Elke Herrmann: Neues Landeserziehungsgeldgesetz geht an Lebenswirklichkeit junger Eltern vorbei

Es gilt das gesprochene Wort!
(…) Ja, Sachsen hat ein Landeserziehungsgeld. Es gehört damit zu einem der drei Bundesländer, die dies überhaupt haben. Das ist lobenswert. Damit ist aber noch nichts über den Inhalt dieses Landeserziehungsgeldgesetzes ausgesagt und darüber, ob der Inhalt das Lob in diesem Maße verdient. Es ist keine verlässliche Politik -das hat Frau Schütz schon ausgeführt -, wenn wir zum heutigen Zeitpunkt über eine Novellierung des Landeserziehungsgeldgesetzes diskutieren. Dabei müssen sich Eltern in Sachsen seit Januar dieses Jahres entscheiden, wie sie Bundeselterngeld nehmen: ob sie es über 24 Monate splitten oder ob sie sich entschließen, es für 12 oder 14 Monate zu beantragen.
Die Kritikpunkte der Sachverständigen in der Anhörung könnten dazu beitragen, dass die Lebenswirklichkeit der Bürger in Sachsen stärker ins Bewusstsein der Staatsregierung dringt und damit Änderungen in der heutigen Vorlage umgesetzt werden könnten. Das ist mitnichten der Fall. (…) Die Kritikpunkte der Sachverständigen sind schon benannt worden. Das ist zum einen die unterschiedliche Bezugsdauer des Landeserziehungsgeldes – je nachdem, ob sie das Landeserziehungsgeld sofort im Anschluss an das Bundeselterngeld nehmen – nämlich im zweiten Lebensjahr des Kindes, die Bezugsdauer beträgt dann fünf Monate – oder ob sie sich entschließen und es finanziell verkraften können, das Landeserziehungsgeld erst im dritten Lebensjahr des Kindes zu nehmen. (…)
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