ist nun auch Anliegen unseres heutigen Änderungsantrages. Wir befürworten die Vorschläge der SPD-Fraktion und wollen dem Minister aber auch die Grundlage bieten, in diesem Sinne zu entscheiden und zu handeln. Deshalb fordern wir die Einarbeitung dieser Punkte in das Schulgesetz. Zulässige Abweichungen von Mindestschülerzahlen, Klassenobergrenzen und Zügigkeiten müssen festgeschrieben sein, um Handlungssicherheit und Rechtsverbindlichkeit herzustellen und dass wir nicht auf die Ausnutzung des Ermessensspielraumes durch den Minister angewiesen sind. Die Ausnahmeregelungen sind auch von Herrn Colditz noch einmal angesprochen worden.
Herr Bläsner, Sie haben die SPD an ihr Verhalten in der 4. Legislatur erinnert und gesagt, dass Sie sich das alles einmal angesehen hätten. Vielleicht sind Sie dabei auch auf Ihren eigenen Antrag vom November 2005 gestoßen. Dort hatten Sie ja gefordert, konsequent in der Schulnetzplanungsverordnung genau diese Ausnahmeregelung konkret aufzunehmen, um Rechtssicherheit herzustellen.