Karl-Heinz Gerstenberg: Wenn der Freistaat die Teilnahme der Hochschulen garantieren will, muss er die Kosten übernehmen, sonst droht die Service-Agentur zum Mauerblümchen zu verkümmern
Es gilt das gesprochene Wort!
Die Hochschulzulassung ist ein hochschulpolitischer Dauerbrenner. Sie beschäftigt uns zum dritten Mal in dieser Legislaturperiode. Sie beschäftigt vor allem aber Jahr für Jahr hunderttausende Studienbewerber, die, mit der Freiheit der Studienwahl konfrontiert, in der immer wieder neuen Unübersichtlichkeit hunderter möglicher Studiengänge nach Orientierung suchen […].
Die Hochschulzulassung beschäftigt Semester für Semester ganze Heerscharen an den in die Freiheit der Bewerberauswahl entlassenen Hochschulen, die eben diese Berge an Bewerbungen sichten und auswählen und Studieninteressierte bisweilen persönlich vorstellig werden lassen müssen, um dann doch nur nicht alle Plätze besetzen zu können.
Das Ergebnis befriedigt beide Seiten kaum: Studierende sind unglücklich, dass sie doch nur den Studienplatz zweiter oder dritter Wahl gefunden haben, Professoren beschweren sich über die abnehmende Motivation und Qualität ihrer Studierenden und Hochschulpolitiker beklagen regelmäßig die viel zu große Anzahl unbesetzter Studienplätze, die das Verfahren beschert. […]
Was nun mit dem vorliegenden Staatsvertrag beabsichtigt ist, gleicht dem Versuch einer Verbindung beider Systeme. Er versucht, das Beste beider Welten zu vereinen – die Freiheit der individuellen wie institutionellen Wahl mit der ordnenden Hand einer alles überblickenden Instanz. Dieser Versuch, die Einrichtung einer Stiftung für Hochschulzulassung, ist ein Experiment – aber es sollte gewagt werden.
Welche Hürden dafür genommen werden müssen?
Vollständiger Wortlaut als PDF zum Download:
gerstenberg_2009-03-11_slt131_top6