Elke Herrmann: Gesetzentwurf zur verpflichtenden U-Untersuchung verstößt gegen Verfassung, gaukelt nur Aktivität bei Kinderschutz vor und kostet in der Umsetzung 2 Mio. Euro
Dem Jugendamt, das die gemeldeten Fälle prüfen und Hilfe einleiten soll, sind die Hände gebunden: sie haben weder das Personal, noch die finanzielle Ausstattung, dies zeitnah und im nötigen Umfang zu tun
Es gilt das gesprochene Wort!
Sie haben im Ausschuss ein Gesetzentwurf beschlossen, von dem der Juristische Dienst des Landtages festgestellt hat, dass er gegen Artikel 6 des Grundgesetzes und Artikel 22 der Sächsischen Verfassung verstößt. Sie waren nicht bereit, die Beratungen zum Gesetzentwurf zurückzustellen, um einen Weg zu finden, wie sich Elternrecht und Kinderrecht vereinbaren lassen, ohne gegen die höchsten Rechtsdokumte unseres Landes – die Verfassung – zu verstoßen.
Natürlich ist klar: Das Wohlergehen unserer Kinder ist ein hohes Gut. Die immer neuen Fälle von schweren Misshandlungen und Kindstötungen fordern uns auf zu handeln – da sind wir uns alle einig, keine Frage. Nur die Antwort, die Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalition darauf geben, kann uns nicht befriedigen, wenn wir Kinder wirklich schützen wollen.
Ich will hier nicht darüber reden, dass sie mit dem Gesetz alle Eltern unter Generalverdacht stellen, dass sie ohne einen Zusammenhang zwischen U-Untersuchung und der Aufdeckung von Kindesvernachlässigung zu kennen, aktionistisch herumwuseln. Sondern ich möchte schauen, was der Gesetzentwurf dem Ziel, Kinder besser zu schützen, tatsächlich bringt […]
Vollständiger Wortlaut der Rede als PDF zum herunterladen:
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