Elke Herrmann: Verbraucherschutz ist kein wirkliches Anliegen der Staatsregierung

Es gilt das gesprochene Wort!
Ende 2007 verabschiedete der Bund das Verbraucherinformationsgesetz, das zum 1. Mai 2008 in Kraft trat. […] Doch Sachsens Uhren ticken langsamer. Erst mit einjähriger Verspätung, im schummrigen Schein der roten Laterne, kommt die Staatsregierung mit geringstmöglichem Aufwand ihrer Verpflichtung nach. Was heute vor uns auf dem Tisch liegt, ist eine reine Zuständigkeitsregelung, d.h. im Gesetz werden lediglich die auskunftspflichtigen Behörden benannt.
Andere Bundesländer haben ihr Ausführungsgesetz genutzt, um gleich Gebührenregelungen zu treffen – das ist in Sachsen allein im Kostenverzeichnis passiert. Aus all dem kann ich nur einen Schluss ziehen: Verbraucherschutz ist kein wirkliches Anliegen der Staatsregierung. […] Das Verbraucherinformationsgesetz sollte mehr Bürgerfreundlichkeit und Transparenz bei Bürgeranfragen zum Verbraucherschutz gewährleisten. Tatsächlich bringt es im Alltag mehr Frustration statt Aufklärung.
Die Verbraucherzentralen haben Ende 2008 mit über 100 Anfragen einen bundesweiten Test bei Landes- und kommunalen Behörden durchgeführt. Das Ergebnis: Auskünfte kommen meist langsam, sind schlecht und darüber hinaus teuer. […] Deshalb bringt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, wie bereits im Sozialausschuss erfolgt, einen Änderungsantrag ein.Wir wollen erreichen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher die Kosten einschätzen können, die auf sie zukommen und dass diese Kosten wirklich überschaubar sind. Deshalb darf die Gebührenhöhe nicht zur Beschränkung der Verbraucher missbraucht werden. Deshalb legen wir Höchstgrenzen für die Gebühren fest.
Vollständiger Wortlaut als PDF zum herunterladen: herrmann_2009_05_13_slt135_top15