Karl-Heinz Gerstenberg: Wer den Entwurf der Staatsregierung beschließt, handelt fahrlässig

Es gilt das gesprochene Wort!
(…) vor genau elf Monaten erlebte das Dauerdrama Hochschulreform mit einer Demonstration von etwa siebentausend Studierenden vor diesem Landtag seinen vorläufigen Höhepunkt. Damals stand – so bemerkte ich in meiner Rede – nicht fest, ob dieses Drama als klassische Tragödie mit einem katastrophalen Ausgang endet oder ob es nicht vielmehr zu einem Lehrstück über eine doch noch erfolgreiche Hochschulreform wird. Nach einem weiteren Jahr Hochschulreform, das mittlerweile ins Land ging, zeichnet sich nun eine Farce ab, eine Farce, die Grund für die größte Massenpetition der letzten Jahre war und gegen die gestern abermals tausende Studierende, Beschäftigte und LehrerInnen vor dem Landtag protestiert haben. Dieser Landtag will mit den Stimmen der Koalition ein Hochschulgesetz auf Abruf beschließen, ein Gesetz, dass auf doppelte Weise bald zur Makulatur werden könnte. (…)
Um zu zeigen, welche Probleme auf uns zu kommen, will ich die vorliegenden Entwürfe unserer Fraktion und der Staatsregierung in drei Schwerpunkten vergleichen (…)
Der Hochschulrat besitzt auch weiterhin zu viel Einfluss auf Genehmigungen und Entscheidungen, wie beispielsweise über den Wirtschaftsplan. Um bei diesen Kompetenzen zweifelsfrei verfassungskonform zu sein, müssen seine Vertreter mehrheitlich von der Hochschule benannt werden. Die jetzige Übermacht der Staatsregierungsvertreter ist ein Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit. Angesichts der verfassungsrechtlichen Zweifel besteht nun die Möglichkeit, dass einzelne Hochschulen oder deren Mitglieder gegen das Gesetz klagen. Ich warne die Staatsregierung: alle denkbaren Klagen und erst recht ihr Erfolg verunsichern die Hochschulen und drohen dieses Gesetz zur Makulatur werden zu lassen. Wenn es auch kein gutes Gesetz wird, so sollten doch Rechtssicherheit und Verfassungskonformität das Mindeste sein, was die Koalition zustande bringt.  (…)
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