Antje Hermenau: Kommunen für die Zeit nach dem Solidarpakt II handlungsfähig und zukunftsfest machen

Es gilt das gesprochene Wort!
(…) Das Gesetz zum Kommunalen Finanzausgleich gehört zweifelsfrei zum wichtigsten, was in diesem Land überhaupt zu regeln ist. Darüber dürfte in diesem Haus Konsens bestehen: Die allermeisten der rd. 500 sächsischen Kommunen sind ohne die Finanzzuweisungen aus dem Finanzausgleich überhaupt nicht überlebensfähig.
Normalerweise erfolgt die Information und Beteiligung des Parlaments zum Kommunalen Finanzausgleich durch die Regierung mit der Übersendung des Haushaltsentwurfs zum nächsten Doppelhaushalt. Normalerweise ist das auch in Ordnung so. Denn die Anpassungen im Kommunalen Finanzausgleich, die im zweijährigen Rhythmus der Haushaltplanungen stattfinden, sind im Normalfall nicht struktureller Natur, sondern legen vereinfacht gesagt die genauen Beträge des Ausgleichs fest, also: Wie viel Geld überweist das Land seinen Kommunen, und wie verteilt sich dieses Geld dann innerhalb der kommunalen Familie.
Normalerweise ist das auch in Ordnung so, weil die Anpassung des Finanzausgleichs sozusagen das Ergebnis einer Rechnung widerspiegelt. Aber dieses Mal geht es um mehr. Nämlich eben nicht nur um die Neuberechnung des an die Kommunen zu überweisenden Geldbetrags. Sondern dieses Mal geht es darüber hinaus um grundlegende Reformen in der Architektur des kommunalen Finanzausgleichs. Nach meinem Empfinden sind es diese grundlegenden Reformen, die eine wesentlich frühzeitigere Information des Parlaments als sonst rechtfertigen und auch erforderlich machen. (…)
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