Elke Herrmann: Kinderrechte ins Grundgesetz – als Ausdruck einer gesellschaftlichen Wertentscheidung zu Gunsten von Kindern und Verpflichtung an Staat und Gesellschaft, die Belange der Kinder in allen Lebensbereichen zu berücksichtigen

Es gilt das gesprochene Wort!
(…) Kinder sind Träger eigenständiger Rechte und eigener Würde – wie das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat. Das Elternrecht steht unserer Auffassung dem nicht entgegen!
(…) Wir Grüne halten die Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz für notwendig, um den Kindeswohlgedanken dem Elternrecht gleichgewichtig gegenüber zu stellen. Das Elternrecht ist ein Recht im Interesse des Kindes. Bislang existiert auf Verfassungsebene ein sehr stark ausgestaltetes Elternrecht, das Eltern weit gefasste Erziehungsrechte gewährt. Ohne eine verfassungsrechtliche Verankerung des Kindeswohlgedankens führt dies aber dazu, dass zu häufig das Erziehungsrecht der Eltern nicht als Recht im Interesse des Kindes, sondern als Recht am Kind gewertet wird – trotz ausgefeilter Verfassungsrechtsprechung, die das Elternrecht umfassend ausgestaltet hat. (…)
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