Antje Hermenau: Bürgschaftssicherungsrücklage lehnen wir ab – nur ein Nachtragshaushalt kann Rechte des Parlaments wahren

Es gilt das gesprochene Wort!
(…) unsere Fraktion hat nichts gegen haushalterische Vorsorge, um künftigen Lasten vorzubeugen, im Gegenteil. Das wissen hier auch alle, die unsere Finanzpolitik inzwischen auch nur ein bisschen kennen. In dieser besonderen Sache der so genannten Bürgschaftssicherungsrücklage in Höhe von 825 Mio. Euro verhält es sich allerdings anders. Wir lehnen das gewählte Verfahren insgesamt ab, weil es rechtswidrig ist. Weil es das Haushaltsrecht des Parlaments bricht und das Notbewilligungsrecht des Sächsischen Finanzministeriums dem Budgetrecht des Landtags unrechtmäßiger Weise überordnet. Ich rede hier nicht nur von der in Rede stehenden  Bürgschaftssicherungsrücklage, sondern von dem gesamten Vorgang der Bürgschaftsausreichung in Höhe von 2,75 Mrd. Euro in Zusammenhang mit dem Landesbank-Notverkauf.  (…)
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