Elke Herrmann: Mitwirkungsrechte für Seniorinnen und Senioren im vorparlamentarischen Raum stärken

Es gilt das gesprochene Wort!
(…) Die GRÜNE-Fraktion begrüßt das Anliegen des Gesetzentwurfs, die Mitwirkungsrechte für Seniorinnen und Senioren im vorparlamentarischen Raum zu stärken. Wir teilen aber nicht den Weg, den die Linksfraktion vorschlägt.
Was kritisieren wir: Ich möchte Ihnen das in einem Bild vor Augen führen.
Die Seniorenmitwirkung spannt sich wie ein buntes und lebendiges Gewebe über das ganze Land Sachsen. Ja, der Stoff hat noch ein paar Löcher, nämlich dort, wo es noch keine Seniorenvertretungen oder Seniorenbeiräte gibt. Es ist unsere gemeinsame Aufgabe, darauf zu dringen, dass es nach der Gebietsreform keinen Großkreis ohne Seniorenvertretung mehr gibt.
Aber, liebe Kollegen, das bunte Bild des Gewebes Seniorenmitwirkung ergibt sich, weil die Formen dieser Vertretungen so vielgestaltig sind, wie die Frauen und Männer, die sich engagieren. Der Vorschlag der Linksfraktion hat dagegen ein einheitlich gefärbtes Bild zum Ziel. Ihr Vorschlag ist dem Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz entnommen. Dort passt es vielleicht, weil es um eine Stadt mit einheitlicher Struktur geht. In Sachsen, einem Flächenland, mit Stadtzentren, dicht und dünn besiedelten Räumen passt es nicht.
Mit dem Gesetzentwurf sollen Mitwirkungsrechte gestärkt werden, indem man sie institutionalisiert. Das bedeutet, dem Land wird eine einheitliche Struktur übergestülpt: kommunale Seniorenvertretungen und Seniorenbeauftragte und auf der Landesebene ein Dreiergespann aus Landesseniorenvertretung, Landesseniorenbeirat und Landesseniorenbeauftragtem. (…)
Vollständigen Wortlaut als PDF herunterladen:
herrmann_2008-03-05_slt101_top6